Wie die verkehrsrechtliche Anordnung in der Praxis am besten umgesetzt wird

Pflegearbeiten an Straßenbäumen

von:

Kay Röhl

Im Zusammenhang mit Baumarbeiten am Straßenbegleitgrün kommt es häufig zu Komplikationen und Irrtümern. Das betrifft einerseits die Baustellengenehmigung und -einrichtung, sowie auf der anderen Seite Aspekte der Verkehrslenkung und Eigensicherung. Um bei diesen Problemen Abhilfe zu schaffen, soll im Folgenden der reibungslose Ablauf einer Baustellenplanung beschrieben und erläutert werden.

Wenn einige Planungspunkte bereits im Vorfeld der Baumarbeiten Beachtung finden, kündigt meist ein komplikationsfreies Genehmigungsverfahren den erfolgreichen und reibungslosen Ablauf der geplanten Baumarbeiten an.

Ein besonderes Augenmerk ist auf den notwendigen zeitlichen Ablauf und die Art und Weise einer Verkehrsrechtlichen Anordnung zu legen. Es sollten bei der genehmigenden Behörde möglichst keine Rückfragen auftreten. So ist ein Verzug freies Arbeiten nach genehmigter Anordnung möglich und erspart allen Beteiligten Zeit und Arbeit.

Bekannte häufig gemachte Fehlerquellen werden im Folgenden aufgezeigt und sollen den Praktiker in Verwaltung und an der Säge für dieses Thema sensibilisieren.

Unabdingbar: Die verkehrsrechtliche Anordnung

Zu Beginn der Planung einer Baumpflegebaustelle im Straßenverkehr sollten Sie sich einiger Fragestellungen zum persönlichen Vorgehen klar sein. Die Maßnahme, die geplant werden soll, ist in unserem Beispiel eine Baumpflegebaustelle, welche eine größere Fläche im öffentlichen Straßenverkehr, für die Maschinen und die Absicherung des Umfeldes einnehmen wird. Als nächstes müssen Sie die exakte Örtlichkeit kennen und den räumlichen und zeitlichen Umfang der Arbeiten abschätzen. Dies geschieht im Normalfall bei einem Ortstermin mit allen beteiligten Parteien (Auftraggeber, Vorarbeiter, Bauleitung, eventuell externer Verkehrssicherer). Bei diesem Termin wird die örtliche Situation besprochen und beurteilt. Welche Probleme könnten im Zusammenhang mit dem Verkehr auftreten und wie sollen sie verhindert werden? Wenn Sie sich über diese Rahmenbedingungen im Klaren sind, können Sie einen Antrag auf die zwingend erforderliche VRAO (verkehrsrechtliche Anordnung) stellen.

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist immer zwingend erforderlich, wenn Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden und sich auf den Verkehr auswirken (§ 45 Abs.6 StVO 2016). Im Antrag müssen Angaben zur exakten Örtlichkeit der Baumpflegearbeiten gemacht werden. Wichtig ist hier der Standort aller Fahrzeuge und mobilen Verkehrssicherungsmaterialien im Bereich der Arbeiten, sowie der fest montierten Verkehrszeichen. Welche Art von Arbeiten durchgeführt werden (Baumpflege mit Hubsteiger und Buschholzhacker), muss ebenfalls angegeben werden.

Ob eine punktuelle Einzelbaumbearbeitung oder eine Wanderbaustelle, bei der mehrere Bäume in einem Arbeitsbereich gepflegt werden sollen, favorisiert werden, ist ebenfalls im Vorfeld abzuklären und anzugeben. Darüber hinaus müssen Angaben zum exakten Zeitraum gemacht werden. Die Zeitspanne ist mit Datum und Uhrzeit zu benennen.

Hierbei ist darauf zu achten, dass alle bekannten einfließenden Umstände bei der Terminplanung bedacht wurden. Solche sind beispielsweise der Berufsverkehr, die Parkmöglichkeiten der Anlieger, konkurrierende Baustellen oder außerordentliche Veranstaltungen (Märkte, Messen, Umzüge und dergleichen), sowie Ferien- und Prüfungszeiten im Umfeld von Schulen und anderen Lehreinrichtungen (aufgrund der Lärmemissionen).

