Landschaftsbau-Fachnormen

ZTV-Pflanzarbeiten liegt als Gelbdruck vor

Das Ziel des FLL-Regelwerks "ZTV-Pflanzarbeiten – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Pflanzarbeiten" ist es, über die bisherigen vertraglichen Anforderungen hinaus einen Beitrag zur Aufwertung des Qualitätsniveaus von Pflanzarbeiten zu liefern. Die ZTV-Pflanzarbeiten wurden von dem zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung des ö.b.v. Sachverständigen Tom Kirsten erarbeitet.

Die ZTV-Pflanzarbeiten sollen die Landschaftsbau-Fachnormen ATV DIN 18915 bis 18319 ergänzen und neben den bewährten landschaftsgärtnerischen Bauweisen und Praktiken weitere vertragliche Bestimmungen einführen. Inhaltliche Schwerpunkte liegen unter anderem auf den Vertragsgrundlagen für Bodenarbeiten, Boden und Pflanzgut sowie Pflanzarbeiten und Fertigstellungspflege.

Die FLL informiert die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der im August erscheint. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 01. August 2024 bis zum 31. Oktober 2024 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15 Euro im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen. Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. FLL

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