Arbeitsministerin Nahles korrigiert Mindestlohngesetz

Recht und Normen
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nimmt im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige von der Aufzeichnungspflicht aus. Foto: BMAS/Knoll

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will das Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetz per Verordnung korrigieren. Sie soll nach einer schriftlichen Verbändeanhörung im Juli bereits zum 1. August in Kraft treten. Nach der Neuregelung entfällt die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2000 Euro brutto betragen habe. Nahles kommt damit Forderungen aus der CDU und der Wirtschaft entgegen. Für Saisonbeschäftigte und Minijobber im gewerblichen Bereich allerdings bleibt die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2958 Euro unverändert bestehen.

Von der Aufzeichnungspflicht generell ausgenommen werden auch im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige. Bei der sogenannten Auftraggeberhaftung wird es eine gemeinsame Klarstellung des Arbeits- und des Finanzministeriums bei der Zollverwaltung geben. In den meisten Fällen werde es im Hinblick auf den Mindestlohn danach keine Auftragge- berhaftung mehr geben, kündigte die Ministerin an. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßte die neue Verordnung. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) sowie der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßten die neue Verordnung. Die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums bedeute eine gewisse Erleichterung, sagte BGL-Präsident August Forster, und das, obwohl der GaLaBau selbst nicht vom Mindestlohn betroffen sei. ZVG-Präsident Jürgen Mertz zeigte sich mit dem Verzicht auf die formalen Aufzeichnungspflichten für Familienmitglieder zufrieden. "Die Bundesarbeitsministerin ist auf dem richtigen Weg", sagte er. "Die bisherigen Vorgaben waren praxisfern und den Familienbetrieben nicht vermittelbar."

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