Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

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Der Staat braucht Geld, jetzt mehr als zuvor. Da ist ihm die Ausweitung der Maut auf leichte Nutzfahrzeuge ab 3,5t technisch zulässiger Gesamtmasse nur Recht. Gern verweist er auf Vorgaben aus Brüssel, die lediglich umgesetzt würden. Tatsächlich ist es aber rechtens, dass Handwerker und vergleichbare Berufe davon ausgenommen werden. Da erstaunt es schon, dass Bitten des BGL um eine GaLaBau-Ausnahme, vom Bundesverkehrsministerium unbeantwortet bleiben.

Die schwedische Green Landscaping Group Aktiengesellschaft hat zwei weitere GaLaBau-Unternehmen erworben: Es sind Hartmann Ingenieure in Berlin und Viva Gartenbau in Basel. Der schwedische Konzern befindet sich in einem scharfen Wettbewerb mit der GarLa Gruppe, einem Portfoliounternehmen der schweizerischen Ufenau Capital Partner AG, um die besten Garten- und Landschaftsbaubetriebe in Deutschland. Man darf gespannt sein, wer schließlich als Sieger aus dem Battle hervorgeht.

An der Universität Kassel experimentiert Prof. Dr. Stefan Körner seit fast zwei Jahrzehnten mit der Verwendung von Stauden in öffentlichen Freiräumen unter alltäglichen Nutzungsbedingungen. Dabei ist eine Fülle von Ergebnissen und Erfahrungen zur Vegetationsstruktur, zu Substraten, zur Pflege und zu pflanzlichen Arten zusammengekommen. Körner hat sie unter den Aspekten Klimaanpassung, Naturschutz und Ästhetik für die Leser sortiert.

Mit dem Thema "Gewährleistungsbürgschaft" beschäftigt sich Bau-Fachanwalt Rainer Schilling. Manchmal verlangen Auftraggeber die Aufnahme von Sicherungsklauseln in VOB-Werkverträge, die nach Auffassung der Gerichte die Auftragnehmer unangemessen benachteiligen. Ein klarer Verstoß gegen § 307 BGB und damit rechtlich unwirksam. Schilling empfiehlt bei Bürgschaftsregelungen vor Vertragsabschluss immer einen Anwalt zur Rate zu ziehen. (Seiten 58 bis 60)

Ich wünsche Ihnen einen schwungvollen Start in den Vorfrühling. Es grüßt Sie herzlichst,

Ihr Christian Münter

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