Neue für den GaLaBau interessante Entscheidungen
OLG Brandenburg entscheidet: Keine fiktive Abnahme bei Mängelrüge im Verbrauchervertrag, VOB §12 Abs. 5 unwirksam (Az. 10 U 100/23).
Forderungen aus 2021: Verjährung droht!
Verjährung von Kaufpreis- und Werklohnforderungen aus 2021 droht am 31.12.2024. Maßnahmen ergreifen, Mahnung reicht nicht.
Vertragsstrafe, Abrechnung und Verjährung
BGH: Unwirksame Vertragsstrafenklauseln bei Überschreitung der Auftragssumme in Bauverträgen. AGB-Verstoß bei unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers.
Das Jahresende naht: An die Verjährung denken
Vor einigen Jahren erhielt ich gegen 16 Uhr an Silvester zu Hause einen Anruf von einem mittelständigen hessischen Bauunternehmer, der meinte, er säße gerade an seinem Schreibtisch und gehe die noch…
NL-Stellenmarkt







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