Regelungen für mehr Stadtgrün
EU-Renaturierungs-Verordnung vor der Verabschiedung
Aus den ursprünglich harten verpflichtenden Maßnahmen wurden im Zuge scharfer Auseinandersetzungen im Europäischen Parlament jedoch weiche Absichtserklärungen. Gefallen ist das Verbot von Nettoverlusten an öffentlichen Grünflächen bis 2030. Im Bereich Stadtgrün wurden die konkreten Zielvorgaben zu städtischen Grünflächen (+ 3 % Wachstum bis 2040, + 5 % Wachstum bis 2050) und zur Baumbedeckung (mindestens 10 % bis 2050) aus der Verordnung gestrichen. Auch die satellitengestützte Kontrolle der Zielvorgaben wurde gelöscht.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun noch förmlich annehmen. Spätestens bis Februar soll das geschehen sein. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird die Verordnung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen dann innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur bei der Kommission einreichen.
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