Bürokratieentlastungsgesetz soll Mittelstand stärken

Vor allem die mittelständische Wirtschaft soll ab kommendem Jahr von unnötiger Verwaltungsarbeit befreit werden. Das ist das Ziel des neuen Bürokratieentlastungsgesetztes, das zum 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kündigte an, das von der Bundesregierung geschnürte Paket werde die Wirtschaft schnell und spürbar um rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlasten.

In dem nach dem 31. Dezember 2015 beginnenden Geschäftsjahr gelten für mehr kleine Unternehmen als bisher die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung nicht mehr. Die dafür herangezogenen Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn werden dazu auf 600.000 und 60000 Euro heraufgesetzt. Damit werden in der Praxis einige bisher buchführungspflichtige Betriebe ihren Gewinn künftig durch die einfachere Einnahme-Überschussrechnung ermitteln können. Eine Verpflichtung einen Jahresabschluss zu erstellen, entfällt insoweit.

Das Gesetz enthält auch drei Maßnahmen im Steuerrecht, die bereits zum 29. Juli dieses Jahres in Kraft traten: Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete werden reduziert. Die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte wird auf 68 Euro angehoben, was bereits rückwirkend ab 1. Januar 2015 gilt. Zudem wird das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht. Von nun an gibt es die Möglichkeit, den Faktor bei geänderten Verhältnissen der Ehegatten oder Lebenspartner anpassen zu lassen. Das fällt in die freie Entscheidung der Steuerpflichtigen. Diese Regelungen sollen zugleich allen Bürgern nutzen. cm

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