Naturstein

Niedersachsen pocht auf ILO-Regelungen

Das Niedersächsische Arbeitsministerium hat eine Mustererklärung zur "Niedersächsische Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung - NKernVO) veröffentlicht. Die Verordnung soll dafür sorgen, dass bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen Behörden darauf hinwirken, dass im Anwendungsbereich der Vorschrift keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gewonnen oder hergestellt worden sind. Die NKernVO gilt vor allem für die auch im GaLaBau verwendeten Produktgruppen "ungebrauchter Naturstein" und "Textilwaren".

forum vergabe

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Bauaufseher/-in (m/w/d), Stuttgart  ansehen
Baumbauaufseher/-in (m/w/d), Stuttgart  ansehen
Landschafts­planer*in, Landschafts­architekt*in,..., Karlsruhe  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen