Rechtliche und normative Anforderungen

Bodenschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben

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Garten- und Landschaftsbau findet auf Böden statt und ist insofern auf funktionstüchtige, nicht geschädigte Böden angewiesen, damit der Begrünungserfolg garantiert werden kann. Dem vorsorgenden Bodenschutz wird zunehmend mehr Bedeutung bei Baumaßnahmen beigemessen. Zum einen ist der Garten- und Landschaftsbau darauf angewiesen, dass die Böden für zukünftige Grünflächen beim vorlaufenden Hoch- und Tiefbau möglichst wenig beeinträchtigt werden. Zum anderen muss der GaLaBau eigenständig beim Umgang mit Böden die notwendige Sorgfalt walten lassen, damit keine schädlichen Veränderungen der Böden eintreten. Die Anforderungen des Bodenschutzes sind sowohl im Bodenschutzrecht als auch in neuen Normen festgelegt. Die Praxis des Garten- und Landschaftsbaus muss sich diesen Anforderungen stellen.

Böden übernehmen vielfältige, natürliche Funktionen im Naturhaushalt und sind damit u. a. eine bedeutsame Basis für den Arten- und Biotopschutz, für die Grünflächen in Siedlungen und für die Ernährung der Menschheit. Darüber hinaus speichern sie Informationen über natürliche und anthropogene Entwicklungen der Vergangenheit, mithin übernehmen sie Archivfunktionen der Natur- und Kulturgeschichte. Diese Bodenfunktionen sind im Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG definiert (§ 2 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe c Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG). Bei Einwirkungen auf Böden sind diese Bodenfunktionen vor schädlichen Einwirkungen - wie zum Beispiel schädlichen Verdichtungen - zu schützen.

1. Zielsetzungen des Bodenschutzes bei Bauvorhaben

2. Rechtliche Anforderungen

§ 1 BBodSchG bestimmt, dass bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden sollen. Die Funktionen sind vorrangig zu sichern und bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen wiederherzustellen (Grundsatz: Vermeiden geht vor Reparieren.). Diejenigen, die Auswirkungen auf Böden ausüben, "[…] sind verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen […]" (§ 7 BBodSchG). Dieser gesetzliche Besorgnisgrundsatz wird regelhaft bei Baumaßnahmen und beim Garten- und Landschaftsbau ausgelöst, weil im Zuge der baulichen Maßnahmen Böden mit schwerem Baugerät befahren sowie Böden ausgehoben und umgelagert werden. Dabei können insbesondere schädliche Bodenveränderungen durch erhebliche Beeinträchtigungen des Bodengefüges (schädliche Bodenverdichtungen) ausgelöst werden.

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Sind erhebliche Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen oder Archivfunktionen ausgelöst worden, dann sind der Verursacher und sonstige Pflichtige "verpflichtet, den Boden [… ] so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen […]" (§ 4 Abs. 3 BBodSchG). Mit anderen Worten, die schädlichen Bodenveränderungen sind mit geeigneten Maßnahmen zu beseitigen.

Bei der Bodenumlagerung beziehungsweise beim Auf- und Einbringen von Materialien auf und in Böden gelten die ergänzenden Anforderungen der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Nach § 12 Abs. 9 BBodSchV sollen Verdichtungen, Vernässungen und sonstige nachteilige Bodenveränderungen durch geeignete technische Maßnahmen sowie durch Berücksichtigung der Menge und des Zeitpunktes der Bodenarbeiten vermieden werden.

Die rechtlichen Anforderungen gelten bereits seit dem In-Kraft-Treten des BBodSchG im Jahr 1998 und der BBodSchV im Jahr 1999. In der baulichen Praxis sind die rechtlichen Anforderungen im Wesentlichen auf die Vermeidung stofflicher Beeinträchtigungen von Böden beschränkt worden. Möglichen physikalischen Beeinträchtigungen durch Befahrungen und Umlagerungen von Böden wurde und wird zumeist nicht oder nur nachrangig Aufmerksamkeit entgegengebracht. In der Folge entstehen verbreitet schädliche Bodenveränderungen, so dass die rechtlichen Anforderungen verletzt werden. Der öffentlicht-rechtliche Auftrag zum vorsorgenden Bodenschutz kann von der zuständigen Bodenschutzbehörde von den Pflichtigen eingefordert werden, wie das in jüngster Zeit immer häufiger geschieht.

3. Normative Anforderungen, insbesondere der DIN 19639

Bisher fehlte eine normative Festlegung von bodenschutzfachlichen Anforderungen an die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen. Diese Lücke schließt nunmehr die im September 2019 veröffentlichte neue DIN 19639 ¹. Sie gibt eine Handlungsanleitung zum baubegleitenden Bodenschutz und zielt in seiner Anwendung auf die Minimierung der Verluste der gesetzlich geschützten natürlichen Bodenfunktionen im Rahmen von Baumaßnahmen ab. Sie konkretisiert hierbei die gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung schädlicher Bodenveränderungen bei Baumaßnahmen. Die neue Norm richtet sich an Planer, Vorhabenträger, Genehmigungsbehörden, bauausführende Unternehmen und an die Bodenkundliche Baubegleitung.

Die DIN konkretisierte die gesetzlichen Pflichten. Sie gilt für Vorhaben mit bauzeitlicher Inanspruchnahme von Böden und Bodenmaterialien, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen erfüllen sollen, wie zum Beispiel Böden unter forstlicher, landwirtschaftlicher, gärtnerischer Nutzung oder unter Grünflächen, insbesondere bei der Inanspruchnahme von Böden mit hoher Funktionserfüllung oder bei besonders empfindlichen Böden oder bei einer Eingriffsfläche > 5000 m². Die vorgenannten Anwendungskriterien sind unabhängig voneinander als ODER-Kriterien zu verstehen, so dass zum Beispiel auch auf Eingriffsflächen < 5000 m² mit hoher Ausprägung natürlicher Bodenfunktionen oder Archivfunktionen eine DIN-Anwendung angemessen sein kann. Von der Anwendung der DIN sind ausgeschlossen Erdbauwerke für bautechnische Zwecke.

Zeitgleich mit der Erstellung der DIN 19639 wurde die DIN 18915 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten" überarbeitet ². Die beiden Normen wurden im Hinblick auf bodenschutzfachliche Anforderungen abgestimmt und definieren damit einheitlich den Stand der Technik beim Umgang mit Boden, der für Vegetationszwecke genutzt werden soll. Weiterhin ist die DIN 19731 "Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial" zu beachten, die die beiden vorgenannten Normen insbesondere im Hinblick auf stoffliche und bodenchemische Anforderungen ergänzt ³.

4. Phasen des baubegleitenden Bodenschutzes

Die DIN 19639 differenziert sechs Phasen, die bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben zu berücksichtigen sind (Abb. 1). Das Bodenschutzkonzept ist bereits in der Planungsphase auf Basis geeigneter Datengrundlagen mit bodenkundlichem Fachwissen zu erstellen. Zielsetzungen und Maßnahmen des Bodenschutzkonzeptes sind in die Ausschreibungsunterlagen der Bauleistungen zu integrieren. Während der Durchführung des Bauvorhabens wird die Umsetzung des Konzeptes von der Bodenkundlichen Baubegleitung betreut und dokumentiert. Die Rekultivierung zielt auf die Wiederherstellung des Ausgangzustandes der Böden im bauzeitlich beanspruchten Baufeld ab. Im Fokus stehen dabei insbesondere die durchwurzelbaren Bodenschichten und natürlichen Bodenfunktionen. Die Archivfunktionen können im Bereich von Aushubarbeiten im Regelfall nicht mehr vollständig wiederhergestellt werden, weil die horizontgebundenen Informationen über die Natur- und Kulturgeschichte verloren gehen. Allerdings ist eine näherungsweise Wiederherstellung der typischen Bodenschichtungen auch der Archivböden möglich. Die Rekultivierung sollte regelhaft mit einer bodenschonenden Zwischenbewirtschaftung mit tiefwurzelnden Pflanzen abgeschlossen werden, die auf eine Restrukturierung des beanspruchten Bodengefüges mit tiefreichenden vertikalen Grobporen (Wurzelgänge, Regenwurmgänge) abzielt.

Die für die einzelnen Phasen benötigten Boden-Informationen sind vorhabenbezogen aus dem Mindestdatensatz (s.w.u.) auszuwählen. Generell erforderliche Informationen sind gesondert gekennzeichnet.

5. Mindestdatensatz

Bei der Erstellung des Bodenschutzkonzeptes ist der bodenkundliche Ausgangszustand anhand geeigneter Bodenkarten und Erkundungen zu erfassen und zu beurteilen. Zu berücksichtigen sind die natürlichen Bodenfunktionen, Archivfunktionen und Bodenempfindlichkeiten.

Vorhabenbezogen sind möglichst großmaßstäbige Bodenkarten und/oder aktuelle, ergänzende Kartierungen zu verwenden. Dazu sind Bodenkarten im Maßstab 1: 50.000 und größer zu verwenden. Kleinmaßstäbigere Bodenübersichtskarten sind regelhaft ungeeignet.

