Forschung und Entwicklung

Handlungsleitfaden hilft, Lichtverschmutzung zu verringern

Außenbeleuchtung Forschung und Bildung
Die Nacht zum Tag machen: Weltweit breitet sich die Beleuchtung von Außenräumen aus. Foto: Rainer Sturm, pixelio.de

Die Erhellung der Nachtlandschaften nimmt global im Jahr um etwa 2 bis 6 Prozent zu, mit Auswirkungen auf Mensch und Natur. Ein neuer Handlungsleitfaden gibt erstmals konkrete Empfehlungen und Grenzwerte zur sinnvollen Beleuchtung von Außenräumen mit künstlichem Licht.

Den Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung der Außenbeleuchtung haben Wissenschaftler des Leibnitz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Universität Münster jetzt gemeinsam veröffentlicht.

Schutz der Nacht ist existenziell

"Etwa 30 Prozent der Wirbeltiere und sogar über 60 Prozent der Wirbellosen sind nachtaktiv und können durch künstliches Licht in der Nacht beeinträchtigt werden. Der Schutz der Nacht muss daher stärker als bisher als eine grundlegende Aufgabe des Natur- und Landschaftsschutzes begriffen werden", erklärte BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel. "Dass es gelingen kann, die ökologischen Beeinträchtigungen durch künstliche Beleuchtung zu minimieren, zeigt der jetzt veröffentlichte Handlungsleitfaden. Er enthält zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen und Praxistipps für die Außenbeleuchtung", so Jessel.

Leitfaden ist einfach umsetzbar

"Eine gute Beleuchtung ist effizient und senkt den Stromverbrauch, erhöht gleichzeitig die Sichtbarkeit und Sicherheit. Sie ist ästhetisch und begrenzt Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß. Viele der im Handlungsleitfaden vorgestellten Maßnahmen sind zudem einfach und kostengünstig umsetzbar", so fasst der IGB-Forscher und Studienleiter Dr. Franz Hölker die Anforderungen zusammen. Das Team von Hölker ist in Deutschland und international federführend in der Erforschung der sogenannten Lichtverschmutzung.

Dr. Sibylle Schroer vom IGB nennt Lösungsbeispiele: "Kommunen sollten Leuchten verwenden, welche kein Licht nach oben abstrahlen. Die Beleuchtungsstärke sollte möglichst niedrig sein und kaltweißes Licht mit einem hohen Blaulichtanteil vermieden werden. Denn die innere Uhr, das sogenannte zirkadiane System, von höheren Wirbeltieren und Menschen reagiert auf blaues Licht besonders empfindlich. Die Verwendung von warmweißem Licht kann die negativen Auswirkungen auf viele Organismen abmildern und wird von Menschen oft als angenehmer wahrgenommen."

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Juristen für Umwelt- und Planungsrecht, Benedikt Huggins von der Universität Münster, deckte Lücken des Umweltrechts auf, um Organismen künftig besser vor der Belastung durch schlecht installiertes, unnötiges oder zu helles künstliches Licht zu schützen. Die Empfehlungen entstanden auf Grundlage der beiden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Analyse der Auswirkungen künstlichen Lichts auf die Biodiversität, Bestimmung von Indikatoren für die Beeinträchtigung und Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Vermeidung negativer Effekte im Rahmen von Eingriffen" und "Licht und Glas: Rechtsfragen der Gefährdung von Arten durch Licht und Glas", gefördert mit Mitteln des Bundesumweltministeriums und inhaltlich begleitet durch das BfN.

Die Einschränkung von Lichtverschmutzung bringt weitere Vorteile etwa hinsichtlich Energieeinsparung und damit des Klimaschutzes sowie für die menschliche Gesundheit. Der Leitfaden bietet Verantwortlichen in Kommunen sowie Licht-, Stadt- und Regionalplanenden eine kostenfreie fachliche Entscheidungshilfe, um den bewussten Umgang mit künstlichem Licht aktiv zu fördern. Das BfN-Skript ist online abrufbar unter: bit.ly bfn-543.

BfN

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