Keramische Beläge im Außenbereich - I. Teil

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Fliesen Beläge und Pflaster
Großformatplatten liegen seit Jahren im Trend. Foto: grad Terrassensysteme GmbH

Großformatplatten liegen seit Jahren voll im Trend. Entsprechend wird diese Ausführung insbesondere in Privatgärten und Gartenanlagen vom Kunden gewünscht. In den ersten Jahren wurden überwiegend großformatige Betonstein- oder Natursteinmaterialien verarbeitet mit Steinstärken zwischen 5 bis über 20 cm. Diese Materialien wiesen so hohe Einzelplattengewichte (ab circa 80 kg/m³) auf, dass eine Verlegung im Regelfall nur maschinell mittels Vakuumgerät möglich war. Längst nicht alle Landschaftsgärtner waren entsprechend maschinell ausgestattet, um diese Arbeiten ausführen zu können.

So wundert es nicht, dass zur Gewichtsreduzierung immer mehr großformatige Materialien geringer Materialstärke wie zum Beispiel großformatige keramische Beläge, Steinzeugplatten oder Natursteinplatten auf dem Markt angeboten werden. Diese Beläge zeichnen sich durch deutlich geringere Einzelgewichte wie Betongroßformate aus, resultierend aus geringen Dicken zwischen 15 und 25 mm trotz großer Flächenabmessungen. Der Marktanteil allein der großformatigen Feinsteinzeugfliesen im Außenbereich hat sich entsprechend rasant erhöht. Während im Jahr 2010 der Marktanteil von Feinsteinzeugfliesen im Außenbereich bei lediglich 1,7 Prozent lag, betrug er für das Jahr 2017 circa 60 Prozent = 500.000 m³ (B+L Marktanalyse, Bonn). Mittlerweile sind etwa 80 Prozent der Feinsteinzeugfliesen im Außenbereich großformatig.; endgültige Daten liegen dazu derzeit noch nicht vor.

Als Gründe für ihre Wahl großformatiger Feinsteinzeugfliesen geben die Endkunden ästhetische und funktionale Gesichtspunkte an; die Verarbeiter neben dem Kundenwunsch das geringere Gewicht der Einzelplatten, die häufig sogar noch manuell zu Zweit oder mittels Vakuumhandgerät statt maschinell verlegt werden. 60,6 Prozent aller Verarbeiter bieten derzeit die Verlegung großformatiger Feinsteinzeugfliesen im Außenbereich an; 39,4 Prozent aller Verarbeiter bieten derzeit die Verlegung großformatiger Natursteinplatten geringer Dicke (unter 30 mm) an. Dabei stehen Fliesenleger und andere wie zum Beispiel Pflasterer, Subunternehmer oder Dienstleister großformatigen Feinsteinzeugfliesen deutlich skeptischer gegenüber als Landschaftsgärtner. Mehr als jeder Vierte der befragten Fliesenleger versucht zum Beispiel im Rahmen der Beratung, den Kunden von einem anderen Belag zu überzeugen.

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Fliesen Beläge und Pflaster
Achtung: Haftschlämme muss vollflächig aufgebracht werden. Foto: Ingenieurbüro Werland
Fliesen Beläge und Pflaster
Wölbspannung durch fehlende Raumfugen. Foto: Ingenieurbüro Werland

Verarbeitung

  • 33,3 Prozent Verlegung im Splittbett;
  • 31,2 Prozent Verlegung im Einkornmörtel auf Dränmatte;
  • 18,8 Prozent Verlegung auf Stelzlagern oder Stelzfüßen oder auf Mörtelsäckchen;
  • 16,7 Prozent Verlegung in vollgebundener Bauweise mit Dränbettungsmörtel und Dränbeton.

