Treppen im Freiraum zwischen Ort und Norm
Bühne oder Barriere?
von: Prof. Dipl.-Ing. Ingrid SchegkTreppen prägen Stadt und Landschaft auf vielfältige Weise, als Ausdruck örtlicher Topografie, als fußläufige Erschließung mit spektakulärer Aussicht und stets autofreier Verweilort. Ihre Planung stellt eine reizvolle Aufgabe in der Landschaftsarchitektur dar. Schnell jedoch scheinen dabei die normativen Anforderungen die gestalterischen Möglichkeiten zu beherrschen. Dieser Beitrag möchte die Bedeutung der Treppen im Freiraum aufzeigen und dem dazu geltenden Regelwerk auf den Grund gehen, unter anderen der brandneuen Fassung der DIN 18065 vom August 2020.
"Von altersher ist ein Geheimnis im Lächeln der Stufe sichtbar." ¹
Treppen im Freiraum versprechen immer ein besonderes Landschaftserlebnis: Prägend sind sie historisch bedeutenden Gebäuden wie Kirchen oder Palästen vorgelagert, zügig führen sie auf Aussichtshügel hinauf oder erschließen am Hang gelegene Wohngebiete exklusiv für Fußgänger. In vielen berühmten Gartendenkmalen sind Treppen unverzichtbare Gestaltungs- und Erschließungselemente, insbesondere dort wo Wasserspiele eine dafür günstige Hanglage für den Garten erforderten (vgl. Bild 2). Aber auch in völlig landschaftlich geprägten Kontexten sind ausgeklügelte und teilweise unter enormem Aufwand erstellte Stufenanlagen entstanden, sei es als gestufte Aufstiege im Bergwald, in Stein gehauene oder aus Steinen aufgeschichtete Felsentreppen oder raffiniert konzipierte Treppen im Weinberg, die neben ihrer Erschließungsfunktion noch der Entwässerung dienen (Bild 3 u. 4).
Ort und Treppe - warum es Treppen gibt
Die Frage, warum Treppen in derartig unwegsamen Situationen entstanden sind und eben nicht stufenlose und damit scheinbar barrierefreiere Alternativen, beantwortet der Architekt und Wissenschaftler Friedrich Mielke (1921-2018), der die Treppenforschung, die durch ihn benannte Scalalogie, als Fachgebiet etabliert und maßgeblich geprägt hat, mit der menschlichen Evolution: Mit der beginnenden "Arbeitsteilung von Armen und Beinen" des aufrecht schreitenden Homo sapiens, beispielsweise beim Tragen von Lasten mit den Händen in der Fortbewegung, wurde es zunehmend beschwerlich bis unmöglich steiler geneigte Erhebungen zu erklimmen. Sobald die senkrecht wirkende Gewichts- beziehungsweise Schwerkraft größer wird als die Reibungskraft der Füße auf dem Boden verlieren diese ohne den sichernden Griff der Hände ihren Halt und rutschen ab. Bereits mit dem "Übergang vom Vierbeiner zum Zweibeiner" begann daher "die Herstellung von gestuften Hilfsmitteln zur Überwindung von Höhenunterschieden"².
Der Umbau von steiler geneigten Geländeabschnitten in Stufen, die jeweils aus senkrechten, leicht zu überwindenden Steigungshöhen und waagerechten, rechtwinklig zur Gewichtskraft ausgerichteten Auftritten bestehen, gehört somit zu den evolutionären Urstrategien der fußläufigen Erschließung.
