Junge Landschaft - GaLaBau Wissen

„Ich verlege eine Platte!“ – Kleines 1x1 des GaLaBau

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187. Folge: Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau-Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Plattenverlegen

Als ich anfing, meinen heutigen Beruf zu erlernen – also vor gefühlt 200 Jahren –, war die erste praktische Tätigkeit, die ich üben musste, das Verlegen von Gehwegplatten 40 x 40 cm. Ich durfte nichts Anderes machen, nur sechs von diesen Platten als Fläche in eine waagerechte Lage bringen. Und das auf einem Untergrund, der den Namen Bettung nicht verdient hat. Ich habe sie gehasst, alle sieben – die sechs Platten und meinen Meister!

Jahre später, während meiner Tätigkeit in der Berufsausbildung, habe ich staunenden (und verzweifelten) Lehrlingen zeigen können, wie einfach es ist, die Dinger zu verlegen. Was will ich damit eigentlich zum Ausdruck bringen?

Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass nicht jeder, der ein Handy in der Hand hat und halbwegs mit Google zurechtkommt, auch handwerklich dazu in der Lage ist, eine Arbeit in guter Qualität abzuliefern. Glaubt mir, da helfen auch die besten Tutorials bei YouTube nicht weiter. Qualität entsteht immer aus einer Kombination aus handwerklichem Können und Fachwissen.

Jeder glaubt heute, man kann mit Technik und "Künstlicher Intelligenz" alles erreichen. Das ist – unter uns gesagt – ein gewaltiger Irrglaube. Unser Alleinstellungsmerkmal im Garten- und Landschaftsbau ist neben dem Wissen über Pflanzen und deren Verwendung das handwerkliche Geschick im Umgang mit "edleren" Materialen und unsere Vielseitigkeit in den von uns angebotenen Arbeiten und Leistungen. Um dieses Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Gewerken (Straßenbau usw.) und anderen Mitbewerbern (z. B. Hausmeisterservice) zu erhalten, müssen wir uns befleißigen, unseren handwerklichen Standard zu heben oder zumindest zu halten Deshalb schneide ich heute dieses Thema "Das Legen einer Platte" zum wiederholten Mal an und hoffe, dass es doch da draußen auf offene Ohren stoßen wird.

Öffnen wir die Büchse der Pandora

    Um sich diesem Thema zu nähern, ist es sehr sinnvoll, sich klar zu machen, welche Arten von Platten können denn so "vom Lkw fallen".

    Viele werden jetzt sagen: Egal, es wird gelegt, was auch immer der Kunde will. Zur Not bleibt ja noch Google.

    Dazu hätte ich eine Episode aus der Praxis: Ich wurde mit einer Gruppe von Azubis zu einem Kunden gerufen. Dieser war im wahren Leben Berufschullehrer an einer Berufsschule in . . . Och, das lasse ich weg! Jetzt kommt's: Sein Unterrichtsfach war Landschaftsbau. Deshalb war er auch (so glaubte er jedenfalls) befähigt, Platten auf seiner Terrasse selbst, unterstützt von einem osteuropäischen Gehilfen, zu legen. Eigentlich hätte man dort einen kleinen Lehrfilm drehen können unter dem Motto: "Was kann schiefgehen?"

