Soli: Kleine und mittlere Unternehmen weiterhin belastet
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages, bringt Deutschlands kleinen und mittleren Unternehmen keine Entlastung. Obgleich die Grundlage für den Soli Ende dieses Jahres entfällt, müssen die Unternehmen ihn auch künftig entrichten.
"Wenn es beim Soli für die besonders betroffenen Unternehmen keine Entlastung gibt, fehlen die entsprechenden Mittel für Investitionen", kritisierte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Der DIHK präsentierte eine Schätzung, wonach in diesem Jahr 572.000 mittelständische Personengesellschaften wie GbR und KG auf ihre Einkommensteuer von voraussichtlich rund 58 Mrd. etwa 3,2 Mrd. Euro Solidaritätszuschlag zahlen müssten. 72.000 Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs müssten 2019 auf 33 Mrd. Euro Körperschaftsteuer weitere 2 Mrd. Euro Soli entrichten.
Der Präsident des Bundesrechnungshofs Kay Scheller hatte die Bundesregierung bereits im Juni aufgefordert, den Solidaritätszuschlag "vollständig und zügig" abzuschaffen. Das Konzept der Teilabschaffung berge verfassungsrechtliche und finanzwirtschaftliche Risiken: "Wie im Fall der Kernbrennstoffsteuer ist die Gefahr real, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt wird." Demgegenüber sieht der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Rehberg, keine Chance für eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags vor 2026. Der Bundeshaushalt gebe die Abschaffung in einem Schritt nicht her.
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