Jedoch nicht alle in der Landschaft vorhandenen Stufen und Treppen sind menschengemacht. So sind in steiler geneigten Bereichen der Alpen und des Alpenvoralpenlands großflächig regelmäßig abgetreppte Wiesenhänge zu finden (Bild 5). Die scheinbar natürlich entstandenen grünen Stufen werden als (Vieh-)Gangeln, je nach regionaler Mundart auch als Kuahgangln oder Kuahwegl, bezeichnet, was uns einen Hinweis auf ihre eben doch auf menschlichen Einfluss zurückzuführende Entstehung gibt: Die eindrucksvollen Landschaftstreppen sind die Folge der höhenlinienparallelen Fortbewegung weidender Rinder, die als ehemalige Steppentiere die Geländeneigung nicht wie originäre Gebirgsbewohner in der Falllinie oder schräg dazu bewältigen können, sondern sich ihre Weide erst anatomiegerecht formen müssen. Um nicht abzumagern, müssen Almneulinge das hangparallele Grasen erst von erfahreneren Rindern durch das höhenlinienparallele hintereinander Hergehen lernen.³
Auf dieses einfache, auf dem Naturgesetz der Schwerkraft gründende Prinzip, natürliche Schrägen in für den Menschen und seine Nutztiere vorteilhafte horizontale und vertikale Komponenten umzuformen, ist nicht nur das ohne Treppen unmögliche Stapeln von Geschoßen und Nutzungsebenen in der Architektur zurückzuführen, sondern ebenso die Anlage von Terrassen im zuvor steil geneigtem Gelände in der Landbewirtschaftung wie auch die Erschließung hügeliger Stadt- und Siedlungsstandorte mit Treppen.
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Mensch und Treppe - auf der Suche nach dem rechten Maß
Beinahe so alt wie die Treppen selbst, sind die menschlichen Überlegungen und Studien zur Dimensionierung beziehungsweise Proportion der senkrechten und waagerechten Komponente. Mit voranschreitender Baukultur entstanden auch dokumentierte Empfehlungen dazu, die Vorläufer unserer Normen gewissermaßen. So sind bereits in der über zwei Jahrtausende alten Architekturlehre des römischen Baumeisters Marcus Vitruvius Pollio, kurz Vitruv, Regeln zur Gestaltung von Tempeltreppen enthalten. Neben einer ungeraden Gesamtstufenzahl auf der Frontseite wurde für Stufen ringsum eine Höhe (crassitudo) zwischen neun und zehn römischen Zoll (dies entspricht etwa 16,65 bis 18,5 cm) und einer Auftrittsbreite (retractio) von anderthalb bis zwei römischen Fuß (44,4 bis 49,2 cm)4 vorgeschrieben.5 An anderer Stelle wird für Treppen im Allgemeinen, um den Stufen "die bequemste waagrechte Lage zu geben", ein Verhältnis von der vertikaler Stufenhöhe zu horizontaler Auftrittsbreite von drei zu vier propagiert dem Pythagoras-Dreieck entsprechend.6
Die entscheidende Regel zum Treppenbau fand bekanntlich der französische Architekt und Mathematiker Francois Blondel (um 1618-1686), indem er einen Zusammenhang der Stufenproportionen und der menschlichen Anatomie herstellte. Er ging davon aus, dass sich der menschliche Schritt beim Steigen verkürzt und entwickelte die sogenannte Schrittmaßregel:
2 s + a = 65 cm (angesetzte Schrittlänge7), bei der s das vertikale Maß, die Steigungshöhe bzw. Treppensteigung, und a das horizontale Maß, die Auftrittsbreite beziehungsweise den Treppenauftritt, bedeuten.
