Maßnahmen zur Ökoregeneration in der EU gestartet

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (NRL) ist am 18. August Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, Maßnahmen einzuführen, mit denen bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden.
Ökologie Renaturierung
Zu den vorgesehenen Wiederherstellungsmaßnahmen zählt unter anderen die Vergrößerung städtischer Grünflächen mit ökologischen Elementen. Foto: BGL/Luckner

Die Verordnung legt fest, dass bis Ende 2030 keine Nettoverluste an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmungen entstehen dürfen.

Ab Anfang 2031 müssen die Mitgliedstaaten einen steigenden Trend in Bezug auf die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in städtischen Ökosystemgebieten erreichen. Das soll unter anderem durch die Integration städtischer Grünflächen in Gebäude und Infrastrukturen gelingen. Die Fläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung soll ab dem 1. Januar 2031 alle sechs Jahre gemessen werden, bis ein zufriedenstellendes Niveau erreicht ist.

Zu den vorgesehenen Wiederherstellungsmaßnahmen zählen nach Verordnungs-Anhang VII "die Vergrößerung von städtischen Grünflächen mit ökologischen Elementen in städtischen Gebieten wie Parks, Bäumen und Waldflächen, grünen Dächern, Wildblumenwiesen, Gärten, Gartenbau innerhalb der Stadtgrenzen, Alleen, städtischen Wiesen und Hecken, Teichen und Wasserläufen, unter Berücksichtigung der Vielfalt der Arten, heimischer Arten, der örtlichen Gegebenheiten und der Resilienz gegenüber dem Klimawandel". Für die freie Natur gehören zu den Wiederherstellungsmaßnahmen auch die Renaturierung von Flussbetten, Seen und Niederungsfließgewässern, beispielsweise durch Entfernung künstlicher Flussbettbefestigungen sowie die Schaffung von Uferzonen wie Auwälder, Pufferstreifen, Wiesen oder Weiden.

Bundesumweltministerin Lemke begrüßte das Inkrafttreten des Gesetzes. Das Vorhaben sei ein großer Fortschritt. Innerhalb von 24 Monaten müssen die EU-Mitgliedsstaaten der EU-Kommission nun nationale Wiederherstellungspläne vorlegen, der ihre dringendsten Probleme angehen. Die Fertigstellung erster Entwürfe ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. Finale Wiederherstellungspläne werden nach Rückmeldung durch die Kommission und Einarbeitung der Rückmeldung 2027 fällig. Deutschlands Wiederherstellungsplan wird federführend vom Bundesumweltministerium erarbeitet.

cm/Europäisches Parlament und Rat

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Fachkraft (m/w/d) aus dem Bereich Landespflege,..., Osterholz-Scharmbeck  ansehen
Trainee (a) Grünplanung und Bau, Freiburg  ansehen
Gärtnermeister*in (m/w/d) in der Abteilung..., Köln  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen