Das Aufstellen
Das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit ist in Nordrhein-Westfalen künftig verboten. Das regelt ein neues Bestattungsgesetz. Ab Mai 2015 dürfen Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit nur noch mit dem Siegel einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden.
NL-Stellenmarkt
Relevante Stellenangebote
Fachbereichsleitung, Essen
ansehen
Gärtnermeister/-in (m/w/d), Berlin
ansehen