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Keine reduzierte Mehrwertsteuer für den GaLaBau
Die Initiative der European Landscape Contractors Association (ELCA), für den GaLaBau in Europa reduzierte Mehrwertsteuersätze zu erreichen, ist an der EU-Kommission in Brüssel gescheitert.Die Forderung der ELCA, den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in den Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie aufzunehmen, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass zwischen den unterschiedlichen Interessen der Mitgliedstaaten auf dem politisch sensiblen Bereich der Mehrwertsteuersätze Einstimmigkeit erforderlich ist, die im Fall der Garten- und Landschaftsbauer nicht erreicht wurde. Daher wurde die Aufnahme der Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau und der Pflege von Gärten in den Anhang III abgelehnt. Damit können die Nationalstaaten für den GaLaBau keine reduzierten Mehrwertsteuersätze beschließen. Entsprechende Arbeiten unterliegen damit dem normalen Mehrwertsteuersatz. Wie die Kommission mitteilte, hält sie es für geboten, dass gleiche Güter und Dienstleistungen mit dem gleichen Mehrwertsteuersatz besteuert werden müssen und favorisiert eine Beschränkung des Einsatzes verminderter Mehrwertsteuersätze um Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. "Ähnliche Güter und Dienstleistungen müssen dem gleichen Mehrwertsteuersatz unterliegen", so die EU-Kommission. Auch passe die Forderung der ELCA nicht zu den Kriterien der aktuellen Überprüfung verminderter Mehrwertsteuersätze. "Dies bedeutet aber", so ELCA-Vizepräsident Lutze von Wurmb, "dass bei allen zukünftigen Vorschlägen zur europäischen Mehrwertsteuerregelung auch in Deutschland gleiche Leistungen den gleichen Mehrwertsteuersätzen unterliegen müssen". ELCA