BDLA kritisiert Verlängerung des § 13b Baugesetzbuch
Kritik am Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung hat der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) geübt. Es sieht eine Verlängerung des Anfang 2017 eingeführten § 13b Baugesetzbuch (BauGB) zur Suspendierung von Umwelt- und Naturschutzregeln beim Wohnungsbau am Stadtrand vor. Der BDLA lehnt das entschieden ab.
Der Paragraf erlaubt es den Kommunen bis Ende dieses Jahres in den Außenbereichen von Städten neues Bauland auszuweisen, ohne eine förmliche Umweltprüfung vorzunehmen. Auch die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen dürfen dabei eingeschränkt werden. Ziel der Regelung ist es, die Schaffung neuen, flächensparenden und günstigen Wohnraums in Ballungsräumen und Stadtumlandbereichen zu beschleunigen.
Das hat die Regelung nach Auffassung von BDLA-Präsidiumsmitglied Gudrun Rentsch in den letzten zweieinhalb Jahren nicht erreicht. Stattdessen habe sie bauliche Fehlentwicklungen an den Siedlungsrändern in ländlichen Regionen weiter befördert. Eine Verlängerung des § 13b BauGB werde "nicht unerheblich zum dauerhaften Verlust an Biodiversität und der anhaltend hohen Inanspruchnahme an Fläche und unversiegeltem Boden" beitragen, kritisierte sie. Zudem stehe die Regelung im Widerspruch zu Zielen und Vorschriften in Deutschland und Europa. cm