Diese Regel aus dem 17. Jahrhundert hat nach ihrer Veröffentlichung eine enorme Verbreitung und Anwendung erlangt und mit einer etwas erweiterten Spanne beim anzusetzenden Schrittmaß Eingang in einschlägige Normen, Regelwerke und Fachliteratur gefunden. Trotzdem wird sie auch immer wieder einer kritischen Überprüfung unterzogen. So hat beispielsweise die Gesellschaft für Treppenforschung Scalalogie e. V. die durchschnittliche Schrittlänge des Menschen beim Gehen in der Ebene, die mit 70 bis 75 cm angenommen werden kann8, experimentell überprüft. Anhand von 30 Personen zwischen neun und 91 Jahren mit Körpergrößen zwischen 1,48 und 1,95 m, die eine ebene Strecke von 22,5 m zurückzulegen hatten, wurde ein Durchschnittsschritt von 78,5 cm ermittelt. Die individuellen Schrittlängen lagen zwischen 53 und 90 cm. Trotz dieser Unterschiede empfanden die Testpersonen eine der Blondelschen Regel etwa entsprechenden Treppe mit s = 18,5 cm und a = 26 cm, d. h. einem Steigungsverhältnis von 185/260 (mm)9 als bequem.¹0
Der Garten- und Landschaftsarchitekt Alwin Seifert (1890-1972) hat die Gültigkeit der Schrittmaßregel im Hinblick auf Treppen im Freien überprüft und diese über Jahrzehnte unter dem Aspekt des entspannten Gehens beurteilt. Seine Untersuchungen bestätigten den durchaus logischen Zusammenhang zwischen der Gelände- beziehungsweise Treppenneigung und dem anzunehmendem Schrittmaß: Je steiler der Anstieg beziehungsweise die Treppe ist, desto kürzer ist die anzusetzende Schrittlänge, je flacher die Treppe desto länger der Schritt. Auf dieser Grundlage ermittelte Seifert zum Beispiel das flache Steigungsverhältnis 80/620 (Schritt = 78 cm) oder das deutlich steilere Verhältnis 160/300 (Schritt = 62 cm) als angenehm.¹¹ Zu ähnlichen Ergebnissen kommt darauf aufbauend der Architekt Günter Mader, der zudem den gegenüber dem 17. Jahrhundert im Durchschnitt gestiegenen Körpergrößen und Schrittlängen Rechnung trägt.¹² Tabelle 1 stellt eine Empfehlung für die Bemessung von Treppenstufen im Freiraum in Abhängigkeit von der Geländeneigung und auf der Grundlage der beschriebenen Untersuchungen dar.
Derartige Überlegungen zur flexibleren Anwendung geltender Regeln erscheinen im Zusammenhang mit Treppen in der Landschaftsarchitektur unverzichtbar, zumal diese, anders als Treppen im Gebäude, in bestehende Topografien eingepasst werden müssen. Sie sollen die Identität des Reliefs berücksichtigen und herausarbeiten, anstelle es allzu sehr zu überformen. Auch werden für Garten und Landschaft häufig flachere Treppenneigungen und mehr Zwischenpodeste benötigt als für Gebäude, in denen der Platz für das Treppenhaus meist begrenzt ist. Hinzu kommt, dass Freitreppen insbesondere in Städten meist weit mehr Funktionen erfüllen als nur die der fußläufigen Erschließung: Als generell autofreie Zonen dienen sie als Aufenthaltsplatz zum Verweilen, als Treffpunkt, Aussichtspunkt oder Bühne. Je nach Größenordnung und Lage können sie sogar lokalklimatische Bedeutung haben: als offene gestufte Schneisen in der Bebauung bewirken sie Treppen- und Tunneleffekte und sorgen so für Luftbewegung und -austausch beziehungsweise den Abfluss überschüssiger Wärme.¹³ (Bild 6, 7, 8)
Norm und Treppe - ein Überblick
Bei der Planung von Treppen im Freiraum treffen zahlreiche Aspekte aufeinander, von der Integration in die örtliche Topographie über die angenehme, vielfältige Nutzbarkeit und Bespielbarkeit kombiniert mit Sicherheit und Barrierefreiheit bis hin zur dauerhaften Bauausführung im jeweiligen klimatischen Kontext. In Verbindung damit sind eine Reihe von Regelungen zu beachten, von denen die vielleicht wichtigsten hier kurz vorgestellt werden. Tabelle 2 gibt einen kompakten Überblick.
In den Bauordnungen der Länder sind auf Basis der Musterbauordnung grundsätzliche Planungsvorgaben für Treppen enthalten, zum Beispiel die Notwendigkeit eines Handlaufs etc. Diese sind für Treppen im Freiraum vor allem dann zu beachten, wenn es sich um eine "notwendige Treppe" handelt, das heißt den gegebenenfalls einzigen Zugang zu einem Gebäudegeschoss, der gleichzeitig als Flucht- beziehungsweise Rettungsweg im Notfall fungiert. Das kann beispielsweise bei Eingangstreppen an öffentlichen Gebäuden der Fall sein. Überdies sind Vorschriften zu Umwehrungen von "im Allgemeinen zum Begehen bestimmten Flächen" enthalten, die dann erforderlich sind, wenn unmittelbar angrenzende Flächen mehr als 1 m tiefer liegen. Dies gilt jedoch nicht, wenn "die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht". Dabei ist zu beachten, dass die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich sein können. In der Bayerischen Bauordnung beispielsweise beträgt der maximal zulässige Höhenunterschied nur 0,5 m.
