Flüchtlings-Praktika: Politiker streiten über Bezahlung
Flüchtlinge, die in Deutschland ein berufliches Praktikum absolvieren, um Praxiserfahrungen und Qualifizierungen zu sammeln, müssen nicht nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden. An einer entsprechenden Klarstellung für kleine und mittlere Unternehmen arbeitet gegenwärtig die Bundesregierung. Beteiligt sind die Bundesministerien für Arbeit, Finanzen, und Forschung. Das fünfseitige interne Diskussionspapier mit praktischen Hinweisen stößt jedoch auf scharfe Kritik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), bei der Linken und der AfD.
Das Mindestlohngesetz regelt bereits jetzt im Paragrafen 22, dass Praktika von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung vom Mindestlohn ausgenommen sind. Auch für ausbildungsbegleitende Praktika, Einstiegsqualifizierungen nach dem Sozialgesetzbuch und Berufsausbildungsvorbereitungen nach dem Berufsbildungsgesetz müssen keine Mindestlöhne gezahlt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass zuvor kein Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildungsbetrieb bestanden hatte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fürchtet jedoch, dass im Gefolge der geplanten Klarstellung klassische Einarbeitungsphasen zu monatelangen betrieblichen Qualifizierungsphasen und tatsächlich Beschäftigte zu Pflicht-Praktikanten umdeklariert werden. Schon jetzt würden Unternehmen "Flüchtlinge, die sich mit ihren Rechten noch nicht auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen", sagte das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". Die Linken-Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht kritisierte das Vorhaben der Bundesregierung als eine Einladung "Flüchtlinge für Lohndumping zu missbrauchen". Berlins AfD-Vorsitzender Georg Pazderski bemängelte, die Praktika-Regelung nutze allein den "großen internationalen Konzernen".
Das Bundesarbeitsministerium stellte demgegenüber klar, es gehe "nicht um Ausnahmen und Abweichungen vom Gesetz". Stattdessen solle klargestellt werden, in welchen Fällen der Mindestlohn gezahlt werden müsse und in welchen nicht. Manche Arbeitgeber schreckten nämlich noch von einer Einstellung in Praktika zurück, weil sie glaubten, unter Umständen den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde zahlen zu müssen. cm