Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Editorial

Wenn August Forster am 16.September aus dem Präsidentenamt des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau scheidet, dann geht ein Reformer. Er hat den Berufsverband modernisiert, die Forderungen der grünen Branche im politischen Diskurs platziert, und sich intensiv um die Herstellung eines attraktiven Berufsbilds gekümmert. Erstmals gelang es in seiner Amtszeit, hauptamtliche Mitarbeiter aus den obersten Etagen des Politikbetriebs der Hauptstadt für den Verband zu gewinnen. Nach sechs Jahren an der BGL-Spitze zieht Forster in einem Interview Bilanz. (Seiten 7 und 8) Auf den vorangehenden Seiten finden Sie alles zum BGL-Verbandskongress in Berlin.

Die Fachvereinigung Bauwerksbegrünung und ihr internationaler Dachverband setzen sich dafür ein, Neubauten künftig standardmäßig zu begrünen. Eine gesetzliche Verpflichtung von Bauherren, müsse auf den Weg gebracht werden. So steht es in einem gemeinsamen Positionspapier der zwei Verbände zum Abschluss des Weltkongresses Gebäudegrün 2017. Gebäudebegrünung böte für relativ kleine Investitionssummen eine Kombination aus ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorteilen, heißt es darin. (Seite 11)

Der GaLaBau lebt zu einem großen Teil davon, dass er entwirft. Gerade für Hausgärten, schreibt Prof. Dr. Thomas Brunsch von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, böten landschaftsgärtnerische Betriebe Beratung und Planung im Gesamtpaket zur Herstellung des Gartens an. Die besondere Qualität ihrer Entwürfe liegt für ihn im Prozedere: Sie müssten schnell und effektiv abgewickelt werden, Kosten sparen und eine Beauftragung zügig anbahnen. Kundenwünsche seien so wichtiger als Sendungsbewusstsein. (Seiten 23 bis 29)

Mit dem neuen Bauvertragsrecht befasst sich Fachanwalt Rainer Schilling. Bereits in vier Monaten muss damit gearbeitet werden. Schilling nennt die wichtigsten neuen Regelungen. Dazu zählt, dass Abschlagszahlungen nicht mehr generell verweigert werden können, im Falle einer verweigerten Abnahme Zustandsfeststellungen möglich sind und für strittige Nachtragsforderungen einstweilige Verfügungen beantragt werden können. (Seiten 49 bis 52)

Ich wünsche Ihnen einen fröhlichen Herbstanfang. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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