Die Verlegung/Verarbeitung großformatiger Feinsteinzeugplatten im Außenbereich ist bisher weder in der ZTV - Wegebau, noch in der ATV DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten), noch im Merkblatt des Deutsches Baugewerbes für Außenbeläge, noch in der neuen DIN 18318 und auch nicht im Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung des FGSV abschließend geregelt. Umstritten ist dabei unter den Sachverständigen, ob die ATV DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten) sich nur auf keramische Fliesen bis 12 mm Dicke (Maximaldicke für Fliesen) beziehungsweise auf keramische Beläge bis 15 mm Dicke (Dicke für in der Norm benannte Natursteinplatten/Solnhofer Platten) bezieht oder auch auf keramische Beläge und Platten größerer Dicke über 12 beziehungsweise 15 mm (keramische Platten) anwendbar ist. Ferner betrachtet das Merkblatt des Deutsches Baugewerbes für Außenbeläge keramische Beläge aus der Sichtweise des Fliesenlegers und ist nur eingeschränkt anwendbar auf andere Gewerke.

Aus dem Umstand heraus, dass bisher weder eine ATV DIN - Norm für keramische Beläge existiert noch ein vergleichbares Regelwerk, entwickelt der Architekt/Landschaftsgärtner eigene "Verarbeitungswege". Viele der auf Baustellen praktizierten Ausführungsvarianten haben sich aus sachverständiger Erfahrung als mängelbehaftet herausgestellt; es liegt eine große Ausführungsunsicherheit vor.

Wenig hilfreich und teilweise schadensursächlich sind dabei auch die Herstellerprospekte und Anwendungsbeispiele, die eine Verwendung in ungebundener Bauweise selbst unter Pkw - Belastung suggerieren und als Beleg dafür die hohe Dichte und Druckfestigkeit der Materialien anführen.

Tatsächlich spielen aber weit mehr Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die sehr geringe Haftung zur Bettung aufgrund der glatten und dichten Belagsunterseite, das ungünstige Reifenabrollverhalten auf Großformaten mit der Folge des Abheben des Steines bei seitlicher Belastung, die geringe seitliche Scherfestigkeit aufgrund der geringen Materialstärke und die geringe Eigenbelagslagesicherheit aufgrund des sehr geringen Gewichtes im Verhältnis zur Oberflächengröße etc., und schränken die tatsächliche Verwendung dieser Platten aus sachverständiger Sicht dahingehend ein, dass diese nur auf rein fußläufigen, gering frequentierten Flächen verwendet werden sollten.

Die derzeit praktizierten Verlegemethoden für großformatige Feinsteinzeugfliesen im Außenbereich verteilen sich wie folgt (B+L Marktanalyse, Bonn):

Großformatige keramische Beläge, Steinzeugplatten oder Natursteinplatten mit geringen Dicken zwischen 15 und 25 mm weisen aufgrund des ungünstigen Verhältnisses von großer Plattenabmessung zu geringer Belagsstärke häufig so geringe Eigengewichte auf, dass eine Belagslagesicherheit selbst bei geringer fußläufiger Belastung aufgrund des zu geringen Eigengewichtes im Verhältnis zur Plattenfläche bei ungebundener Bauweise gar nicht gegeben ist. Bei der Verarbeitung großformatiger Platten geringer Materialstärke stellt die gebundene Bettung aus sachverständiger Sicht häufig die einzige mögliche dauerhaft mangelfreie Ausführungsvariante dar. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Haftverbund zwischen der Plattenunterseite und der Bettung zu, denn die Platte bedarf einer "Fixierung" mit der Bettungsmasse, um unter Belastung lagesicher zu liegen.

