Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Editorial

Stadtgrün war bisher kein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und damit nicht Teil des Pflichtprogramms von Städten und Gemeinden. Das könnte sich jetzt ändern: Die EU-Kommission hat rechtsverbindliche Ziele zu Ökosystemen in der Stadt vorgelegt. Es handelt sich um die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Sie wird jetzt im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union beraten. Bundesregierung und GaLaBau sind sehr dafür. Doch es gibt auch Kritik. (Seiten 5 und 6)

Während der Deutsche Städtetag gegenüber der Bundesregierung eine grüne Innenstadtentwicklung einfordert, macht Hamburgs Landesregierung bereits Nägel mit Köpfen. Im Februar legte sie den Entwurf einer Novelle des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes vor. Darin wird bundesweit erstmals eine Solargründach-Pflicht festgelegt. Ab 2027 sollen alle geeigneten Neubauten und zur Sanierung anstehenden Dächer Photovoltaik-Anlagen erhalten und begrünt werden. (Seiten 50 und 54)

Hydroaktive Pflaster- und Plattenoberflächen sollten nach Auffassung der Universität für Bodenkultur in Wien verstärkt zur Befestigung von urbanen Oberflächen eingesetzt werden. In Kombination mit anderen Bautechniken des grün-blauen Regenwassermanagements wie begrünten Mulden, Retentionsflächen oder -körpern beeinflussen sie nachweislich den urbanen Wasserhaushalt und das städtische Mikroklima. Sie wirken wasserspeichernd, -versickernd und verdunstend bei gleichzeitiger Verkehrsfähigkeit. (Seiten 23 bis 29)

Was soll ein Unternehmer tun, wenn er sich beim Angebot verrechnet und gerade deswegen in einer Ausschreibung den Auftrag erhalten hat? Fachanwalt Rainer Schilling weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hin. Wenn ein Auftraggeber trotz Kenntnis eines Kalkulationsirrtums auf dem Vertrag bestehe, liege eine sogenannte unzulässige Rechtsausübung vor. Die Durchführung des Auftrags sei bei einer bestimmten Betragshöhe dann nicht mehr zumutbar. (Seiten 55 und 56)

Ich wünsche Ihnen einen unbeschwerten Start in den Frühling.

Es grüßt Sie herzlichst,
Ihr Christian Münter

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