Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2017 von 8,50 Euro pro Stunde auf 8,84 Euro. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Rechtsverordnung beschlossen. Es folgte damit einer Empfehlung der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Mindestlohnkommission, die bereits im Juni vorgelegt worden war. Es ist die erste regelmäßig vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung im Januar 2015.

Die beschlossene Steigerung um 34 Cent je Stunde entspricht einem Plus von 4 Prozent. Die Mindestlohnkommission hatte die Summe auf der Grundlage des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Tarifindexes zwischen Januar 2015 bis Juni 2016 errechnet. Der angehobene Mindestlohn soll bis Ende 2018 gelten. Dann muss laut Gesetz eine neue Anpassung vorgenommen werden.

Betroffen sind rund vier Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Für die deutschen Unternehmen bedeutet das eine Lohnkostensteigerung von jährlich einer Milliarde Euro. Die Bundesregierung erwartet "keine spürbaren negativen Beschäftigungseffekte" durch die Erhöhung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erwartet eine positive Wirkung auf den Konsum. Eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) legt jedoch einen anderen Schluss nahe: Danach stieg die Arbeitslosenquote von Menschen ohne Berufsabschluss im vergangenen Jahr bundesweit auf 20,3Prozent. cm

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