Die DIN 18065 Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße, die in einer ganz neuen Fassung vom August 2020 vorliegt, gilt für "Treppen in und an Gebäuden im Bauwesen", jedoch nicht für "Treppen im Gelände". Auch bei solchen kann es jedoch (auch bei fehlender baurechtlicher Notwendigkeit) empfehlenswert sein, sich an die normativen Vorgaben zu halten, wenn es sich um eine stark frequentierte Treppe im öffentlichen Freiraum handelt und diese Vorgaben der geplanten Nutzung oder anderen Planungsprämissen nicht entgegenstehen. Die Treppe wird darin definiert als eine "ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen". Das Steigungsverhältnis muss mit Hilfe der Schrittmaßregel geplant werden, das Schrittmaß wird mit 590 mm bis 650 mm angesetzt.
Bis zur Neufassung von 2011 war die Schrittmaßregel nur als Kann-Regelung enthalten. Das Steigungsverhältnis ist, ebenfalls seit 2011, in Millimeter anzugeben. Für baurechtlich notwendige Treppen im Allgemeinen sind Treppensteigungen s von mindestens 140 bis maximal 190 mm zulässig und Treppenauftritte a von mindestens 260 bis maximal 370 mm. Für Treppen, bei denen eine Entwässerung erforderlich ist, darf das Funktionsgefälle "den Grenzwert 3 Prozent" nicht überschreiten. Da die Treppensteigung s "lotrecht von der Vorderkante der Trittfläche einer Stufe bis zur Vorderkante der Trittfläche der folgenden Stufe" zu messen ist, ist das Gefälle in s enthalten. Das bedeutet die Höhe beziehungsweise Dicke der in Freianlagen häufig verwendeten Blockstufen ist gegebenenfalls geringer zu wählen. Zu beachten ist überdies, dass Radien oder Fasen an der Stufenvorderkante, die größer als 8 Millimeter sind, nicht in den Treppenauftritt a gerechnet werden dürfen, ebenso wenig wie Unterschneidungen. Der Querschnitt von Blockstufen ist somit entsprechend breiter zu wählen (vgl. Bild 9, 10, 11).
Die DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen formuliert in ihren Teil 1 und dem auf öffentliche Freianlagen hauptsächlich anzuwendenden Teil 3 Anforderungen an die Gestaltung von Treppen. Dazu gehören beispielsweise die Beschränkung der Unterschneidung auf maximal 2 cm bei schrägen Setzstufen, der Ausschluss von sich verringernder Stufenhöhe und sich verjüngender Stufentiefe "zum Beispiel aus topografischen oder gestalterischen Gründen im Außenbereich" und von Einzelstufen (Teil 1). Teil 3 verlangt unter anderem Markierungen für sehbehinderte Menschen und taktil erfassbare Felder, sogenannte Aufmerksamkeitsfelder, bei Zwischenpodesten, die größer als 3,5 m sind, mittige Handläufe bei Treppen mit einer Breite von mehr als 12 m und die Freihaltung von Treppen von Einbauten beziehungsweise die sehbehinderten- und blindengerechte Gestaltung und Kennzeichnung zwingend gewünschter Einbauten, zum Beispiel von Sitzelementen. (Bild 12)
Treppen als einzige Verbindung gelten jedoch nicht als barrierefreie Lösung nach dieser Norm. Ein wichtiges Prinzip der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist die stufenlose Erreichbarkeit, die gegebenenfalls als eine Alternative zur Treppe anzubieten ist. Für eine Erschließungs- oder Verkehrsfläche, also zum Beispiel einen barrierefreien ausreichend breiten Fußweg, bedeutet dies ein maximales Längsgefälle von 3 Prozent beziehungsweise 6 Prozent auf eine maximale Länge von jeweils 10 m, auf die ein mind. 1,5 m langes Zwischenpodest mit maximal 3 Prozent Längsgefälle folgt. Ein notwendiges Quergefälle ist bis zu maximal 2 Prozent zulässig beziehungsweise bis zu 2,5 Prozent, wenn kein Längsgefälle vorhanden ist. Im Teil 1 der Norm sind zusätzlich Anforderungen an Zu- und Eingangsbereiche definiert. Sind Haupteingänge nicht stufen- beziehungsweise schwellenlos oder über Gefälle von maximal 3 Prozent oder 4 Prozent auf maximal 10 m Länge erreichbar, sind Aufzüge oder Rampen vorzusehen. Der Unterschied zwischen den Anforderungen an eine Rampe und einen barrierefreien Weg ist in Tabelle 3 dargestellt.
