Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau

Gelbdruck der FLL-Innenraum-Begrünungsrichtlinien liegt vor

Richtlinien Bauwerksbegrünung
Überarbeitet wurden die pflanzenphysiologischen Grundlagen, die Standortanalyse, die vertikale Bauweise und die Pflanzenliste. Foto: Alejandro Ormad,

Die Gebäudebegrünung als ein gärtnerischer Baustein zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels ist aktueller denn je. Schon früh setzten sich Fachleute der grünen Branche in der FLL zusammen, um Maßnahmen und Regeln dazu zu entwickeln und verbindlich festzulegen. So erfolgte die Erstveröffentlichung der FLL-Dachbegrünungsrichtlinien 1990, die FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinien erschien erstmalig 1995 und die Innenraumbegrünungsrichtlinien wurde erstmalig 1997 von der FLL herausgegeben.

Eine Innenraumbegrünung leistet einen Beitrag zum Wohlbefinden der Menschen in den Räumen für Wohnen, Arbeit und Freizeit. Neben der optischen Wahrnehmung von Natur zielt die Innenraumbegrünung auf die Verbesserung zu geringer Luftfeuchte, unangenehmer Lärmpegel und überhöhte Temperaturen für eine bessere Aufenthaltsqualität ab.

Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) hat also im Jahr 1997 die Erstausgabe der Innenraumbegrünungsrichtlinien herausgegeben. 2002 wurde eine überarbeitete Ausgabe veröffentlicht und 2011 erschien die derzeit noch gültige Fassung der Richtlinien. Nach Hinweisen aus der Fachöffentlichkeit und Neuerungen insbesondere im Bereich der Lichttechnik, hat der zuständige Regelwerksausschuss unter der Leitung von Dr. Karl-Heinz Kerstjens, FLL-Ehrenpräsident und ehemaliger Leiter des Bildungszentrums Gartenbau Essen, mit der Überarbeitung der zuletzt erschienenen Ausgabe aus 2011 begonnen.

Überarbeitungsschwerpunkte waren dabei die Neustrukturierung und Ergänzung der Wachstumsfaktoren beziehungsweise der pflanzenphysiologischen Grundlagen (Licht, Temperatur, Wasser) sowie ein Hervorheben der Bedeutung einer umfänglichen Standortanalyse. Weiter wurde die Bauweise der Vertikalbegrünung im Innenraum stärker hervorgehoben und die bereits in den vorherigen Ausgaben enthaltene Pflanzenliste überarbeitet. Dabei wurden die Aspekte Zulassung und Verfügbarkeit der empfohlenen Arten insbesondere berücksichtigt.

Am 15. Oktober 2023 wurde der Entwurf (Gelbdruck) des überarbeiteten Regelwerks unter dem Titel "Innenraumbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Innenraumbegrünungen" veröffentlicht. Noch bis zum 15. Januar 2024 können Interessierte im Rahmen eines offiziellen Verfahrens Einsprüche geltend machen. Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Veröffentlichung (Weißdruck) anstreben. cm/FLL

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