Nahles legt Gesetzentwurf für befristete Teilzeit vor
Einen Gesetzentwurf für das Recht auf befristete Teilzeitarbeit hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles dem Bundeskabinett vorgelegt. Die Neuregelung war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart worden. Arbeitnehmer erhalten damit einen Anspruch, für einen befristeten Zeitraum kürzer zu treten, um später wieder in eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Das Gesetz soll im Frühsommer im Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Langfristig will Nahles Beschäftigten und ihren Arbeitgebern zudem die Möglichkeit einräumen, Arbeitszeiten und Arbeitsorte frei festzulegen. In Berlin kündigte sie dafür ein auf zwei Jahre befristetes "Wahlarbeitszeitgesetz" an. Es soll konditionierte "Möglichkeit der Abweichung von geltenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes" sowie "betriebliche Experimentierräume" schaffen. Gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen" erläuterte sie, dass die "Experimentierphase" wissenschaftlich begleitet und tarifvertraglich abgesichert werden solle. Die Tarifpartner könnten dann festlegen, für welche Gruppen und zu welchen Bedingungen Öffnungen denkbar seien. Ihr Konzept zur Zukunft der Arbeit hat Nahles in einem 18-monatigen Dialogprozess mit Sozialpartnern, Unternehmen, Verbänden und Wissenschaftlern entwickelt. Es wird im Entwurf eines neuen, 234 Seiten starken Weißbuchs "Arbeiten 4.0" zusammengefasst. Angestrebt wird danach eine "selbstbestimmtere Arbeitswelt" mit "mehr Wahloptionen für Beschäftigte". Unter bestimmten Voraussetzungen könnten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, unter anderem die Tageshöchstarbeitszeit, umgangen werden, heißt es im Weißbuch. Bislang sehen die gesetzlichen Regelungen einen Acht-Stunden-Tag und sechs Werktage in der Woche vor. Die werktägliche Arbeitszeit könnte künftig auf zehn Stunden ausgeweitet werden, so das Weißbuch. Die Zeit müsse aber innerhalb eines halben Jahres über ein Arbeitszeitkonto so ausgeglichen werden, dass schließlich ein Durchschnitt von acht Stunden entstehe. cm