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Zertifizierung gebietseigener Gehölze führt zu Engpässen

Gebietseigene Arten Gehölze
Erstaunt über neue Regelungen des Bundesumweltministeriums zur Zertifizierung gebietseigener Gehölze zeigt sich BdB-Hauptgeschäftsführer Markus Guhl. Foto: BdB

Weil die meisten Bundesländer nur noch die Pflanzung gebietseigener Gehölze in der freien Natur akzeptieren, wenn diese eine behördlich zugewiesene Ernteregisternummer haben sowie die Betriebe von einer DAkkS-akkreditierten Zertifizierungsstelle auditiert worden sind, kommt es derzeit am Markt zu Engpässen.

Auch wenn eine DAkkS-Akkreditierung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, haben sich die meisten Wirtschaftsbeteiligten im Jahre 2019 hierauf gemeinsam verständigt. Da die Vergabe einer Ernteregisternummer vor 2019 nicht möglich war, galten die Altbestände weiterhin als geprüft gebietseigen. Ohne Beteiligung der Verbände sowie der teilnehmenden Betriebe hat das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen einseitig beschlossen, dass ab sofort auch diese Altbestände nur noch dann anerkannt und als gebietseigen auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn diese mit einer Ernteregisternummer versehen sind. Somit genügen die bisher geprüften Altbestände nicht mehr den aktuellen Anforderungen.

Markus Guhl, Hauptgeschäftsführer des Bundes deutscher Baumschulen (BdB), zeigte sich erstaunt über die vom Bundesumweltministerium überraschend und einseitig vorgenommenen Ergänzungen: "Damit ist der über zehnjährige Aufwand der bisher an den Prüfungen teilnehmenden Baumschulen mit einem behördlichen Federstrich zunichte gemacht worden." Der BdB erkenne einen steigenden Bedarf an gebietseigenen Gehölzen bei der öffentlichen Hand. Doch so sei er nun kaum noch zu bedienen. Das Ministerium sei nun in der Pflicht, zu handeln.

cm/BdB

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