Zukunft der Baubetriebswirtschaft in der Praxis

Quo vadis Baubetriebswirtschaft im Landschaftsbau?

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Die Baubetriebswirtschaftslehre als spezielle Form der Betriebswirtschaftslehre¹ – maßgeblich vorangetrieben und transformiert auf den Landschaftsbau durch Niesel² – ist derzeit wissenschaftlich vertreten an allen Institutionen, die Landschaftsbau mit Ausblick auf die Bauleitung im weitesten Sinne lehren. Mit Blick auf die Umwelt- und Bauingenieurwesenswissenschaften lässt sich derweilen ein interessanter Selbstreflexionsprozess in Bezug auf die Baubetriebswirtschaft beobachten, der wesentlich auf ein gefühltes Reputationsproblem, ein Dominierungseffekt durch Baujuristen sowie auf Findung neuer Betätigungsfelder hindeutet. Ein selbstkritischer Blick mit Bezug auf die Branche Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau scheint daher ebenfalls angezeigt – in Phasen von epochalen Umbrüchen sogar zwingend.
GaLaBau
Abb. 1: Baubetrieb und Bauwirtschaft – Fachdisziplinen, Lehr- und Forschungsfelder und deren Teilbereiche. Berner/Hahr, 2006, Hochschullehrer – Memorandum: Baubetrieb und Bauwirtschaft – Universitäre Lehre und Forschung, S. 111.

Basis der hier vorliegenden Auseinandersetzung stellt zum einen das "BBB-Memorandum 2023" dar, in welchem eine Reflexion der baubetrieblichen Forschung und Lehre aufgrund der Herausforderung für den Klima- und Ressourcenschutz und der Digitalisierung begründet wird.3 Zum anderen werden weitere Stimmen aus der Literatur aufgenommen, die die zuvor angesprochene Selbstreflexion erkennen lassen wie zum Beispiel bei den Autoren Sundermeier und Meinen4, die die Baubetriebslehre indirekt als "verlängerte Werkbank der Juristen" betrachten (Historienbezug Krisenjahre nach der Wiedervereinigung) und die das Verlieren an Rückhalt der Baubetriebslehre an den universitären Fakultäten beklagen.

Ferner stärker auf die Nachtragsthemen bezogen, lassen sich aktuell auch solche Aussagen bei Drittler5 und Schottke6 finden. Von juristischen Kreisen auch als "Hilfswissenschaft" tituliert7, lässt ebenfalls einen mit Zynismus behafteten Eindruck entstehen, der vermutlich auf den Pragmatismus der Disziplin abzielen dürfte.

Die Baubetriebswirtschaft im Landschaftsbau hat sich in den letzten drei Jahrzehnten für die Erstellung von Freianlagen als Kernkompetenz neben der Vegetations- und Bautechnik in Planen und Umsetzen sowie Pflanzenkunde/-verwendung in der hochschulweiten Ausbildung herauskristallisiert.8 Der grundlegende Ansatz lässt sich dabei immer ähnlich beschreiben, indem sowohl aus der Perspektive der Auftraggeber- als auch aus der Auftragnehmerseite wirtschaftliche, rechtliche und technischen Zusammenhänge anwendungsbezogen vermittelt werden (vgl. Abb. 1). Dabei bezieht sich der Blickwinkel primär auf die Wirtschaftlichkeit mit dem Bauobjekt.9 Das bedeutet, dass die Disziplin wesentlich dem Effizienzprinzip innerhalb des jeweils gültigen gesetzlichen Rahmens folgt.

Selbstredend lassen sich bei den jeweiligen Fachgebieten der Disziplin "Baubetrieb und Bauwirtschaft" unterschiedliche Schwerpunktsetzungen erkennen. Die jährlichen Tagungen mit baubetrieblichen Themenstellungen in Osnabrück (Osnabrücker Baubetriebstage) und Weihenstephan (Landschaftsbautagung Weihenstephan) greifen zudem aktuelle Problemstellungen und Trends auf und stellen damit eine starke Transformationsleistung aus anderen artverwandten Wissenschaftsdisziplinen dar. Die Baubetriebswirtschaft im Landschaftsbau befinden sich dabei immer im Spannungsfeld "Anlehnung an die Bauingenieurwissenschaften" und damit hoher Transformationsleistung und dem Motto "die Praxis braucht dies nicht in der Tiefenschärfe". Hochkaratige Schriften und teils banal anmutende Veröffentlichungen zeugen von dem Spannungsfeld. Dieses ist jedoch Zeugnis einer weitergehenden Akademisierung eines Handwerkberufes. Jedoch darf sich die Wissensdisziplin "Baubetriebswirtschaft im Landschaftsbau" eine gegebene Anwendungsorientiertheit attestieren – es bleibt jedoch auch im Hinblick auf eine ernsthafte Wahrgenommenheit der Blick auf eine Theoriebasis zu halten.

Aber auch im Landschaftsbau lassen sich Rückhaltsverluste im Baubetrieb verzeichnen. Neben den allgemeinen Sparzwängen der öffentlichen Institution Hochschule (Finanzierung der Stellen durch Koppelung an Studierendenzahlen) lassen sich hierbei vor allem ideologisch geprägte Ressourcenkämpfe ausmachen, die auf eine verstärkte Besetzung von Professorenstellen auf ökologisch geprägte Trendthemen in Ausschließlichkeitsform setzen. Die sich darum rankenden teils kontroversen Debatten lassen allesamt eine Abkehr von rein monetären Wertbestimmungen erkennen und zeichnen damit den derzeitigen Zeitgeist des prophezeiten "grünen Wirtschaftswunders" in reduzierter Form.

Fraglich erscheint, ob die Baubetriebswissenschaften etwas versäumt haben, nämlich den allumfassenden Inhalt der Nachhaltigkeit aufzunehmen oder gar zu besetzen.10 Die Antworten lassen sich exemplarisch finden: die Themenstellungen um die Kosten- und Leistungsrechnung in Verbindung mit juristischen Vergütungsregelungen aller Art werden derzeit gerne dem verpönten Shareholder Value Ansatz nach Milton Friedman zugeordnet bei dem Geld der wichtigste Treiber sei. Hierzu lassen sich gerade aus der Bauwirtschaft wiederholt neue Ansätze wie IPA (Integrierte Projektabwicklung – Mehrparteienverträge) als Antworten erkennen – praktisch richtig geholfen haben die Ansätze evident jedoch noch nicht. Betriebswirtschaftlich wird damit der Fokus auf die "Einnahmenseite" der Baubetriebswissenschaft gelegt; betrachtet man hingegen die "Ausgabenseite" lässt sich schnell erkennen, dass sich ein Großteil der Inhaltsthemen mit der "Kostenoptimierung" (in Geld bewerteter Güterverzehr), zumeist in der Wertschöpfungskette, auseinandersetzt. Demzufolge beutet dies immer Verschwendung zu reduzieren (zu tiefster Nachhaltigkeitsanspruch).11 Trotzdem lässt sich konstatieren: die Wertbestimmung erfolgt vielfach direkt aber auch indirekt über monetäre Zielgrößen.12 An dieser exemplarischen Darstellung zeigt sich eine anstehende erste Zäsur für die baubetriebliche Disziplin, die man in der Normung unter dem Grundsatz "norme oder du wirst genormt" und in der Psychologie unter dem Ausspruch "Handel oder du wirst behandelt" kennt. Entweder die Disziplin wird zum passiven Umsetzer des anstehenden zu erweiternden Ordnungsrechtes in den Unternehmen und für die Baustellen (z. B. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) oder zum aktiven Gestalter durch die Einführung von sog. "Wertschätzungsketten"13 neben der Wertschöpfungskette; dies beinhaltet auch die Entwicklung neuer Währungen für die garten- und landschaftsbauliche Leistung beispielsweise die Ausweisung des "Kollateralnutzens"14. Der Verfasser stimmt damit dem Bekenntnis der BBB-Akteure zu mit Forschung und Lehre einen elementaren Beitrag für eine nachhaltige Umwelt und für die Gemeinschaft leisten zu müssen.15

Eine zweite Zäsur dürfte sich einstellen, wenn man neben der dominierenden Forderung zu mehr Nachhaltigkeit auf die folgenden großen Themenfelder schaut, mit denen sich die Disziplin aktuell konfrontiert sieht:

  • Rasanter Wandel durch Technologien (Digitalisierung und Automatisierung);
  • Wendung der Marktbedingungen (Vom Käufermarkt zum Verkäufermarkt; Auftreten großer Kapitalgeber, Rohstoffverknappung, Engpassfaktor Arbeitskräfte);
  • Weitere Verrechtlichung des Bauens (Umbruch des privaten Baurechtes, Erhöhung der Dokumentations- und Kontrollanforderungen).

Insbesondere der erste Punkt zwingt aller Akteure der Disziplin zu einem inter- und transdisziplinären Zusammenarbeiten, da schlichtweg das eigene Wissen und die Fertigkeit zur technischen Umsetzung fehlt, parallel aber festzustellen ist, das die IT-Disziplinen auch im "Digitalisierung Hype" oftmals schlechte Prozesse und falsche Vorgehensweisen abbilden, die dann als praktisches Tool zur Standartarbeitsweise erhoben werden. Auch hier gilt es die Deutungshoheit zu bewahren und bewährtes Wissen zu vernetzen und unter neuen Prioritäten zu hinterfragen. Gleichzeitig muss es die zwingende Aufgabe der Baubetriebswirtschaft werden Prozesse und Strukturen für echte Innovationsproduktleistungen im Garten- und Landschaftsbau zu erschaffen wie beispielweise digitale Erlebnisgärten mit Abonnentensystem.