Der öffentliche Straßenverkehr bezieht alle Verkehrsteilnehmer mit ein. So ist bereits im Vorfeld der Planungen auch an die Sicherung der Fußgänger und Radfahrer auf den entsprechend gekennzeichneten und gewidmeten Wegen zu achten. Diese "Planungen" müssen in einem Verkehrszeichenplan festgehalten werden, der dem Antrag auf eine VRAO beizufügen ist. Auf den individuellen Verkehrszeichenplan kann verzichtet werden, wenn ein Regelplan genutzt werden kann.

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Regelpläne: Zeitsparende Vorlagen für Verkehrszeichenpläne

Regelpläne sind Vorlagen für Verkehrszeichenpläne, die in der RSA-95 zu finden sind. Aktuell existieren 32 Regelpläne für innerörtliche Straßenbaustellen, 14 für Landstraßen und 12 für Autobahnen. Diese können als Grundlage für eigene individuelle Planungsansätze dienen oder 1:1 übernommen werden. In diesem Fall reicht die Angabe der Regelbezeichnung, wie etwa B IV.2 im Antrag auf eine VRAO. Aus den Regelplänen geht ebenfalls hervor, welches und wie viel Material für die Sicherung der Baumpflegebaustelle einzusetzen ist. Wichtig für alle Beteiligten im Genehmigungsverfahren ist es, ausreichend Zeit zur Verfügung zu haben, um der notwendigen Sorgfalt bei der Arbeitsbewältigung nachzukommen. Kurzfristige Genehmigungsverfahren sind zwar in Ausnahmen möglich, doch sollten diese für alle Beteiligten eine Ausnahme bleiben. Der Gebührenbescheid fällt bei kurzfristigen Anträgen ebenfalls höher aus, da mit entsprechenden Aufschlägen zu rechnen ist.

Dokumente unbedingt mit sich führen!

Die genehmigte VRAO und der dazugehörige gestempelte VZP müssen auf der Baustelle mitgeführt werden und auf Verlangen der zuständigen Behörde oder bei Kontrollen durch die Polizei oder das Ordnungsamt vorgezeigt und ausgehändigt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam eine weitere Kopie mitzuführen. Wer keine Unterlagen mit sich führt oder sich die Beantragung gleich spart, handelt ordnungswidrig und gegebenenfalls bei Folgeschäden grob fahrlässig. Der Akteur haftet persönlich und hat mit Geldstrafe und Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg zu rechnen. Bei Unfällen, die auf ein solches Handeln zurückgeführt werden können, erlischt meist ebenfalls der Versicherungsschutz.

Der StVO-Verkehrszeichenkatalog verpflichtet

Beim eingesetzten Material für die Eigensicherung und die Absicherung der Baustelle müssen diverse Standards und Richtlinien eingehalten werden. Alle Verkehrszeichen, Sinnbilder und Schriftzüge müssen dem Verkehrszeichenkatalog der deutschen Straßenverkehrsordnung(StVO) entsprechen. Jedes deutsche ordentliche Verkehrszeichen und Sinnbild besitzt im Verkehrszeichenkatalog (Vz-Kat) eine Nummer. Zusätzliche, den besonderen Bedürfnissen angepasste, Verkehrszeichen können durch die zuständige Verkehrsbehörde genehmigt werden. Werden diese Nummern in Ausschreibungstexten verwandt, können die Art und Weise der Verkehrszeichen unmissverständlich beschrieben werden. Im Falle von ausländischen Fremdfirmen ist bei der praktischen Ausführung vor Ort besonders darauf zu achten, da abweichende Schilder hier keine Gültigkeit haben und durch ihre Ähnlichkeit zu den gültigen Verkehrszeichen evtl. eine Amtsanmaßung, durch das kreieren eigener Verkehrszeichen, darstellen. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldbuße geahndet werden.