Sofern eine ungebundene Verlegung erfolgen soll, kann die Scherfestigkeit und Lagefestigkeit der keramischen Beläge zwar durch Aufbringen eines Flexfliesenklebers auf der Belagsunterseite vor manueller Verlegung in der ungebundenen Bettung hilfreich sein; stellt jedoch keine wirkliche "Problemlösung" dar. Durch die dadurch erfolgende Verbindung der Bettungsmaterialoberfläche mit der Plattenunterseite wird zum einen das Plattengewicht erhöht (höhere Eigenbelags-Lagesicherheit) und zum anderen aufgrund der raueren Unterseite (durch partielles Verkleben mit der Bettungskörnung) eine höhere Scherfestigkeit der Plattenunterseite erzeugt. Es ist dabei aber darauf zu achten, dass die Fugen nicht verklebt/verschlossen werden.

Aus derzeitiger (noch kurzer) Erfahrung ist bei ungebundener Verlegung keramischer Beläge die Verwendung von "Kompositplatten" sinnvoller. Dabei wird der keramische Belag herstellerseitig bereits mit einem Belagsträger entweder aus Beton oder harzgebundenem Mörtel verklebt und die ausgelieferte Platte weist dann eine Belagsstärke (hersteller- und größenabhängig) von 45 bis 80 mm Dicke mit deutlich höherem Gewicht gegenüber der keramischen Platte auf. Der Kostenvorteil der ungebundenen Bauweise gegenüber einer vor Ort erstellten Mischbauweise (d. h. Einbau eines keramischen Belages in einer gebundenen Bettung vor Ort bei ungebundener Tragschicht) reduziert sich aufgrund des deutlich höheren Bezugspreises und deutlich höheren Verlegeaufwandes der schwereren Komposit-Platten deutlich, so dass situationsbedingt zu überlegen ist, was wie gebaut wird.

Fliesen Beläge und Pflaster
Regeldetailschnitt Terrassensituation – fußläufig –, Maßstab 1:20. Grafik: Ingenieurbüro Werland
Fliesen Beläge und Pflaster
Nur der Außenrand liegt auf der Bettung auf. Foto: Ingenieurbüro Werland

Die Verwendung von Fugenkreuzen zur Gewährleistung der Fugenbreite und als Verschiebesicherung im Eckbereich hat sich bei ungebundener Verlegung als sinnvoll herausgestellt. Nicht sinnvoll und zu vermeiden ist die Nutzung von Fugenkreuzen, sofern eine gebundene Fuge beabsichtigt ist. Aufgrund der geringen Bauhöhe der Platten verbleibt bei Verwendung von Fugenkreuzen zu wenig Aufbauhöhe, damit das gebundene Fugmaterial eine ausreichende Eigenstatik aufbauen kann; zudem ist der Haftverbund mit den Kunststofffugenkreuzen sehr gering und die Materialien weisen stark voneinander abweichende Ausdehnungskoeffizienten auf mit der Folge, dass hier häufig nach der Flächenherstellung die Fuge ausbricht und ein Mangel entsteht. Eine (nach der ZTV-Wegebau für rein fußläufige, gering belastete Flächen mögliche) Mischbauweise, bei der lediglich die Verfugung in gebundenen Bauweise und die Bettung in ungebundener Bauweise erstellt werden darf, ist in der neuen DIN 18318 - 2019 nicht vorgesehen.

Relativ neu am Markt sind keramische Platten, die mit einer Kunststoff-Fuge umfasst sind und zueinander mit einem Klick-Verbund-System arretiert werden. Aus der noch kurzen Erfahrung mit diesem System lässt sich jetzt schon folgendes sagen:

  • Die Verbundwirkung des Systems ist gut; jedoch bereitet es erhebliche Probleme, defekte Platten aus dem Verbund heraus zu lösen.
  • Bedingt durch die Verbundwirkung können innerhalb der Fläche thermische Ausdehnungen des Belages nicht kompensiert werden mit dem Effekt, dass der Belag sich unter Erwärmung/Sonneneinstrahlung in der Längs- und Querachse ausdehnt und (sofern es dort keine entsprechende Dehnungsfugenausbildung gibt) zu Aufwölben des Belages beziehungsweise dem seitlichen Verdrücken der Einfassung kommt.
  • Bedingt durch das Nut- und Federsystem ist die Plattenbelagsunterseite durch einen umlaufenden Kunststoffsteg außenrandig erhöht mit der Folge, dass nur der Außenrand, nicht jedoch die Platte auf der Bettung aufliegt. Als Folge davon ist nur eine geringe (fußläufige) Belastung möglich.
  • Im Nachhinein beschweren sich die Kunden häufig über den Hohlklang des keramischen Belages. Es ist daher zwingend erforderlich, den Kunden vorher schriftlich auf dieses Merkmal hinzuweisen.