    Als Plattenmaterial kamen 12 mm dicke Betonplatten mit einer Keramikbeschichtung in der Größe 70 x 40 zum Einsatz. Als Bettung war ein Basaltsplitt mit einer Korngröße von 2/5 zum Einsatz gekommen, der sicher irgendwo günstig erstanden wurde und auch andere Korngrößen enthielt. Verlegt wurde in abgezogenem Bett frei nach der Devise "Die Größe des Gummihammers bringt die Ebenheit des Belages". So sah es am Ende auch aus: Der Belag in sich war uneben, 30 Prozent der Platten (oberes Preissegment) hatte abgebrochene Ecken und Kanten und Risse. . . und 50 Prozent der Platten wackelten. Mal abgesehen davon, dass dieses Objekt sicher eher ein Fall für einen Fliesenleger, als für einen Landschaftsgärtner gewesen wäre, ist doch wohl jedem klar, dass die Statik der einzelnen Platte einem Schlag mit dem Gummihammer (zumal noch durch einen muskelbepackten Grobmotoriker geführt) nicht gewachsen ist. Auch die falsch gewählte Bettung trug zum Misserfolg bei. Besser wäre ein Bettungsmaterial mit einem 0-Anteil und einer größten Korngröße von 4 oder 5 mm gewesen. Vielleicht wäre auch der Entschluss die Terrasse zu betonieren und die Platten als Belag darauf zu kleben überlegenswert gewesen. Klarmachen muss ich mir an erster Stelle auf jeden Fall:

    • Welches Material steht mir zu Verfügung?
    • Was ist effektiv und zweckmäßig?
    • Was gibt es eigentlich für Platten?
    • Wie viel Geld will der Kunde ausgeben?

    Platten werden in erster Linie nach den Materialien unterschieden. Im Groben kann man folgende Einteilung treffen:

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    Verlegearten von Platten

    Zwei Möglichkeiten hat der zukünftige "Plattenlegeprofi", um sein Werk zu vollenden: Das Vorwärtsverlegen und – wie unerwartet! – das Rückwärtsverlegen. Die Auswahl der Verlegeart hängt im Wesentlichen von der Plattengröße, der Plattenart und dem Umfang der Arbeiten auf der Baustelle ab. Während man bei Rasengittersteinen aufgrund ihrer Größe selten um ein Vorwärtsverlegen im abgezogenen Bett herumkommt, kann man bei Gehwegplatten aus Beton doch mal vor die Wahl gestellt werden. Die Entscheidung wird am Ende durch den Arbeitsumfang erleichtert. Große Plattenflächen kann man, wenn es der Zeitrahmen zu lässt, sicher auch rückwärts verlegen – das Abziehen der Fläche kann sich aber bezahlbar machen, da man richtig Zeit spart.

    Sehe ich da Fragezeichen in den Gesichtern: Vorwärts und rückwärts verlegen? Unter dem Vorwärtsverlegen versteht man eine Arbeitsweise, bei der die Bettung abgezogen wird und der Plattenleger auf der bereits gelegten Fläche steht. Beim Rückwärtsverlegen sitzt der Plattenleger in der Bettung und legt jede Platte einzeln und bewegt sich (wie das Wort schon sagt) dadurch rückwärts.

    Die grundlegende Reihenfolge

    In den nachfolgenden Bildern sind die Reihenfolge der Arbeiten und zu vermeidende Fehler grafisch dargestellt. Manch einer wird sich beim Betrachten fragen: Das war's schon? – Jo, das war's schon, aber mach's doch einmal. Man glaubt gar nicht, wie viel Schweiß so fließen kann.

    1. Vermessen der Verlegefläche

    Platten werden immer an zwei Linien, in der Regel Schnüren, gelegt. Beide geben die lage- und höhenmäßige Position der zu verlegenden Platte an. Dabei ist möglichst darauf zu achten, dass Schnurnägel dem Verlegen nicht im Weg stehen. Das kann man durch das Schnurkreuz sehr einfach erreichen.

      2. Einmessen der Bettung und Aufsetzen der Platte

      Hierbei sollte man besonders darauf achten, dass alle Steine aus der der Bettung verschwunden sind, die das Größtkorn des Materiales übersteigen und der Abstand der Schnur zur unverdichteten Bettung circa 5 mm geringer ist als die Plattenstärke.

        3. Verdichten der Bettung

        Durch das Schlagen mit dem Gummihammer werden die Platten in die richtige Position gebracht. Dabei soll die Schnur nicht berührt werden. Eine kleine Lücke (0,5–1 mm) zwischen Schnur und Plattenrand vereinfacht diese Aufgabe erheblich.