In Bezug auf die Lehre sind die beiden letzten Punkte für die Baubetriebswirtschaft essentiell, da sie die Kernthemen der Disziplin am stärksten beeinflussen. Aus Sicht des Verfassers sind hier zwei wesentliche Dinge herauszugreifen und in der Lehre und Forschung zu verankern:

  1. Es ist eine neue Baukultur im Sinne des Miteinanders zu etablieren, die eine substanzielle innere Verhaltensänderung bei den Bauakteuren erzeugt (soziale Nachhaltigkeit).16
  2. Die Verrechtlichung des Bauens sowie das daraus oftmals resultierende Controlling sind im Sinne der Nachhaltigkeitsziele einer sehr kritischen Würdigung zu unterziehen; es gilt eine neue Gewichtung in die Abwicklungsprozesse zu bringen (soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit).

Für die Baubetriebswirtschaft im Landschaftsbau erfolgt somit eine Prioritätenverschiebung – weg von der reinen Ertragssteigerung und Kostenreduktion (Effizienzprinzip) hin zu dem Suffizienzprinzip (Wie viel ist genug?).

Die Baubetriebswirtschaft im Landschaftsbau muss in Zukunft im Sinne der Einfachheitskurve nach Dueck17 elegante Lösungen unter Anwendung der Strategien Effizienz, Suffizienz und Konsistenz (drei Strategien zur Umsetzung von Nachhaltigkeit) für ihre Themenfelder finden. Dabei darf die Digitalisierung nicht der Leitmaßstab sein; die Entwicklung von einfachen Tools oder hochkomplizierten Systemen, die nur mit Expertenwissen bedient werden können, sind ungeeignet, um den notwendigen Megatrend "Nachhaltigkeit" ernsthaft als Schlüsselfunktion zu etablieren.

Literatur

1 Vgl. Berner et al., 2013, Grundlage der Baubetriebslehre Bd. 2, S. 3 nach Bartzsch; ähnlich Brüssel, 2007, Baubetrieb von A bis Z, S. 48 f.

2 Vgl. Münter, 2024, Das Gesicht des GalaBaus grundlegend verändert, S. 7.

3 Vgl. Jünger et al., 2023, Zukunftsthemen heute gestalten – BBB-Memorandum, S. 69.

4 Vgl. Sundermeier/Meinen, 2021, Vorwort Bauwirtschaft, S. I.

5 Vgl. Drittler, IBR-Blog, 02.08.2021.

6 Vgl. Schottke, 2021, Praktikable Vereinfachungen der wirtschafts-, rechts-, und baubetriebswissenschaftlichen Theorie zu den fünf Nachweisschritten und Konsequenzen bzgl. § 650c BGB: Ein Essay Teil 3, S. 80 f.

7 Motzke, 2018, Der Einfluss der Baubetriebslehre/Baubetriebsregeln auf die Anwendung des Baurechts, S. 168.

8 VGL. auch BGL, 2024, "Fachliche Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen im Landschaftsbau".

9 Vgl. Brüssel, a.a.O., S. 49.

10 Erste Veröffentlichung mit Einzelthemenbezug: Niesel, 2017, Nachhaltigkeitsmanagement im Landschaftsbau (Organisation); Meinen et al., 2022, Nachhaltigkeitsmarketing im Garten- und Landschaftsbau (Marketing); BGL, 2023 Leitfaden für Nachhaltiges Wirtschaften im Garten- und Landschaftsbau (Sensibilisierung- und Umsetzungshilfe).

11 Anm. des Verfassers: die Frage stellt sich nur aus welcher Flughöhe, heißt, deklariert man insbesondere die private Dienstleistung des Garten- und Landschaftsbaus als Luxusgutproduktion ist sie selbstredend bereits eine Verschwendung.

12 Vgl. zum Beispiel auch unter https://www.galabau.de/nachhaltigkeit_im_galabau_betrieb [28.05.2023].

13 Vgl. Frey, 2010 unter https://www.openpr.de/news/496763/Frey-Consulting-installiert-Wertschaetzungsketten-in-Unternehmen.html [02.09.2024].

14 Jansen, 2023, Zeitenwenden in Management & Gesellschaft. Der Kolumnenband von brand eins, S. 75; Anm. des Verfassers: der Begriff schließt die Verpreisung von Ökosystemleistungen mit ein.

15 Vgl. Jünger et al., a.a.O., S. 68.

16 Möhring, 2024, https://www.arge-baurecht.com/aktuelles/artikel/wir-brauchen-eine-neue-baukultur [02.09.2024].

17 Vgl. Dueck, 2015, schwarm dumm, S. 17.

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