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Betretungsverbote für Grünflächen und Parkanlagen erlassen

Verschiedene deutsche Städte haben Betretungsverbote für Grünflächen und Parkanlagen verkündet. Dazu zählen Jena, Ulm, Freiburg im Breisgau, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Bruchsal sowie die Landkreise Birkenfeld und Südwestpfalz. Das Betreten des Grüns ist dort zunächst bis in den April hinein untersagt. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Platzverweis oder hohen Bußgeldern rechnen.

Die Entscheidungen der Städte fielen unter dem Eindruck eines starken Anstiegs von Infizierten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Das Ziel ist eine strikte Vermeidung des Zusammentreffens von Menschen in Gruppen, die sich gegenseitig anstecken können. Die Mehrzahl der betroffenen Städte liegen nahe dem französischen Risikogebiet Grand Est, zu dem auch das Elsass gehört. Die Stadtbehörden fürchteten ein Übergreifen der im Osten Frankreichs stark fortgeschrittenen Pandemie-Entwicklung.

Auf allen anderen deutschen Grünflächen gilt die Regel, nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands spazieren zu gehen und zu anderen Menschen einen Abstand von 1,5 m einzuhalten. Menschenansammlungen sind verboten. Die Polizei kontrolliert das in Streifenwagen oder, wie in Berlin und München, zu Pferde und aus der Luft. Die Stadt Nürnberg hat in den Grünanlagen insgesamt 3000 Schilder aufgestellt, die mit Piktogrammen auf den nötigen 1,5 m Abstand hinweisen. cm

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