Material und Montage

Die meisten Verkehrszeichen gibt es in drei verschiedenen Größen. Die entsprechend zu wählende Größe der Schilder ist von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Straßenabschnitt des Arbeitsfeldes abhängig. Eine Übersichtstabelle über Aufstellhöhe, Standfestigkeitsklassen der Fußplatten und Verkehrszeichengröße bietet die SiAStra Teil 1. Besonders sollte auf die Standsicherheit durch ausreichend Gewicht und Anzahl sowie Ausrichtung der Fußplatten geachtet werden. Die Praxis zeigt, dass nicht jede als K1 (Standfestigkeitsklasse) gekennzeichnete Fußplatte diese Anforderungen auch erfüllt. Auch hier ist Fachwissen über die geforderten Maße und Eigenschaften gefragt. Umstürzende oder zu niedrig montierte mobile Verkehrszeichen sind oft eine Unfallursache für Passanten sowie ein häufiger Grund für Sachschäden an parkenden Kraftfahrzeugen. Die Beschaffenheit der Oberfläche und die geforderten Materialansprüche sind in der RSA-95 aufgeführt. In der RSA-95 sind ebenfalls die geforderten Abstände und eine Sammlung von Regelplänen zu finden, die zur Planung der jeweiligen Baustelle im Straßenverkehr herangezogen werden können. In der ZTV-SA-97 und in der HAV sind weitere Informationen zur Art und Weise der Materialien und deren speziellen Einsatz zu finden. Ein besonderes Augenmerk sollte der Bürgerinformation zukommen. Eine Vorankündigung in den alten und neuen Medien kann viele Gemüter ruhiger stimmen und der Verwaltung im Nachhinein Arbeit und Kosten ersparen. Eine Anwohnerinformation durch Postwurfsendung ist im Vorfeld von Baumaßnahmen, die eine Vollsperrung der öffentlichen Verkehrswege vorsieht, zu empfehlen und Teil der Anordnung. Die Verkehrszeichen müssen für eine rechtssichere Haltverbotszone mindestens 72 Stunden, besser 96 Stunden vor Ort montiert sein. Hierzu gibt es mehrere Gerichtsurteile, die jeweils immer als Einzelfälle zu betrachten sind und keine Regel darstellen. (Urteil v. 13.02.2007, Az.: 1 S 822/05.VGH Baden-Württemberg (96 Std.) und Urteil v. 13.09.2016, Az.: 5A 470 /14 OVG Nordrhein-Westfalen (48 Std.))

Finale Checkliste

Als Hilfe für die Praxis gedacht, sollen

folgende Punkte den Anwender auf Missstände der Baumbaustelle aufmerksam

machen. Vor Ort sollte man sich die Fragen stellen:

  • Sind die erforderlichen Unterlagen vorhanden und werden diese mitgeführt? (Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO), Vekehrszeichenplan/pläne(VZP) und Haltverbotsprotokoll)
  • Sind Verkehrszeichen vorhanden und vollständig? Stimmen Anzahl und Platzierung? Das muss mit dem Verkehrszeichenplan abgeglichen werden.
  • Stimmen Höhe, Größe und Aufstellvorrichtung der Verkehrszeichen?
  • Werden verpflichtende Standards eingehalten? (beispielsweise RAL Reflex-Folie; Adresse auf der Schildrückseite; Schriften und Form der Schilder/Abbildungen; Abnutzungsgrad noch vertretbar).
  • Was sagt Ihr Gefühl? (sicher oder unsicher?) Führen Sie eine Testfahrt oder einen Testgang als Fußgänger durch und fragen sie sich dabei immer wieder kritisch: "Werde ich vorgewarnt?" und "Werden die Arbeiter oder Verkehrsteilnehmer durch die Baumarbeiten gefährdet?"

Quellenverzeichnis

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26.01.2001 i. d. F. vom 22.09.2015.

Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 01.04.2013 i. d. F. vom 17.06.2016.

Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen, Abteilung Straßenbau, (1995): Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA-95. 6. verb. Auflage. Oktober 2002, Verkehrsblatt Verlag Borgmann GmbH & Co. KG, Dortmund.

Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen, Abteilung Straßenbau und Straßenverkehr (1997): Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA97). Verkehrs- und Wirtschafts-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG, Dortmund.

Kirchhof H.-A. und B. Wolters (2006): Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Teil 1(SiAStra), 10., verb. Auflage 2012, a. d. R.: Fachinformation Straßenbau, Verkehrs- und Wirtschafts-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG, Dortmund.

Bald J. Stefan und Katja Stumpf (2014): Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen;, Kirschbaum Verlag, Bonn ; 13. Auflage.

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