Regelungen für mehr Stadtgrün

EU-Renaturierungs-Verordnung vor der Verabschiedung

Der von der EU-Kommission vorgelegte Legislativvorschlag einer "Verordnung über die Wiederherstellung der Natur" (Nature Restauration Law, COM[2022]304) mit Regelungen für mehr Stadtgrün hat im November die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und dem Europäischen Rat passiert.
Renaturierung
Im Zuge scharfer Auseinandersetzungen im Europäischen Parlament wurden aus ursprünglich harten verpflichtenden Maßnahmen weiche Absichtserklärungen. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Aus den ursprünglich harten verpflichtenden Maßnahmen wurden im Zuge scharfer Auseinandersetzungen im Europäischen Parlament jedoch weiche Absichtserklärungen. Gefallen ist das Verbot von Nettoverlusten an öffentlichen Grünflächen bis 2030. Im Bereich Stadtgrün wurden die konkreten Zielvorgaben zu städtischen Grünflächen (+ 3 % Wachstum bis 2040, + 5 % Wachstum bis 2050) und zur Baumbedeckung (mindestens 10 % bis 2050) aus der Verordnung gestrichen. Auch die satellitengestützte Kontrolle der Zielvorgaben wurde gelöscht.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun noch förmlich annehmen. Spätestens bis Februar soll das geschehen sein. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird die Verordnung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen dann innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur bei der Kommission einreichen.

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