GaLaBau Wissen

"Und dann tat sich ein Loch auf ..."

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75. Folge: Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau-Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Herstellen von Gräben.

Der Arbeitsbereich des Landschaftsgärtners befindet sich in der Regel im überirdischen Teil der Gärten und Anwesen des Kunden. Wir kommen aber auch nicht umhin dem Maulwurf gleich einige unterirdische Arbeiten zu erledigen; denkt man dabei nur an Fundamente, den Teichbau oder das Schachten der Leitungsgräben. Um letztere soll sich dieser Artikel drehen. Zusatzinformationen findet man zu diesem Thema in den Normen DIN 4124 und DIN EN 1610 oder im "Lehr - Handbuch für den Garten- Landschafts- und Sportplatzbau" (7. Auflage), welcher auch für diesen Artikel als Quelle Pate gestanden hat.

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Junge Landschaft GaLaBau
Grafik: Uwe Bienert
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Grafik: Uwe Bienert

Was sollte man beim Aushub eines Leitungsgrabens beachten?

Grundsätzlich beginnt der Aushub am tiefsten Punkt des Grabens und die Arbeitsrichtung des "Baggerns" führt uns bergauf. Das ist aus entwässerungstechnischen Gründen während der Bauphase zweckmäßig da in diesem Fall die Schachtstelle nicht vernässt und man fachgerecht entwässern kann. Am Grabenkopf muss aus sicherheitstechnischen Gründen ein lastfreier Schutzstreifen von mindestens 0,60 m Breite frei bleiben. Dieser dient als Arbeitsspurt und Randsicherung (Abrutschgefahr wird gemindert) - also das ausgehobene Material im genannten Abstand zur Miete aufschichten.

Wenn Gräben ohne Verbau ausgeführt werden, müssen die Grabenwände abgeböscht werden. Gräben und Baugruben bis zu 1,25 m Tiefe müssen nicht abgeböscht werden, wenn der Boden ausreichend standfest ist (Bodenklassen 5 bis 7). Gräben und Gruben von 1,75 m Tiefe müssen bis auf 1,25 m Tiefe mit 45°-Neigung abgeböscht werden (Standfestigkeit des Bodens beachten!). Tiefere Gräben oder Baugruben sind dann je nach Bodenart gemäß der DIN 4124 abzuböschen oder zu verbauen.

Böschungswinkel nach DIN:

Bodenklasse 3 und 4: nichtbindige, weiche bindige Böden, max. 45°
Bodenklasse 5: steife, halbfeste bindige Böden, max. 60°
Bodenklasse 6 und 7: Fels, max. 80°

Bei großer Tiefe sind alle 3 m Höhenunterschied Bermen mit 1,50 m Breite einzubauen. Diese Art der Baugrubensicherung kann auch nur dann angewendet werden, wenn genug Platz vorhanden ist. Anwendung findet diese Methode meistens bei Leitungsgräben, die außerhalb von bebauten Bereichen liegen. Hierbei ist die Abböschung von kleineren Gräben besonders Zeit- und Kosten sparend.

Junge Landschaft GaLaBau
Grafik: Uwe Bienert
Junge Landschaft GaLaBau
Grafik: Uwe Bienert

Bei der Herstellung verbauter Gräben ohne erdstatischen Nachweis werden großflächige Grabenverbaugeräte aus Stahl im Einstell- oder Absenkverfahren verwendet. Es können Gräben mit einer Tiefe von bis zu 5,00 m und einer lichten Weite zwischen den Bohlenwänden von bis zu 2,00 m verbaut werden. Existiert ein erdstatischer Nachweis können andere Verbauarten wie Trägerbohlwände, Spundwände oder Schlitz- und Pfahlwände zum Einsatz gebracht werden, wobei letztere beiden im GaLaBau auf Grund ihres hohen technischen Aufwandes sehr selten zum Einsatz gebracht werden.

Waagerecht oder senkrecht

Waagerechter Verbau

Wie der Name schon sagt werden bei dieser Variante des Verbaus waagerecht eingebaute Bohlen durch vertikal angeordnete Brusthölzer (Kanthölzer ca. 8/16 cm) und Stahlspindeln ausgesteift. Bei fortlaufendem Aushub kann der Verbau nach unten verlängert werden. Wird der Leitungsgraben verfüllt, können die Bohlen von unten nach oben wieder entfernt werden. (Aus Sicherheitsgründen werden heute bei Aushubarbeiten Verbauelemente aus Stahl verwendet, die durch die eingebauten Streben ausgesteift werden.) Die verwendeten Bohlen müssen mindestens 5 cm dick, die Brusthölzer mindestens 8 cm dick und 16 cm breit sein. Der Verbau muss an der Geländeoberkante mindestens 5 cm überstehen.

Der waagerechte Verbau wird nur bei Gräben mit nicht mehr als 1,80 m Breite eingesetzt. Der Verbau mit einzelnen Bohlen wird heutzutage nur noch verwendet, wenn die Gräben von Hand ausgehoben werden müssen (kein Baumaschinen-Einsatz möglich), oder wenn viele Leitungen den Graben kreuzen (zum Beispiel im Stadtbereich).

