Rechtsverbindliche Regelungen für mehr Stadtgrün
Europaparlament stimmt für Renaturierungs-Verordnung
Nach dem Legislativvorschlag darf es in Städten europaweit bis 2030 keinen Nettoverlust an öffentlicher Grünfläche geben. Auch die städtische Baumbeschirmung darf bis 2030 netto nicht schrumpfen. Bis 2040 sollen die städtischen Grünflächen um insgesamt 3 Prozent wachsen. Bis 2050 sollen sie um 5 Prozent zunehmen. Mindestens 10 Prozent der Stadtfläche muss dann über eine Baumbedeckung verfügen.
Grüne Infrastruktur und naturbasierte Lösungen sollen in die Stadtplanung einbezogen und grüne Infrastruktur wie grüne Dächer und Wände in die Gestaltung von Gebäuden integriert werden. Die Abstimmung im Europaparlament (EP) in Straßburg glich einem Krimi. Die Europäische Volkspartei wollte den Kommissions-Entwurf gemeinsam mit den Bauernverbänden zu Fall bringen. Landwirte blockierten draußen den Zugang zum Parlamentsgebäude mit Traktoren. Greta Thunberg war gekommen und argumentierte dagegen.
Im EP empfahlen der Landwirtschafts- und der Umweltausschuss eine Ablehnung des Entwurfs. Doch die Stimmen von Sozialdemokraten, Liberalen und Linken, gemeinsam mit einigen christdemokratischen Abweichlern gaben knapp den Ausschlag: Eine Mehrheit von 336 Europaabgeordneten nahmen den Legislativvorschlag der EU-Kommission, 300 stimmten dagegen. Eine Abstimmung zur Ablehnung des Kommissionsvorschlags wurde nicht angenommen.
Im sogenannten Trilog wird das Europaparlament nun Verhandlungen mit dem Rat der Umweltminister über die endgültige Form der Rechtsvorschriften aufnehmen. Die Chancen für eine Einigung sind gut. Der Rat hatte den Legislativvorschlag bereits im Juni grundsätzlich gebilligt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke nannte die Entscheidung des Europaparlaments einen "Riesenerfolg für die Natur".
cm/Europäisches Parlament
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