"Änderungen zum Stadtgrün und Klimaanpassung geplant"
BauGB-Novelle vom Bundeskabinett beschlossen

So sollen bei der Umsetzung des Pflanzgebots für Grundstücksbesitzer festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen an eine bestimmte Frist gebunden werden (§ 135a BauGB). Das betrifft vor allem von den kommunalen Behörden beschiedene Baumpflanzungen und Dachbegrünungen. Bei Erteilung des Baurechts für Vorhaben dürfen Kommunen "verhältnismäßige ergänzende Anforderungen" zur Klimaanpassung stellen, die in einer kommunalen Satzung näher bestimmt werden, etwa die Anlage eines Gründachs oder die Schaffung einer dezentralen Versickerungsanlage. Das soll auch für Zulassungen im unbeplanten Innenbereich gelten (§ 34 BauGB).
In der grünen Branche hat der Entwurf zur BauGB-Novelle sowohl Lob als auch Kritik ausgelöst. Rüdiger Dittmar, Präsident der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK), bezeichnete den Kabinettsbeschluss als einen "wichtigen ersten Schritt zur Förderung des Stadtgrüns und der Klimaanpassung im Baurecht". Es freue ihn, dass die Grundsätze der "Neuen Leipzig-Charta" Einzug in das BauGB gefunden hätten. Ähnlich äußerten sich Mario Kahl, Bundesgeschäftsführer des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla), und Thomas A. Krämer, Referent für Bundes- und Europapolitik des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL).
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Einhellig kritisieren die Vertreter der grünen Branche jedoch, dass es bislang keinen grundstücksbezogenen Grünflächenfaktor gibt, der die Grundlage für eine klare Regelung zur Sicherung grüner Flächenanteile im Baugesetzbuch schaffen könnte.
"Dieser fehlt leider weiterhin und lässt aus meiner Sicht die notwendige Klarheit zur Umsetzung der Ziele vermissen", erklärte Dittmar. "Der in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nun vorgeschlagene Versiegelungsfaktor ist eben nicht so wirksam wie ein qualifizierter Grünflächenfaktor", erläuterte Kahl. Ein qualifizierter Grünflächenfaktor sei notwendig, "damit nicht nur die Versiegelung einer Fläche betrachtet wird", betonte Krämer.
Der BGL-Referent für Bundes- und Europapolitik setzt seine Hoffnung darauf, dass die BauGB-Novelle im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Sinne des gestalteten Grüns nachgebessert wird. Auch im weiteren Dialog mit dem Bundesbauministerium könnten "gute Ansätze für mehr Klimaanpassung mit Grün" erreicht werden.
Kahl erwartet, dass durch parlamentarische Änderungsanträge noch qualifizierte Freiflächengestaltungspläne oder Freiraumsatzungen in das neue Baugesetzbuch Eingang finden können. Dittmar plädiert dafür, im neuen § 1c "Abwägungsmaterial" keinen Weg zu einem "weiter so" zu ebnen. bdla-Bundesgeschäftsführer Kahl: "Immerhin ist noch kein Gesetzentwurf so aus dem Parlament herausgekommen, wie er hineingegangen ist." cm/GALK/bdla/ BGL