Unternehmensführung
SVLFG fördert Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten
Einen Antrag können alle Unternehmen stellen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Die Förderung beträgt höchstens 50 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 400 Euro. Darüber hinaus ist sie auf höchstens 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages begrenzt.
Gefördert wird die Anschaffung von: Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz und UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe).
Die SVLFG weist darauf hin, dass der Kauf erst erfolgen kann, wenn sie die Förderzusage gegeben hat.
Antragsformulare stehen unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern zum Download bereit sowie im Versichertenportal der SVLFG.
Sie können per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de geschickt werden. SVLFG
NL-Stellenmarkt
- Themen Newsletter Arbeitsschutz bestellen
- Themen Newsletter Arbeitsschutzbekleidung bestellen
- Themen Newsletter SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bestellen
- Themen Newsletter Unternehmensführung bestellen
- Themen Newsletter Sonnenschutz bestellen
- Themen Newsletter Förderprogramme bestellen