NRW: 50 Millionen für die Integration junger Geflüchteter

Nordrhein-Westfalen stellt seinen Kommunen 50 Millionen Euro zur Integration junger Geflüchteter zwischen 18 und 27 Jahren bereit. Mit dem Programm "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" soll eine Förderlücke geschlossen werden. Profitieren sollen vor allem Geflüchtete mit Duldung und Gestattung, die sonst keinen oder nur nachrangigen Zugang zu Leistungen der Arbeitsförderung und Integrationskursen haben. Anträge können ab sofort gestellt werden. Unternehmen sollten unbürokratischere Möglichkeiten zur Deckung des Fachkräftebedarfs erhalten, erklärte Integrationsminister Joachim Stamp.

Ziel der Landesinitiative ist, dass die Teilnehmer mittel- und langfristig ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können und in der Folge die Haushalte der Kommunen entlasten. Dafür stehen Kreisen und kreisfreien Städten sechs Förderbausteine zur Verfügung, für die sie Gelder beantragen können: 1. Coaching, 2. Berufsbegleitende Qualifizierung und/ oder Sprachförderung, 3. Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses, 4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilnahme an Jugendintegrationskursen, 5. Innovationsfonds für innovative Maßnahmen und Projekte, 6. Teilhabemanagement.

Eine Besonderheit von "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" besteht darin, dass den Kommunen zur Umsetzung der Förderbausteine 1 bis 4 eine Art Budget zur Selbstbewirtschaftung zur Verfügung gestellt wird.

Es ist auf der Grundlage des FlüAG-Schlüssels (Flüchtlingsaufnahmegesetz) ermittelt und berücksichtigt die Anzahl der Geflüchteten vor Ort. Danach können die Kommunen relativ "frei" das Geld bis Ende Juni 2022 planen und je nach Bedarf vor Ort für die Förderbausteine einsetzen. Wird das Geld im ersten Jahr nicht völlig ausgeschöpft, kann es im nächsten Jahr verwendet werden.

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