Unternehmensalltag:

Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt weitere Entlastung

Die Bundesregierung will Belastungen der deutschen Wirtschaft abbauen. Im März ist das von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegte Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es umfasst über 60 Anpassungen bestehender Gesetze und entlastet die Unternehmen um rund 944 Millionen Euro.
Bürokratie Bundesregierung und -ministerien
Über 60 Anpassungen bestehender Gesetze sollen Deutschlands Unternehmen um viel Zeit am Schreibtisch und rund 944 Millionen Euro entlasten. Foto: Bernd Kasper, pixelio.de

Buschmann kündigte an, das BEG IV werde nur ein nächster, nicht der letzte Schritt beim Bürokratieabbau sein.

Der wichtigsten Neuerungen des Regierungsentwurfs sind:

Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten. Das Entlastungsvolumen beträgt laut Justizministerium rund 625 Millionen Euro jährlich.

Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige wird abgeschafft. Die Pflicht von Hotels und Pensionen, für alle Übernachtende Meldescheine auszufüllen, damit Strafverfolgungsbehörden im Bedarfsfall darauf zugreifen können, entfällt damit für deutsche Staatsbürger. Entlastungsvolumen: rund 62 Millionen Euro.

Schriftformerfordernisse: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen herabgestuft werden, soweit das angemessen und sachgerecht ist. Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus: Es reichen auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht aus.

Entsprechende Herabstufungen sind auch im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht geplant. So sollen Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu einem Beschluss, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, künftig auch in Textform erklären können. Auch GmbH-Gesellschafter sollen – bei Beschlüssen außerhalb einer Versammlung – ihre Stimme in Textform abgeben können, wenn sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz herabgestuft werden.

Vollmachtsdatenbank: In Deutschland wird eine zentrale Vollmachtsdatenbank eingerichtet. Steuerberater können dort künftig Generalvollmachten im Bereich der sozialen Sicherung hinterlegen. Die bisher für jeden Sozialversicherungsträger erforderlichen Vollmachten in Papierform entfallen. Entlastungsvolumen: 200 Millionen Euro.

Öffentliche Versteigerungen: Die Möglichkeiten, öffentliche Versteigerungen durchzuführen, sollen erweitert werden. Künftig sollen sie wahlweise auch online per Live-Stream oder in hybrider Form (vor Ort und online) stattfinden können.

Digitaler Pass: Die Fluggastabfertigung kann künftig auch digital erfolgen. Mit den im Chip von Reisepässen hinterlegten Daten können künftig die Kontrollprozesse an Airports vor dem Abflug wie Check-in, Gepäckaufgabe, Zugangskontrolle zum Sicherheitsbereich und vor dem Boarding digital und kontaktlos erledigt werden. Dazu ist jedoch eine ausdrückliche Einwilligung des Reisenden erforderlich.

Äußerungsfirst bei Öffentlichkeitsbeteiligungen: Die Äußerungsfrist bei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, in denen wegen Änderungen des Vorhabens eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist, soll angemessen verkürzt werden können.

Das BEG IV ist Teil eines Entbürokratisierungspakets der Koalitionsregierung von SPD, Grünen und FDP. Dazu gehören auch das Wachstumschancengesetz, das die Wirtschaft um 1,4 Milliarden Euro entlasten soll, sowie das Gesetz zur Anpassung von Schwellenwerten für kleine und mittlere Unternehmen, das zu Vereinfachungen des Handelsbilanzrechts führen soll. Hinzu kommen etwa 140 Entlastungsmaßnahmen aus dem Sonderbericht der Regierung zu "besserer Rechtsetzung und Bürokratieabbau". Sie sollen ein Entlastungsvolumen von rund zwei Milliarden Euro bringen. cm/BMJ

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