Deula qualifiziert Lkw-Fahrer nach BKrFQG

Ausbildung und Beruf

In den DEULA-Bildungszentren beginnt in diesem Monat die zweite Welle der Qualifizierungsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Seit dem 10. September 2009 sind Lkw-Fahrer verpflichtet, alle fünf Jahre an einer solchen Weiterbildung teilzunehmen.

Betroffen sind alle Fahrer von Lkws ab 3,5 t im gewerblichen Verkehr, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Der Bundesverband Deula empfiehlt, sich rechtzeitig einen Lehrgangstermin zu sichern. Die Bildungszentren der DEULA bieten bereits seit Dezember fünf Kursmodule an. Dabei handelt es sich um "Ecotraining", "Ladungssicherung", "Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr", "Kraftfahrer als Imageträger" sowie "Sicherheit gewährleisten - Risiken vorbeugen". Die Weiterqualifikation umfasst fünf Tage im Block oder einzelne Tagesschulungen. Führerscheine, die bis zum 9. September 2011 umgeschrieben wurden, können bis spätestens 9. September 2016 ohne Weiterbildung genutzt werden.

Für Terminabgleichung und weitere Informationen stehen die Experten der DEULA-Bildungszentren zur Verfügung. Die Termine der Lehrgänge stehen auf den regionalen Deula-Internetseiten. Einen Überblick rund um das Thema Berufskraftfahrer gibt auch die Internetseite eu-bkf.de.

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