Junge Landschaft GaLaBau
Grafik: Uwe Bienert
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Grafik: Uwe Bienert
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Grafik: Uwe Bienert

Senkrechter Verbau

Beim senkrechten Grabenverbau werden die Holzbohlen eingerammt und mit horizontal angeordneten Kanthölzer (12/16 cm) und Kanalspindeln ausgesteift. Diese Verbauart wird heute hauptsächlich durch Verbauelemente aus Stahl ersetzt. Der Verbau muss an der Geländeoberfläche mindestens 5 cm überstehen. Die Gurthölzer müssen mindestens 12 cm dick und 16 cm breit sein. Die Kanthölzer und die Kanalspindeln sind durch Hängeeisen oder Ketten vor dem Herabfallen zu sichern. Ebenso müssen die Bohlen unter der Aushubsohle immer mindestens 30 cm in den Boden einbinden. Die Leitungsgräben sollten nicht breiter als 1,80 m sein.

Der senkrechte Grabenverbau findet in allen lockeren und schlammigen Bodenarten Anwendung. Diese Verbauart wird wie der waagerechte Grabenverbau nur noch verwendet, wenn viele Leitungen den Graben queren.

Wie breit darf/muss ein Graben sein?

Die Breite der Gräben hängt davon ab, ob es sich um einen Graben mit oder ohne betretbaren Arbeitsraum handelt. Bei Gräben ohne betretbaren Arbeitsraum (meist zum Verlegen von Kabeln und Dränagegräben) ist die lichte Mindestgrabenbreite nur von der Regelverlegetiefe, das ist der Abstand von der Geländeoberfläche bis zur Unterkante der Leitung (max. 1,25 m), ab. Bei Abwassergräben gelten andere Regeln - DIN EN 1610.

Junge Landschaft GaLaBau
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Mindestbreite von Abwassergräben in Abhängigkeit von DN

Grabenbreite bei Gräben ohne Arbeitsraum

Bei allen Gräben, die für Kanalsysteme geschachtet werden müssen ist ein Arbeitsraum vorgeschrieben. Hier hängt die lichte Mindestbreite von der Art der Baugrubensicherung (verbaut oder geböscht), dem äußeren Rohrschaftdurchmesser des Kanalrohres und von der Grabentiefe ab. Dabei ist der größte Wert maßgebend.

Graben wieder zu...

Das Verfüllen von Abwasserleitungen und -kanälen regelt die DIN EN 1610. Für alle anderen Leitungsarten (zum Beispiel Gas, Fernwärme etc.) sind die spartenspezifischen Regelungen zu beachten! Der Aufbau eines ordnungsgemäß zugeschütteten Grabens ist in einer der nebenstehenden Abbildungen dargestellt. Dabei beträgt die untere Bettungsschicht 0,10 m. Eine Ausnahme bilden Fels und fest gelagerter Boden mit 0,15 m. Bei direkter Auflagerung auf gewachsenem Boden bildet dieser die untere Bettungsschicht.

Die Schichtdicke der oberen Bettung richtet sich nach gesonderten statischen Berechnungen und ist in der Regel im Leistungsverzeichnis genau definiert. Die Mindestschichtdicke der Abdeckung beträgt 0,15 m über dem Rohrschaft und 0,10 m über den Rohrbindungen.

Man nehme .... zum Verfüllen

Der Verfüllstoff ist in der Regel grobkörniger Boden (Sand, Einkorn-Kies, Material mit abgestufter Körnung), der frei von Müll, organischem Material, Tonklumpen >75mm, Schnee und Eis sein muss. Das Material darf die Rohre nicht beschädigen. Für den Einbau gelten folgende Regeln:

  1. Die Grabensohle darf nicht zerstört werden.
  2. Der Einbau der Seitenverfüllung erfolgt erst, wenn die Bettung und die Rohrverbindungen belastbar sind.
  3. Der Einbau erfolgt lagenweise und von beiden Seiten der Leitung gleichzeitig.
  4. Es erfolgt eine besonders sorgfältige lagenweise Verdichtung.
  5. Die Verdichtung der Abdeckung direkt über dem Rohr erfolgt von Hand.
  6. Die mechanische Verdichtung der Hauptverfüllung direkt über dem Rohr erfolgt erst nach mindestens 0,30m Einbau über dem Rohrscheitel.
  7. Die Einbau- und Verdichtungsmethoden dürfen die Rohre nicht beschädigen. Auf die Auswahl der Geräte achten! (Siehe Tabelle)
  8. Das Einschlämmen der Seiten- und Hauptverfüllung ist nur in Ausnahmefällen bei nichtbindigen Böden zulässig.


Nächsten Monat lesen Sie: „… und drumherum ein Zaun“.

 Uwe Bienert
Autor

Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

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