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SVLFG warnt Landschaftsgärtner vor Hautkrebsrisiko
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat Landschaftsgärtner erneut vor dem hohen Risiko gewarnt, an Hautkrebs zu erkranken. Ihre Belastung durch die hautschädigenden ultravioletten Strahlen des Sonnenlichtes (UV-Strahlen) sei im Durchschnitt fast dreimal so hoch wie die des deutschen Durchschnittsbürgers.
In den grünen Berufen erreichen nur Obst- und Gemüsebauern sowie Winzer ähnlich hohe Werte. Die SVLFG veröffentlichte dazu ein Balkendiagramm mit aktuellen Messwerten, das die Berufsgruppe der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauer mit einem Jahresexpositionswert zwischen 370 und 390 Standard-Erythem-Dosen (SED) verortet. Die SVLFG appellierte an die Arbeitgeber, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten bei Arbeiten im Freien die notwendigen Schutzmaßnahmen kennen und umsetzen.
Gärtner sollten die Schattenregel kennen und beherzigen: Um die Mittagszeit, wenn der eigene Schatten kleiner ist als der eigene Körper, stehe die Sonne besonders hoch. Wer in dieser Zeit die Sonne meide, senke sein Sonnenbrandrisiko und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe oder Base-Caps mit Nackenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeide Sonnenbrände.
cm/SVLFG
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