          4. Weiterentwicklung des Belages

          Nach Platte Nummer 1 wird in unserem Beispiel Platte 2 gelegt. Mit Platte 1 wird garantiert, dass für Platte 2 wieder zwei Linien (Schnur und eine Kante von Platte 1 zur lage- und höhenmäßigen Positionierung zur Verfügung stehen.

            Grafiken: Uwe Bienert

            Frag doch mal die DIN!

            Immer wieder muss man bei Arbeiten des Wegebaus auf die DIN 18318 (2019) verweisen, die in diesem Bereich tatsächlich eine unserer Grundsatz-DIN-Normen darstellt. Sie verweist kurz und knapp auf die wichtigsten Parameter und Eigenschaften, die der Entsprechende Baukörper im Wegebau haben sollte.

            In ihr sind der Pflasterbelag und der Plattenbelag nahezu gleichgestellt und werden gemeinsam abgehandelt.

            Allgemein gesprochen

            Bei einem Plattenbelag als zusammenhängende Flächen sind immer Platten gleicher Nenndicke zu benutzen. Das heißt: Die Höhen der zu verwendeten Platten haben gleich zu sein. Interessant ist, dass dies auch für die Kombination von Pflastersteinen und Platten gilt.

            Plattenbeläge sind mit einem gleichmäßigen Fugenbild im Reihenverband mit versetzten Fugen herzustellen. Der Versatz der Platten muss ≥ 1/4 der Länge der Platten betragen. Bei annähernd rechtwinkligen Anschlüssen sollte die gekürzte Seite von Passstücken ≥ 1/3 der größten Kantenlänge und ≥ 1/2 der Dicke der unbearbeiteten Platte betragen.

            Neigungen und Gefälle

            Bei begehbaren Flächen beträgt die Mindestneigung bei Platten aus Beton und Naturstein 1,5 Prozent. Bei befahrbaren Flächen beträgt die Mindestneigung 2 Prozent, wenn Platten aus Beton oder Naturstein verwendet werden. Werden Neigungen im Bauplan vorgegeben, sind Abweichungen von ± 0,4 Prozent zulässig; die oben angegebenen Mindestneigungen dürfen nicht unterschritten werden.

            Plattenbeläge sind höhengleich herzustellen, zwischen benachbarten Steinen oder Platten sind Absätze und Höhenversprünge bis 2 mm, bei unbearbeiteten, spaltrauen und grob bearbeiteten Platten bis 5 mm zulässig.

            Plattenbeläge müssen 7 mm ± 3 mm über der Oberfläche von angrenzenden Einbauten, Randeinfassungen, Abläufen und Entwässerungsrinnen liegen. Die Ebenheitsanforderungen für Plattenbeläge sind nach nachfolgender Tabelle einzuhalten.

            Ungebundene Plattenbeläge

            Bei ungebundenen Plattenbelägen sind Bettung und Fugenfüllung ohne Zugabe von Bindemitteln auszuführen. Der Bettungsstoff muss auf die Unterlage abgestimmt und filterstabil sein. Fugen- und Bettungsstoffe müssen aufeinander abgestimmt und zueinander filterstabil sein.

            Die Dicke der Bettung muss im verdichteten Zustand 40 mm ± 10 mm betragen, bei Verwendung von Platten aus Naturstein 50 mm ± 15 mm. Es ist eine Gesteinskörnung oder ein Gesteinskörnungsgemisch 0/5 mm zu verwenden.

            Fugendiskussion

            Die Fugen bei ungebundenen Plattenbelägen sind mit einer Breite von 4 mm ± 2 mm, bei Verwendung von Platten ≤ 100 mm Nenndicke, und mit einer Breite von 6 mm ± 3 mm, bei Verwendung von Platten > 100 mm Nenndicke, herzustellen. Die Fugen bei Plattenbelägen aus Naturstein mit nicht gesägten Seitenflächen sind mit einer Breite von 10 mm ± 5 mm, bei Verwendung von Platten ≤ 120 mm Nenndicke, und mit einer Breite von 15 mm ± 5 mm, bei Verwendung von Platten > 120 mm Nenndicke, herzustellen.