Die Verlegung großformatigen Feinsteinzeugfliesen im Außenbereich muss im Gefälle erfolgen gemäß DIN 18352 - 3.2.1.2. Dabei ist neben der gesicherten Oberflächenentwässerung zu beachten, dass die notwendige Rutschsicherheit des Belages im Zusammenhang mit der produktionsbedingten Oberflächenrauigkeit und Beschaffenheit steht und auf der Annahme basiert, dass die Belagsoberfläche sicher und ausreichend schnell entwässert. Dieses ist bei den meisten Belagsoberflächen erst ab einer Mindestneigung von 2 Prozent gewährleistet. Sofern eine geringere Oberflächenneigung im Außenbereich erstellt werden soll, bedarf es dafür der schriftlichen Freigabe beziehungsweise Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers, die sich der Verarbeiter vorab einholen sollte.

Aus der neuen DIN 18318 und ZTV - Wegebau lassen sich für großformatige Beläge Mindestneigungen von:

  • größergleich 1,5 Prozent für begehbare Flächen ableiten;
  • größergleich 2 Prozent für befahrbare Flächen ableiten.

Gemäß ZTV-Wegebau kann bei der Nutzungskategorie N 1 (rein fußläufige Flächen geringer Belastung) von den Vorgaben der Tabelle 10 abgewichen werden, wenn der Wasserabfluss sichergestellt ist.

Das ist aus sachverständiger Sicht dann möglich, wenn zum Beispiel eine höhere Ebenheit (wie in nachfolgender Tabelle beschrieben) gefordert/erstellt wird und gleichzeitig ein sickerfähiger Gesamtoberbau mit sickerfähiger Fugenfüllung geplant und ausgeführt wird. Dazu muss im Regelfall aber eine verschärfte Anforderung bezüglich der Belagsfertigungsebenheit erfolgen, weil bei den üblichen zulässigen Abweichungen der Maße/den Fertigungstoleranzen eine höhere Ausführungsebenheit handwerklich gar nicht umsetzbar ist.

Die Regelungen der DIN 18318 und ZTV - Wegebau zur Mindestneigung weichen nur anteilig voneinander ab wie folgt:

Fliesen Beläge und Pflaster
Foto: Ingenieurbüro Werland
Fliesen Beläge und Pflaster
Sofern bei begehbaren Flächen die Mindestneigung von 1,5 Prozent unterschritten werden soll, bedarf es besondere Anforderungen an die Materialien und die Verlegung. Foto: Ingenieurbüro Werland

Neue DIN 18 318ZTV Wegebau 2013

(Maximale Toleranz - Abweichung 0,4 Prozent vom Sollgefälle; die Mindestneigungen der Tabelle 5 DIN 18318 beziehungsweise Tabelle 10 ZTV-Wegebau dürfen jedoch nicht unterschritten werden.)

