Richtlinien werden nach Stand der Technik überarbeitet

FLL konstituiert neuen RWA Dachbegrünung

Dachbegrünung
Der neue Regelwerksausschuss Dachbegrünung soll die Richtlinien von 2008 überarbeiten. Künftig geht es darin auch um die ökologische Leistungsfähigkeit von Gründächern. Foto: FBB

1982 wurden erstmals "Grundsätze für Dachbegrünungen" veröffentlicht. Ab 1990 wurden sie als "Richtlinien für Dachbegrünungen" herausgegeben. Die Thematik "Dachbegrünung" hat bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) Tradition. Derzeit werden die FLL-Dachbegrünungsrichtlinien in sechster Überarbeitung als Ausgabe 2008 angeboten. Diese Richtlinien sind in der Fachwelt längst etabliert und dies nicht nur national, sondern auch international. Mehrere europäische Länder vertreiben die FLL-Dachbegrünungsrichtlinien in Lizenz. Weltweit wird die englische Übersetzung der Ausgabe 2008 geschätzt und nachgefragt.

Vor dem Hintergrund des Anspruchs, diesen nationalen und internationalen guten Ruf zu bestätigen und weiter auszubauen, wurde am 4. Dezember gemäß FLL-Geschäftsordnung ein neuer Regelwerksausschuss (RWA) Dachbegrünung konstituiert. Er soll, dem Stand der Technik Rechnung tragend, die Ausgabe 2008 überarbeiten und diese auch als wichtige Argumentationshilfe zur Begrünung von Dächern gegenüber neuen Zielgruppen im Bauwesen festigen. Die Leitung des RWA obliegt Prof. Gilbert Lösken, Leibniz Universität Hannover, der erneut vom FLL-Präsidium berufen wurde und von allen anwesenden RWA-Mitgliedern einstimmig als Leiter bestätig wurde.

Bevor sich der interdisziplinär besetzte RWA den bereits im begleitenden Arbeitskreis (AK) diskutierten und zusätzlich in der Fachöffentlichkeit abgefragten Überarbeitungsschwerpunkten widmete, gedachten die Anwesenden in einer Schweigeminute dem Ende August 2014 verstorbenen Dipl.-Ing. Martin Jauch. Mit seinem Namen war nach dem Tod von Prof. Peter Fischer eng das "Verfahren zur Untersuchung der Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dachbegrünungen" verbunden; ein bereits seit dem Jahr 1995 fester Bestandteil der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie.

Neben allgemeinen redaktionellen Anpassungen (z. B. Aktualisierungen von Normen) und bau- und vegetationstechnische Überarbeitungsthemen (z.B. Rasenbegrünungen, Substratanforderungen, Sicherheit bei der Pflege (Absturzsicherungen), sollen künftig auch Thematiken bearbeitet werden, welche die große ökologische Leistungsfähigkeit und die zahlreichen Wohlfahrtswirkungen von Dachbegrünungen aufzeigen. Begrünte Dächer sind nachhaltig und ökologisch wertvoll. Sie können sogar mit Solartechnologie kombiniert werden, wenn wichtige technische Aspekte berücksichtigt werden. Außerdem leisten Begrünungen auf Dächern mit gebietseigenem Saatgut einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität.

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