BGL kritisiert Entscheidung
GaLaBau wird von erweiterter Mautpflicht nicht ausgenommen

Das geht aus einer vom Bundesamt für Logistik und Mobilität im Auftrag des Bundesverkehrsministers am 13. März veröffentlichten Liste zur Befreiung von der Mautpflicht hervor. Der GaLaBau wurde dabei trotz Hinweisen des BGL nicht berücksichtigt.
"Das Ministerium diskriminiert mit seiner Entscheidung eindeutig den GaLaBau, kritisierte BGL-Präsident Thomas Banzhaf: "Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Werkverkehr zwischen Baustelle und Bauhof von der erweiterten Maut ausgenommen." Danach müsse der GaLaBau auch in die Liste der Ausnahmen aufgenommen werden.
"Niemand kann ernsthaft glauben, dass die grüne Branche zum Gütertransportgewerbe gehört", sagte der BGL-Präsident. Der BGL habe in den vergangenen Wochen und Monaten für eine praxisgerechte Klarstellung gekämpft. "Ich fordere Bundesminister Wissing auf, jetzt endlich eine klare Ansage zugunsten der Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus zu machen", so Banzhaf.
Die Mautpflicht wird ab dem 1. Juli dieses Jahres auf Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen erweitert. Das Bundesfernstraßenmautgesetz enthält in § 1 Abs. 2 Nr. 10 eine Öffnungsklausel. Sie nimmt die Werkverkehre des Handwerks, die Landwirtschaft und solche Gewerbe, die mit dem Handwerk vergleichbare Tätigkeiten ausüben, von der Maut aus.
Der BGL will sich gegenüber dem Bundesverkehrsministerium auch weiterhin mit Nachdruck für eine Klarstellung im Rahmen der Liste des Bundesamts für Logistik und Mobilität einsetzen. Gegenüber dem Bundesverkehrsministerium weist er auf eine bestehende Rechtsunsicherheit und die Verärgerung der GaLaBau-Betriebe bei der Vorbereitung auf die Maut ab kommendem Juli hin.
BGL
NL-Stellenmarkt
