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Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge des Bundes verlängert

Bauvertragsrecht Baustoffe
Trotz Stabilisierungstendenzen bei einigen Baustoffen sei der Markt nach wie vor volatil, sagen Bundesbauministerin Klara Geywitz ... Foto: Bundesregierung
Bauvertragsrecht Baustoffe
... und Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Foto: Jesco Denzel

Trotz erster Anzeichen für eine Stabilisierung der Baupreise haben sich das Bundesbau- und das Bundesverkehrsministerium dafür entschieden, die Sonderregelungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln auf Baustellen des Bundes noch einmal um sechs Monate zu verlängern.

Die Regelung dient dazu, die in Folge des Krieges in der Ukraine eingetretenen erheblichen Preissteigerungen bei wesentlichen Baumaterialien zumindest teilweise abzufangen und auf diese Weise eine tragfähige Kalkulationsgrundlage für die am Baugeschehen beteiligten Unternehmen zu schaffen.

Die Sonderregelung zu Stoffpreisgleitklauseln auf Baustellen des Bundes war im März 2022 eingeführt worden und wurde bereits mehrfach verlängert. "Zwar sind bei einigen Baustoffen Stabilisierungstendenzen erkennbar, der Markt ist jedoch nach wie vor volatil", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz.

Die Gleitklausel löse zwar nicht alle aktuellen Probleme der Baubranche, aber sie sei eine wichtige und hilfreiche Unterstützung in dieser nicht einfachen Zeit.

Unkalkulierbaren Preisentwicklungen und Lieferengpässen solle Partnerschaftlich und zielorientiert entgegengewirkt werden, erklärte Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Das spiele auch beim Aus- und Umbau der Verkehrswege für eine starke und funktionsfähige Infrastruktur eine Rolle.

cm/BMWSB

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