Als teilweiser Ersatz für die DIN 18040 ist die Europäische Norm DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen vorgesehen, die als Entwurf vom Juni 2019 vorliegt. Diese Norm präsentiert sich als umfassender Leitfaden zur inklusiven Gestaltung ("Design für alle") und legt dementsprechend den Planern die Schaffung von Wahlfreiheiten für unterschiedliche Nutzeransprüche nahe. Konkrete Zahlenwerte wie zum Beispiel Dimensionen beziehungsweise Proportionen für Treppenstufen und Prozentangaben für Gefälle enthält das Regelwerk nicht, sie werden weiterhin national festgelegt. Zu "Routen mit Stufen" beziehungsweise Treppen enthält es unter anderem folgende Aussagen:
- Wahlfreiheiten: "Enthält die barrierefreie Route Höhenunterschiede, müssen alternative Gestaltungslösungen vorhanden sein, um gleichberechtigte Bedingungen für Personen zu schaffen, die entweder Rampen oder Treppen nutzen." "Für einige Menschen mit Gehbehinderung kann ein Weg, der Stufen enthält, mehr Sicherheit und Erleichterung bieten als eine Rampe." (Bild 13)
- Keine Einzelstufen: "Weder eine einzige Stufe allein noch zwei Stufen nacheinander dürfen auf einem Zugangsweg vorhanden sein, da sie Unfälle durch Fallen und Stolpern herbeiführen können." An anderer Stelle heißt es nochmal: "Es dürfen keine vereinzelten Stufen vorhanden sein (eine oder zwei Stufen entsprechend den nationalen Bestimmungen)".
- Möglichst gerader Treppenlauf: "Treppen sollten geradlinig verlaufen oder gegebenenfalls eine Kurve mit großem Durchmesser besitzen."
- Einheitliche Stufen: "Treppen müssen eine einheitliche Steigung und einheitliche Trittstufen zwischen den verschiedenen Stufen besitzen sowie eine einheitliche Steigung und eine einheitliche Trittstufe über ein und dieselbe Stufe (bei breiten Treppen), um Ausrutschen und Stolpern zu verhindern".
- Stufenbeschaffenheit: "Treppen dürfen keine offenen Setzstufen haben." "Stufenvorderkanten müssen zwischen Setzstufe und Trittstufe bündig abschließen." "Stufen müssen sowohl unter nassen als auch unter trockenen Bedingungen rutschfest sein."
- Zwischenpodeste: "In regelmäßigen Abständen müssen Zwischenpodeste vorhanden sein, um die Steigung zu begrenzen und den Benutzern die Möglichkeit zu bieten, sich auszuruhen oder durchzuatmen, bevor sie den nächsten Treppenlauf auf- oder absteigen." "Podeste müssen breit genug sein, damit sich Benutzer auf ihnen ausruhen können, ohne dabei das Fortbewegen anderer Benutzer zu behindern." "Die Fläche des Podests muss frei von jeglichen Hindernissen sein und darf keinen Schwingweg von Türen oder Toren enthalten."
- Kontraste: "An den Stufenkanten muss ein sichtbarer Kontrast vorhanden sein (auf der Trittstufe und gegebenenfalls auf der Setzstufe entsprechend den Bestimmungen im jeweiligen Land)."
