Naturstein

Niedersachsen pocht auf ILO-Regelungen

Das Niedersächsische Arbeitsministerium hat eine Mustererklärung zur "Niedersächsische Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung - NKernVO) veröffentlicht. Die Verordnung soll dafür sorgen, dass bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen Behörden darauf hinwirken, dass im Anwendungsbereich der Vorschrift keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gewonnen oder hergestellt worden sind. Die NKernVO gilt vor allem für die auch im GaLaBau verwendeten Produktgruppen "ungebrauchter Naturstein" und "Textilwaren".

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