26. bdla Bauleiter:innengespräche in Bochum
Stiefmütterlicher Baumschutz auf GaLa-Baustellen
Themenschwerpunkte waren vor allem die Digitalisierung der Bauleitung, die Neuheiten der Regelwerke und Rechtsvorschriften sowie die Baubegleitung unter Aspekten wie Baumschutz und Controlling.
Fehlende Richtlinien erschweren Baumschutz auf Baustellen
"Die Wurzel habe ich gar nicht bemerkt!", mit diesem Satz eröffnete der Leiter des Sachverständigenbüros für urbane Vegetation aus Bochum, Markus Streckenbach, seinen Vortrag. Mit diesen Worten würden viele Baggerfahrer rechtfertigen, die Wurzeln von Bestandsbäumen beschädigt oder gar durchtrennt zu haben, erklärte Streckenbach. Die Bauleitung unter baumschutzrechtlichen Gesichtspunkten bräuchte feste Richtlinien, um die wirtschaftlichen Folgen für Schäden an Wurzeln von Bäumen auf Baustellen besser zu regeln oder verhindern zu können, ergänzte der Baumspezialist. Als Gutachter könne man die Baustelle nicht stilllegen lassen, wenn während des Baus die Wurzeln nicht ausreichend geschützt werden würden.
"Lassen Sie sich die Planunterlagen des Ausführungsunternehmens vorab schicken", appellierte Streckenbach an das Publikum. So würden viele Baufirmen sehr kooperativ mit dem Baumschutz zusammenarbeiten, um die Schutzmaßnahmen der Wurzeln von Bestandsbäumen einzuhalten und bestmöglich umzusetzen. "Der Endbericht ist die stärkste Waffe in der Hand eines Gutachters", so Streckenbach weiter. Dabei würde er vorlegen, wie die Bauausführung im Sinne des Baumschutzes hätte besser laufen können. Als Beispiel führte der Sachverständige eine Baustelle auf, bei der 3000 Euro für die baumschutzfachliche Baubegleitung veranschlagt wurden. Wegen der unzureichenden Schutzmaßnahmen entstand an zwei Platanen ein Schaden von insgesamt 24.000 Euro. Diese Mehrkosten würden sich bei einer organisierten Baubegleitung in Hinblick auf Baumschutz verhindern lassen, legte Streckenbach offen.
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Qualitätsgaranten – Planen, Ausführen und Prüfen
"Freigelegte Wurzeln dürfen auf keinen Fall austrocknen", mahnte Streckenbach. Jutesäcke oder Vlies würden eine effektive Methode sein, um die Wurzeln des Baumes einzuwickeln. In Kombination mit großen Gießkanistern könnten so während der Bauarbeiten die Wurzeln gegossen und feucht gehalten werden. Damit würden die Schäden an Bäumen in der Bauphase minimiert werden können. "Reden Sie hierfür mit der Bauausführung, dass die Wurzeln geschützt werden", ergänzte Streckenbach. Abschließend müsse eine Einschätzung getroffen werden, ob und wie die Wurzeln der Bäume nachgeschnitten werden müssen, um sie zu erhalten. Durch Bermen oder Wurzelregenerationsgräben würden sich in der Baubegleitung schwere Wurzelschäden präventiv verhindern lassen. Die Verwendung von Flüssigböden, um die Wurzeln während der Bauphase feucht zu halten, lehnte Streckenbach vehement ab. Diese Methode würde die Wurzeln der Bäume schädigen statt einen Nutzen zu haben.
"Die Prüfpflichten sind zu vielen Bauleitern oder Landschaftsarchitekten nicht bekannt", betonte Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Dr. Sebastian Schattenfroh in seinem Referat zu Überwachungspflichten im GaLaBau. Ausführungsunterlagen müssten demnach bei allen Freianlagen ausnahmslos geprüft werden. "Bei möglichen Fehlern in der Ausführungsplanung besteht eine obligatorische Warnpflicht", machte Schattenfroh deutlich. Hier würde eine eiserne Rechtsprechung gelten, wenn Fehler auftreten sollten, die in der Bauplanung vorzeitig hätten erkannt werden müssen. "Als Bauleiter müssen Sie sich hier versichern, ob alles richtig geplant wurde", untermauerte Schattenfroh. Sonst würden Architekten und Planer dafür haften, dass keine Bedenken angemeldet wurden. "Sie müssen Ware und Materialien auf der Baustelle kontrollieren und dokumentieren", erklärte Schattenfroh weiter. Lieferscheine anhand des Leistungsverzeichnisses für die Abnahme zu vergleichen, würde rechtlich nicht ausreichen. Dabei würde die HOAI ganz klare Regularien vorschreiben. Der bdla-Fachsprecher für Bautechnik und Normenwesen, Tom Kirsten gab ergänzend einen Einblick, an welchen Stellen die Regelwerke angepasst und aktualisiert wurden. Besonders die Normen rund um Natursteinarbeiten und Bodenklassifizierungen für bautechnische Zwecke wurden laut Kirsten überarbeitet. Danilo Ballhorn