- Bodenindikatoren: "Befinden sich Treppen auf einer fortlaufenden Bewegungsstrecke in einem offenen Bereich, muss ein taktiler Bodenindikator (TWSI) im Zugangsbereich vorhanden sein."
- Entwässerung: "Treppen im Außenbereich müssen ordnungsgemäß entwässert werden, damit sich kein Wasser oder Eis im Zugangsbereich oder auf den Podesten ansammeln kann."
Die vom Deutschen Naturwerksteinverband (DNV) herausgegebene Bautechnische Information DNV BTI 1.3 Massivstufen und Treppenbeläge, außen in der aktuellen Fassung vom Juni 2013 fasst geltende Normen und Regelungen für die Planung von Treppen verständlich erklärt zusammen und ergänzt diese teilweise noch, erklärt zum Beispiel die Ermittlung der Podestlänge. Insbesondere jedoch widmet sich das Regelwerk der Bauausführung, definiert Anforderungen für die verwendeten Natursteine, die Entwässerung von Treppen sowie die Konstruktion, einschließlich der Gründung von Treppen aus Massivstufen und Treppenbekleidungen. Sie gibt beispielsweise die konstruktiv so wichtige Mindestüberbindung von Blockstufen mit 3 cm an. Die Aussagen zur Planung und Bauausführung sind baustoffunabhängig und daher auch gut auf Stufen und Treppenbeläge aus Beton etc. übertragbar.
Abschließend in der Reihe der gegebenenfalls zu beachtenden Regelwerke ist schließlich die DGUV Information 208-005 - Treppen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu nennen, die schwerpunktmäßig auf Arbeitsstätten ausgerichtet ist. Dort steht dementsprechend das Thema Sicherheit im Vordergrund. Die Schutzmaßnahmen bilden demnach ein dreiteiliges "TOP-System" aus Technik, Organisation und Person. Zur Bemessung von Stufen heißt es wie folgt: "Unter Einbeziehung der Unfallerfahrungen ist die Schrittmaßformel sicherheitstechnisch anwendbar, wenn sie zu Auftritten zwischen 32 cm und 26 cm sowie Steigungen zwischen 14 cm und 19 cm führt. (. . . ) Als besonders sicher begehbar haben sich Treppen erwiesen, deren Stufen einen Auftritt von 29 cm und eine Steigung von 17 cm aufweisen.
Dieses Verhältnis von Auftritt und Steigung erfordert außerdem den geringsten Kraftaufwand beim Treppensteigen. (. . . ) Treppen, die nach der Schrittmaßformel in den angegebenen Grenzen für Auftritt und Steigung berechnet worden sind (s. Tabelle 1), liegen mit ihren Neigungswinkeln etwa zwischen 24° und 36°. Die sicherheitstechnisch günstigste Stufe mit einem Auftritt von 29 cm und einer Steigung von 17 cm ergibt einen Neigungswinkel der Treppe von etwa 30°." (vgl. Tabelle 1)
Darüber hinaus enthält die Schrift, neben Anforderungen zu Geländern, Handläufen, Wahrnehmung/Beleuchtung und Treppen-Sonderbauformen, Hinweise zur sicheren Ausbildung der Stufen selbst, unter anderem zu deren Rutschfestigkeit. Diese sollte innerhalb von Gebäuden auf der Auftrittsfläche mindestens eine Rutschhemmung der Bewertungsgruppe R 9 aufweisen, beim Aufkommen von gleitfördernden Stoffen wie zum Beispiel Nässe, Stäube, Abfälle etc., die im Außenbereich kaum zu vermeiden sind, kann je nach Art und Menge eine höhere Bewertungsgruppen (R 10 bis R 13) erforderlich sein. Zu Treppen im Freien heißt es hier: "Bei außenliegenden Treppen sind zum Schutz vor witterungsbedingter Glätte (z. B. Regen, Blätter, Eis- und Schneeglätte) gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen erforderlich wie zum Beispiel eine ausreichend große Überdachung oder Abschirmung." (Bild 14)
Fazit
- Treppen sind die älteste Erfindung des Menschen zur Erreichbarkeit höher gelegener Orte und damit ein archaischer Beitrag zur Barrierefreiheit.