Die Güteanforderungen zur Abmessungs- und Oberflächengenauigkeit für keramische Beläge sind nach der DIN EN 14411 geregelt. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Prüfnorm DIN EN ISO 10545-2. Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Kenndaten (sofern keine anderen Qualitäten vereinbart sind) für trockengepresste keramische Fliesen und Platten:

Abmessung und Oberfläche

  • zulässige Abweichungen der Nominallänge/Nominalbreite: +/- 0,6 %
  • zulässige Abweichungen der Nominaldicke: +/- 5,0 %
  • zulässige Abweichungen von der Geradheit der Kanten: +/- 0,5 %
  • zulässige Abweichungen von der Rechtwinkeligkeit: +/- 0,5 %

Ebenflächigkeit

  • zulässige Abweichungen von der Mittelpunktwölbung: +/- 0,5 %
  • zulässige Abweichungen von der Kantenwölbung: +/- 0,5 %
  • zulässige Abweichungen von der Windschiefe: +/- 0,5 %

Sinnvoller Weisre sollten vorgestellten Untersuchungen zu den Abweichungen im Rahmen der Prüfung bei der Materialanlieferung erfolgen; bei späteren Beanstandungen schuldet der Materiallieferant lediglich den Materialaustausch, nicht jedoch die Ein- und Ausbaukosten!

Rutschsicherheit

Die Anforderungen zur Rutschsicherheit (Trittsicherheit) in Deutschland sind für keramische Beläge nach der DIN 51130 geregelt. Gefordert werden gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR 181) u. a. folgende Rutschsicherheitswerte (R-Werte):

  • für Parkflächen im Freien (gemäß BGR 181, Nummer 28.3) R 11 od. R 10
  • für Pausenhöfe von Kindergärten und Schulen (gemäß BGR 181, Nummer 29.9) R 11 od. R 10
  • für Gehwege in Außenbereichen (gemäß BGR 181, Nummer 30.1) R 11 od. R 10
  • für nicht überdachte Rampen (gemäß BGR 181, Nummer 30.3) R 12

Des Weiteren ist für bestimmte Einsatzbereiche neben dem Rutschsicherheitswerte (R-Werte) auch noch ein "Verdrängungsraum" (V-Wert) einzuhalten. Damit wird das Mindestvolumen der Belagseintiefung bezeichnet, das erforderlich ist zur Aufnahme von "Schmutzstoffen", damit keine Rutschgefahr besteht. Folgender V-Wert ist einzuhalten:

  • für betriebliche Eingangsbereiche außen und Außentreppen V 4
  • für betriebliche Gehwege, Laderampen und Rampen im Außenbereich V 4
  • für Garagen mit Witterungseinfluss und Parkflächen im Freien V 4

Bei Natursteinoberflächen im Außenbereich haben sich zur Erzielung einer ausreichenden Rutschfestigkeit und eines ausreichenden Verdrängungsraumes die Oberflächenbearbeitung der Beläge mittels Beflammen, Stocken oder Sandstrahlen bewährt. Geschliffene beziehungsweise feingesägte Oberflächen sind in der Regel nicht ausreichend rutschhemmend. Als Faustregel gilt dabei, dass zwischen der Belagsoberfläche und der durch Bearbeitung erzielten Belagsvertiefung ein Höhenunterschied nicht unter 1 mm notwendig ist ("Runktiefe").

Fliesen Beläge und Pflaster
Neigungen und entsprechenden Ebenheitsanforderungen von Pflasterdecken und Plattenbelägen. Quelle: ZTV - Wegebau / DIN 18318
Fliesen Beläge und Pflaster
Bei Belägen auf vorh. Betondecken bzw. Betontragplatten empfiehlt sich die Abdichtung der Boden- und Randbereiche sowie die Verwendung einer Dränmatte als untere Entwässerungsebene. Foto: Ingenieurbüro Werland

Bei keramischen Belägen ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Herstellungsverfahren Anwendung finden. So können keramische Beläge entweder im Strangpressverfahren (d. h. der Plattenrohling wird als Scheibe von einem Rohmaterialstrang geschnitten und reduziert beim darauffolgenden Brand seine Größe auf das Sollmaß der Platte) oder Plattenverfahren (d. h. es werden Großplatten trocken gepresst und gebrannt, aus denen dann nach dem Brand die gewünschten Einzelplatten geschnitten wird) hergestellt werden.

