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Bundeskabinett verabschiedet geänderte Mantelverordnung

Ersatzbaustoffe Baustoffe
Die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz macht erstmals bundesweite Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt. Foto: 4028mdk09, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Ersatzbaustoffe sollen für Bauherrn attraktiver werden. Mit der im Mai beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz macht das Bundeskabinett erstmals bundesweite Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bau- und Abbruchabfälle. Auch für die Beseitigung der darin enthaltenen Schadstoffe sowie die Verfüllung "obertägiger Abgrabungen", wie einstigen Kies- und Sandgruben, gelten künftig einheitliche Regeln. Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte.

Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung eine neue Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt Standards zur Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe in ganz Deutschland fest. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern abgeschreckt waren, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. So sollen in Deutschland künftig häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.

Gleichzeitig macht die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Vorgaben für die Verfüllung obertägiger Abgrabungen, wie frühere Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll die seit 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden. Angepasst werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung.

Zurzeit hat jedes der 16 Bundesländer eigene Regeln für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen. Das Bundeskabinett hatte die Mantelverordnung erstmals vier Jahren beschlossen.

Der Bundesrat hatte im vergangenen Herbst umfangreiche Veränderungen verlangt, die von der Bundesregierung übernommen wurden. Weil das Kabinett eine neue Länderöffnungsklausel für Verfüllungen aufnahm, muss die Mantelverordnung nun erneut den Bundestag passieren und vom Bundesrat verabschiedet werden. In Kraft treten wird sie erst zwei Jahre nach der Verkündung, damit sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen können.

cm/BMU

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