- Treppen in Landschaft und Freiraum sind stärker vom jeweiligen Ort abhängig als Gebäudetreppen (Geländeneigung, Höhenunterschied) und daher vielfältiger. Als stets autofreie Zonen sind Freitreppen meist auch attraktive Aufenthaltsbereiche (Verweilen, Kommunikation, Spiel etc.). Das kann im Einzelfall zu Nutzungskonflikten führen.
- Das Regelwerk lässt grundsätzlich größere Gestaltungsfreiheiten als bei Gebäudetreppen. Die wesentlichen Inhalte sollten jedoch in öffentlichen Räumen beachtet werden. Insbesondere sollte an stufenlose, berollbare Alternativangebote gedacht werden.
- Als Grundprinzip für die Planung und Bemessung von Treppen im Freiraum kann gelten: Je flacher die Treppenneigung, desto größer ist die anzunehmende Schrittlänge, je steiler desto kürzer.
- Wichtige Aspekte der Nutzbarkeit und Sicherheit sind Handlauf beziehungsweise Absturzsicherung, gegebenenfalls die Einbindung von Sitzstufen und deren Wahrnehmbarkeit.
- Wichtige Aspekte der Materialwahl (für Stufen und Anschlussflächen bzw. Podeste) sind dementsprechend visuelle und taktile Barrierefreiheit (Kontrastkanten, Aufmerksamkeitsfelder) und Rutschsicherheit. Aspekte der Detailgestaltung der Stufen sind zum Beispiel die Ausbildung von Unterschneidung und Vorderkanten (gerundet, gefast).
- Wichtige Aspekte der Konstruktion sind Gründung, Entwässerung, Überbindung von Blockstufen etc. Hier erweist sich die Bautechnische Information des DNV als besonders hilfreich.
Literatur:
- Bätzing, Werner (2005): Die Alpen - Geschichte und Zukunft einer europäischen Kulturlandschaft, 3. Auflage, München.
- Diehl, Wolfgang (2002): Das Schrittmaß. Gesellschaft für Treppenforschung Scalalogie e. V., vgl. treppenforschung.de/treppensteigen-mit-erlebniswert/ (zuletzt abgerufen am 24.08.2020)
- Engelbert, Arthur (2014): Die Treppe. Eine kulturgeschichtliche und medienkritische Studie. Würzburg.
- Laue, Hendrik (2019): Klimagerechte Landschaftsarchitektur. Handbuch zum Umgang mit Elementen und Faktoren des Klimas im Freiraum. Berlin - Hannover.
- Mader, Günter (2004): Freiraumplanung. München.
- Mielke, Friedrich (2008): Mensch und Treppe. Scalalogia - Schriften zur internationalen Treppenforschung, Band XVI. Konstein.
- Schegk, Ingrid (2016): Natursteinarbeiten im Garten- und Landschaftsbau. Stuttgart
- Seifert, Alwin (1965): Gartentreppen. In: Garten und Landschaft, Heft 11/1965.
- Vitruvius, Marcus Pollio (ca. 33-22 v. Chr.): Baukunst. Aus der römischen Urschrift übersetzt von August Rode, 1796, Nachdruck 2001 (2. Auflage), Basel, Boston, Berlin.
Anmerkungen:
¹ Engelbert, 2014, S. 28.
² Mielke, 2008, S. 20.
³ Bätzing, 2005, S. 83f.
4 Ein römischer Zoll kann mit 1,85 cm, ein römischer Fuß mit 16 Zoll, also 29,6 cm angenommen werden.
5 Vitruv, ca. 33-22 v. Chr., Rode, 1796, S. 134ff.
6 ebenda, S. 187f.
7 entspricht dem Maß von zwei französischen Fuß.
8 DNV, 2013, S. 4.
9 Steigungsverhältnisse s/a sind nach DIN 18065 in mm anzugeben.
10 Diehl, 2002, treppenforschung.de/treppensteigen-mit-erlebniswert/ (zuletzt abgerufen am 24.08.2020).
¹¹ Seifert, 1965.
¹² Mader, 2004, S. 94.
¹³ Laue, 2019, S. 134. n