Bei ergänzenden Bodenerkundungen sind entsprechend der erwartenden Bodenheterogenität die folgenden Sondierabstände zu wählen (empfohlene Richtwerte):

  • Flächenbaustellen: mindestens 1 Bohrung bzw. Aufschluss je 1000 m² bis 4000 m²;
  • Linienbaustellen: mindestens 1 Bohrung bzw. Aufschluss je 50 m bis 200 m laufender Trasse. In der DIN sind mögliche Ausnahmen von den empfohlenen Sondierabständen definiert. Die Bodenkartierungen werden je Bodenhorizont bzw. Substratschicht im Feld nach DIN 42204 (nicht zu verwechseln mit DIN 4020!) bzw. nach Bodenkundlicher Kartieranleitung5 bestimmt. Zu erfassen sind insbesondere:
  • Mächtigkeit der Ober und Unterböden;
  • Feinbodenart;
  • Grobbodenart und -anteil;
  • Gehalt an organischer Substanz;
  • Einfluss von Grund- und Staunässe.

Auf der Grundlage der erfassten Bodeneigenschaften sind die Empfindlichkeiten der Böden gegen die Vorhabenswirkungen zu bewerten. Regelhaft sind dabei die Empfindlichkeiten gegen Verdichtung und Erosion zu betrachten. Vorhabenbezogen können weitere Empfindlichkeiten beispielsweise gegen Belüftung, Erwärmung etc. hinzukommen.

6. Bodenschutzkonzept in der Genehmigungsplanung

Zur Genehmigungsplanung ist das Bodenschutzkonzept zu erstellen. Die Gliederung folgt der in Fachgutachten zu einzelnen Schutzgütern bekannten inhaltlichen Abfolge:

  • Vorhabenbeschreibung und Planungsvorgaben;
  • Bodenbezogene Datenerfassung und Bewertung - Bodenfunktionen und Empfindlichkeiten;
  • Auswirkungsprognose: vorhabenbezogene, zu erwartende Beeinträchtigungen der Bodenqualität und der Funktionserfüllung;
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen inkl. Rekultivierungsmaßnahmen und Zwischenbewirtschaftung: Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen sowie Darstellung in einem Bodenschutzplan inkl. Ermittlung verbleibender Beeinträchtigungen;
  • Hinweise zur Vermittlung der Bodenschutzmaßnahmen und zur Dokumentation der Ausführung für die Bodenkundliche Baubegleitung
  • Maßnahmen bei Funktionseinschränkungen

Die DIN klammert die Bewertung bodenbezogener Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen aus. Diesbezüglich ist auf Fachveröffentlichungen und Arbeitshilfen der Bundesländer oder Kommunen zurückzugreifen (u. a. siehe Literaturangaben 6,7,8).

Die Bedeutung einer fachgerechten und ausreichend detaillierten planerischen Auseinandersetzung mit dem Schutzgut Boden wird in der Praxis zunehmend mehr erkannt. In der Baupraxis werden nur vorweg geplante, bei der Bauausschreibung detailliert beschriebene und im Zuge der Genehmigung verbindlich gemachte Maßnahmen umgesetzt. Alles andere führt zu vermeidbaren Konflikten bei der Bauausführung (Baubehinderungsanzeigen, Nachtragsmanagement, unkalkulierbare Kostensteigerung).

Zwar ist die DIN vornehmlich auf die Genehmigungsplanung ausgerichtet. Dennoch lassen sich die inhaltlichen Anforderungen auch auf die zum Teil genehmigungsfreien Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen anwenden. Weiterhin können die normativen Anforderungen auch auf Raumordnungsverfahren beziehungsweise Bundesfachplanungen übertragen werden. Insbesondere bei der umweltfachlichen Prüfung räumlicher Alternativen auf den vorgelagerten Planungsebenen - wie bei der Beurteilung von Korridorvarianten für erdverlegte Leitungen - ist eine fundierte Bewertung der Betroffenheit des Schutzguts Boden essentiell, um das geplante Vorhaben in Bereiche mit möglichst gering empfindlichen und funktional weniger bedeutsamen Böden lenken zu können. Damit gehen auch bautechnische Vorteile einher.

7. Bauausführung

Bei der Bauausführung sind die in den Planungsunterlagen dargelegten und mit der Genehmigung verbindlich gemachten Maßnahmen zum Schutz der Böden umzusetzen. Daneben gelten unabhängig von den Planungsunterlagen die allgemeinen Anforderungen des vorsorgenden Bodenschutzes, die im Bodenschutzrecht verankert sind. Sollten in der Bauausschreibung nicht alle planerisch festgelegten Bodenschutzmaßnahmen berücksichtigt worden sein, dann ist das für die Umsetzung ärgerlich. Allerdings entbindet dieser Mangel weder den Vorhabenträger noch die Baufirmen von der fachgerechten Umsetzung der verbindlichen Schutzmaßnahmen.

