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Biodiversität: Bundesbehörden empfehlen, auf Laubbläser zu verzichten
Das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben die Bürger dazu aufgerufen, bei der herbstlichen Laubbeseitigung keine Blasgeräte mehr zu benutzen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor, die der Neuen Landschaft vorliegt. Die Parlamentarier hatten das Kabinett zu den schädlichen Auswirkungen von Laubbläsern auf die heimische Biodiversität befragt.
Zwar gibt die Regierung an, dass "aktuell keine gesetzlichen Regelungen geplant" seien, um den Einsatz der Geräte zu begrenzen. Auch dürfte dieser auf versiegelten Flächen, wo er "vorwiegend" erfolge, "kaum Einflüsse auf die Biodiversität" haben. Ganz anders verhalte es sich jedoch im Hinblick auf unversiegelte Flächen, wie in dem Schriftstück an anderer Stelle zu lesen ist.
So räumt das Kabinett den "direkten negativen Einfluss auf die (Boden)-Biodiversität" ein und verweist explizit auf die Verzichts-Empfehlung von UBA und BfN. Profi-Anwender werden damit nicht direkt angesprochen: Die kommunale Nutzung von Laubbläsern sei weiterhin in "unverzichtbaren" Fällen gerechtfertigt. Dass das Kabinett keine Lanze für die lautstarken Kleingeräte brechen will, wird allerdings deutlich.
Die Ministerriege gibt auf Nachfrage an, dass der Einsatz von Laubbläsern zu einem vermehrten Spinnen-und Insektensterben führen könne, da die winzigen Bodenbewohner "aufgesogen bzw. verblasen" werden könnten. Eine "Störungswirkung auf Vögel oder Igel" sei durch das maschinelle Aufwirbeln des Herbstlaubs ebenfalls nicht auszuschließen. Auch der Mensch selbst sei durch Laubbläser einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt:
Einerseits, so die Bundesregierung, seien die auftretenden Lärmemissionen zu beachten. Zudem führe das Aufwirbeln des Laubes auch zu ungebetenen Gästen in der Luft. Das Kabinett verweist auf "Mikroorganismen, Pilzsporen und Partikel von Hundekot", die durch Laubbläser verblasen werden könnten. Um Bodenbakterien und Krankheitserreger abzuwehren, werde den Anwendern der Kleingeräte in jedem Fall das Tragen eines Mundschutzes empfohlen. hb