            Die Fugen sind bei begehbaren Flächen mit einer Gesteinskörnung 0/2 mm, bei befahrbaren Flächen mit einer Gesteinskörnung oder einem Gesteinskörnungsgemisch 0/5 mm einzukehren und einzuschlämmen.

            Plattenbeläge sind nach dem Füllen der Fugen von überschüssigem Fugenstoff zu befreien und zu verdichten, beispielsweise durch Rütteln oder Rammen. Dabei ist deren Oberfläche, mit Ausnahme der Verwendung von Platten aus Naturstein, zu schützen, beispielsweise mit einer Kunststoffschürze. Die Fugen müssen nach dem Verdichten vollständig bis zum oberen Rand der Platten beziehungsweise bis zur unteren Kante etwaig vorhandener Fasen, Rundungen oder dergleichen gefüllt sein.

            Grafik: Uwe Bienert
            Grafik: Uwe Bienert

            Gebundene Plattenbeläge

            Bei gebundenen Plattenbelägen sind Bettung und Fugenfüllung unter Zugabe von Bindemitteln auszuführen. Die Platten müssen frei von haftungsvermindernden Substanzen – wie etwa Gesteinsmehl und sonstigen Verunreinigungen – sein. Bei diesen Plattenbelägen sind vereinzelte Rissbildungen, beispielsweise durch Schwind- und Kriechvorgänge, ≤ 0,8 mm Breite zulässig.

            Beim Herstellen der Bettung darf der Bettungsstoff nicht mehr als 1/3 der Plattendicke in der Fuge aufsteigen. Alle Platten sind mit einer Haftbrücke aus zementhaltigem Mörtel frisch in frisch in die Bettung zu versetzen. Die Haftbrücke darf die Wasserdurchlässigkeit der Bettung im Bereich der Fugen nicht beeinträchtigen.

            Noch einmal die Fuge

            Die Fugenbreite muss bei Belägen mit Plattenlängen ≥ 600 mm 15 mm ± 5 mm betragen. Bei spaltrauen Natursteinplatten sind in Abhängigkeit von deren Maßtoleranzen Fugenbreiten bis 30 mm zulässig.

            Die Fugen sind bis mindestens 5 mm und höchstens 1 mm unter den oberen Rändern der Platten beziehungsweise bis zur unteren Kante etwaig vorhandener Fasen, Rundungen und dergleichen mit Fugenstoff zu füllen. Sollen Bewegungsfugen ausgeführt werden, sind diese durchgängig in allen hydraulisch gebundenen Schichten des Oberbaus auszubilden.

            Quellen

            DIN e. V. (Hrsg.) (2019): VOB Gesamtausgabe, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Ausgabe 2019, Beuth Verlag GmbH, Berlin.,

            Englert K., R. Katzenbach, G. Motzke (2014): Beck`scher VOB- und
            Vergaberechtskommentar, 3.Auflage, C.H. Beck, München.,

            ATV DIN 18318, Ausgabe 2019, Beuth Verlag GmbH, Berlin

            Gütebestimmungen für Gehölze (FLL e. V.) und den Gütebestimmungen für Stauden (FLL e. V.) (Forschungsanstalt Landesentwicklung Landschaftsbau e. V.)

            Der Gärtner 1 (Martin Degen, Karl Schrader; Ulmer-Verlag),

            Grundkurs Gehölzbestimmung (Lüder, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim),

            Taschenlexikon der Gehölze (Schmidt/Hecker, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim),

            International standard ENA 2010-2015 (M.H.A. Hoffmann, ENA’s European Plant Names Working Group),

            DIN 18916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten“

            Uwe Bienert

            Nächsten Monat lesen Sie: "Ich setze einen Pflasterstein! – Kleines 1x1 des GaLaBau".

             Uwe Bienert
            Autor

            Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

            Ausgewählte Unternehmen
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