Die DIN 19639 geht detailliert auf nötige Messungen der Bodenzustände während der Bauphase - wie insbesondere der Bodenfeuchte und aktuellen Verdichtungsempfindlichkeit - ein. Spezielle Anforderungen bei Baumaßnahmen auf besonderen Standorten (dauerhaft vernässte oder organische Böden etc.) werden beschrieben. Fachliche Hinweise zur Befestigung von Baustraßen und Baubedarfsflächen, zum Maschineneinsatz und zu maximal verträglichen Bodendrücken, zum fachgerechten Bodenaushub, zur Trennung unterschiedlicher Bodenschichten, zur Zwischenlagerung und zum Wiedereinbau werden gegeben. Anforderungen an die Rekultivierung und Zwischenbewirtschaftung vor der Flächenrückgabe werden definiert.

Die Bodenkundliche Baubegleitung berät den Vorhabenträger und die Baufirmen im Hinblick auf die fachgerechte Umsetzung der verbindlichen Bodenschutzmaßnahmen. Sie ist keine Art zweite Genehmigungsinstanz, die eigenständig Bodenschutzmaßnahmen festlegt darf, welche über die in den Planungsunterlagen und der Genehmigung verbindlich gemachten Maßnahmen hinausgehen.

In der Baupraxis treten trotz sorgfältiger Planung immer wieder Fallgestaltungen auf, die planerisch nicht abschließend geregelt sind. Ergibt sich bei der Bauausführung die Notwendigkeit einer Ergänzung oder Abweichung vom Bodenschutzkonzept, steht die Bodenkundliche Baubegleitung mit Sachverstand für nötige bodenschutzfachlich vertretbare Anpassungen bereit. Erhebliche Abweichungen von der Genehmigung bedürfen der Abstimmung mit dem Vorhabenträger und der zuständigen Behörde.

8. Fazit

Seit der Veröffentlichung des Bundesverbandes Boden e. V. "Bodenkundliche Baubegleitung" im Jahr 20139, 10 sowie länderspezifischer Arbeitshilfen (u. a. siehe Literaturangaben 11, 12, 13) wird dem vorsorgenden Bodenschutz deutlich mehr Gewicht bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen beigemessen. Die nötige normative Festlegung von bodenschutzfachlichen Anforderungen an die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen wird nunmehr durch die im September 2019 veröffentlichte neue DIN 19639 vorgenommen. Damit wird der vorsorgende Bodenschutz auf fundierte Füße gestellt und kann zukünftig im angemessenen und fachgerechten Umfang bei Bauvorhaben berücksichtigt werden. Im Vordergrund steht dabei die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen durch physikalische Beeinträchtigungen, so dass die bauzeitig in Anspruch genommenen Böden nach Bauabschluss wieder ihre natürlichen Bodenfunktionen umfänglich und unbeeinträchtigt erfüllen können.

Literatur

1 DIN 19639: 2019-09 - Bodenschutz bei der Planung u. Ausführung von Bauvorhaben. Beuth Verlag, Berlin.

2 DIN 18915: 2018-06 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten. Beuth Verlag, Berlin.

3 DIN 19731:1998-05 - Bodenbeschaffenheit, Verwertung von Bodenmaterial. Beuth Verlag, Berlin.

4 DIN 4220: 2008-11 - Bodenkundliche Standortbeurteilung - Kennzeichnung, Klassifizierung und Ableitung von Bodenkennwerten. Beuth Verlag, Berlin.

5 BGR - Bundesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA5), 5. Auflage, Hannover; in Kommission: Stuttgart: E. Schweizerbart´sche Verlagsbuchhandlung.

6 Stadt Aachen (2012): Eingriffsbewertung Schutzgut Boden. Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden.

7 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe, 2. Auflage.

8 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (2019): Kompensation des Schutzguts Boden in der Bauleitplanung nach BauGB - Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz.

9 Bundesverband Boden (2013): Bodenkundlichen Baubegleitung BBB - Leitfaden für die Praxis. BVB-Merkblatt Bd. 2. Berlin Erich Schmidt Verlag.

10 Feldwisch, N.; Frey-Wehrmann, S.; Schneider, J. (2014): Leitfaden Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) des Bundesverbandes Boden (BVB). 3R - Fachzeitschrift für sichere und effiziente Rohrleitungssysteme, Heft 7-8 | 2014, S. 36-39.

11 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein (2014): Leitfaden 'Bodenschutz auf Linienbaustellen'.

12 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2016): Schädliche Bodenverdichtung bei Baumaßnahmen vermeiden - erkennen - beheben. LfULG-Schriftenreihe, Heft 10/2016.

13 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2017): Bodenschutz in Hessen. Rekultivierung von Tagebau- und sonstigen Abgrabungsflächen - Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht.

Dr. Norbert Feldwisch
Autor

Ingenieurbüro Feldwisch, Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten

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