Trockengepresste keramische Fliesen und Platten werden nach dem Brennvorgang maschinell auf eine einheitliche Größe mit 90-Grad-Kanten bearbeitet (rektifiziert bzw. kalibriert). Dadurch sind alle Platten gleich groß. Das ermöglicht dem Verarbeiter das Verlegen mit einer kleineren Fuge von nur 2 bis 8 mm Breite. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Abhängigkeit von der Sonneneinstrahlung und Bewitterung erhebliche thermisch bedingte Ausdehnungen oder Schrumpfungen der Platten stattfinden können, die breitere Fuge zwingend erfordern.

Als Folge der unterschiedlichen Verfahren weist die Platte unterschiedliche Eigenschaften auf, die Auswirkungen auf die notwendige Mindestfugenbreite und Fugenausführung sowie die Gleichmäßigkeit der Belagsstärke haben. Gemäß DIN 18352 - 3.4 sind:

  • trockengepresste rektifiziert beziehungsweise kalibriert keramische Fliesen und Platten ab einer Seitenlänge über 10 cm mit mindestens 2 bis 8 mm Fugenbreite zu versehen;
  • stranggepresste keramische Fliesen und Platten mit einer Kantenlänge über 30 cm mit mindestens 10 mm Fugenbreite zu versehen.

Die Verfugungsstoffe dürfen die Belagsoberfläche nicht beeinträchtigen. Entsprechend sollte immer vorab die Eignung der hydraulisch abbindenden Fugmörtel oder Fugmörtel auf Reaktionsharzbasis oder Fugendichtungsmassen überprüft werden anhand einer Musterverfugung oder sowohl vom Fliesen- wie auch Fugenfüllstoffhersteller sollte die schriftliche Freigabe eingeholt werden.

Untersuchungen haben gezeigt, dass zum Beispiel vollsonnig verlegte, dunkele Feinsteinzeugplatten durch ein Gewitterregenschauer in kürzester Zeit um mehr als 30 °C abkühlen können mit der Folge, einer Größenreduzierung jeder einzelnen Platte um mehrere Millimeter in deutlich kürzerer Zeit als bei Platten größerer Materialstärke. Eine Vielzahl gebräuchlicher Standart-Fugmörtel ist nicht in der Lage, diese thermischen Bewegungen mitzumachen. Fliesenleger bevorzugen deshalb bei der Verlegung/Verarbeitung großformatiger Feinsteinzeugfliesen im Außenbereich die ausschließliche Verwendung von hochkunststoffvergüteten hydraulischen Flexfugmörteln oder Fugmörteln auf Reaktionsharzbasis oder Fugendichtungsmassen.

Die Platten sind an den Fugen höhengleich herzustellen. Der zulässige Versatz bei höhengleichen Anschlüssen darf 2 mm nicht überschreiten. Neben Randeinfassungen und Einbauten müssen die Anschlüsse 3 mm bis 5 mm über deren Oberfläche liegen, neben Entwässerungsrinnen 3 mm bis 10 mm über der Rinne (DIN 18318 - 3.3.3).

Die neue DIN 18318 wie auch die ZTV - Wegebau sieht für großformatige Beläge hohe Ebenheitsanforderung vor bei Ausnutzung der Mindestneigung von:

  • kleiner-gleich 3 mm für keramische Beläge begehbarer wie auch befahrbarer Flächen unter der 1 m-Latte vor;
  • sowie kleiner-gleich 5 mm für keramische Beläge sowohl begehbarer wie auch befahrbarer Flächen unter der 2 m-Latte;
  • sowie kleiner-gleich 8 mm für keramische Beläge sowohl begehbarer wie auch befahrbarer Flächen unter der 4 m-Latte vor.
Dipl.-Ing. Piet Werland
Autor

Beratender Ingenieur – Sachverständiger – Landschaftsarchitekt, Ingenieurbüro Werland

Ingenieurbüro Werland

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