Beitragsrechnungen an die Betriebe versandt

Berufsgenossenschaft: Umlage bleibt auch im dritten Jahr stabil

In diesem Monat versendet die SVLFG wieder die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft. Der Hebesatz bleibt mit 6,23 Euro pro Berechnungseinheit gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Den Beitragsberechnungen für die 1,5 Millionen Mitglieder liegt der deutschlandweit einheitliche Beitragsmaßstab zugrunde. Im Vergleich zum Vorjahr werden laut Vorstandsbeschluss den Beitragsrechnungen für 2016 zugrunde liegen:

Risikobezogener Beitragsanteil

  • ein unverändertes Umlagevolumen seit 2014 in Höhe von 859 Millionen Euro,
  • verringerte Grundbeiträge,
  • ein unveränderter Hebesatz von 6,23 Euro und
  • eine fast stabile Bundesmittelsenkungsquote von 36,7Prozent (2015: 37 %).

Bei der Berechnung der risikobezogenen Beitragsteile sind darüber hinaus die Leistungsaufwendungen und die Berechnungseinheiten nach den Unternehmensverhältnissen des Jahres 2016 zu berücksichtigen. Die risikobezogenen Beitragsteile bleiben für die meisten Produktionsverfahren unverändert. Für einige Produktionsverfahren sind unter Berücksichtigung von Leistungsaufwendungen und Berechnungseinheiten deutliche Senkungen festzustellen. Für einige andere Produktionsverfahren sind deutliche Erhöhungen nicht zu vermeiden.

Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage ist auch in diesem Jahr nicht möglich. Erfreulich sind das unveränderte Umlagevolumen, der stabile Hebesatz und die erneut gesunkenen Grundbeiträge. Sehr positiv wirken für die bundesmittelberechtigten Unternehmen die erneut um zusätzliche 78 Millionen Euro auf insgesamt 178 Millionen Euro erhöhten Bundesmittel. Mit 36,7 Prozent bleibt die Bundesmittelsenkungsquote fast unverändert. "Unter dem Strich" kann sich die Mehrheit der Mitglieder über stabile Beiträge freuen. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und Berechnungseinheiten sind aber in einigen Fällen höhere Beiträge die Folge.

Geringere Grundbeiträge

Im letzten Jahr betrug der Grundbeitrag zwischen 75,28 und 301,13 Euro. Mit den Grundbeiträgen werden die Präventions- und Verwaltungskostenfinanziert. Da sich diese Kosten weiter reduziert haben, sinkt der Grundbeitrag auf 71,68 bis 286,74 Euro. Nach der vorjährigen Senkung um etwa 7 Prozent bedeutet das eine weitere Reduzierung um etwa 5 Prozent.

Um Härten zu vermeiden, gelten weiterhin Übergangsregelungen. Die im Beitragsbescheid aus 2014 festgesetzten "Angleichungssätze" führen dazu, dass der neue Beitrag im vollen Umfangerst 2018 zu zahlen ist. Bis dahin findet eine Angleichung an das neue Beitragsniveau in gleichmäßigen Stufen statt. Dies gilt für steigende und sinkende Beiträge gleichermaßen.

Härten werden abgemildert

Kommt es dennoch bei gleichen Betriebsverhältnissen zu deutlichen Beitragserhöhungen, werden sie durch eine Härtefallregelung auf 70 Prozent begrenzt, sofern der Beitrag mindestens 300 Euro beträgt. Für viele der ehemaligen regionalen Berufsgenossenschaften existieren Sondervermögen, die in diesem Jahrletztmalig zur Abmilderung der Beitragsangleichung eingesetzt werden.

Weitere Informationen und das Formular "Einzugsermächtigung" stehen im Internet unter svlfg.de > Versicherung/Beitrag > Beitrag Berufsgenossenschaft. Fragen können per E-Mail an versicherung@svlfg.de gestellt werden.

Fazit: Im Zuge der LBG-Beitragsumlage für 2016 bleiben das Umlagevolumen und der Hebesatz stabil. Die Grundbeiträge sinken erneut, die Bundesmittel betragen wieder 178 Millionen Euro. Die Beiträge für die Mehrheit der Mitglieder bleiben damit stabil. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und Berechnungseinheitensind aber in einigen Fällen auch höhere Beiträge die Folge. Um Härten jedoch zu vermeiden, gelten weiterhin Übergangsregelungen.

SVLFG

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