Unternehmensführung
SVLFG warnt vor Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus
Lithium-Ionen-Akkus werden in immer mehr Geräten und Maschinen des Garten- und Landschaftsbaus verwendet. Sind sie defekt, können sie Brände und Explosionen verursachen. Der GaLaBau muss deshalb sein betriebliches Brandschutzkonzept anpassen. Darauf hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hingewiesen.
Die Sozialversicherung warnt: Lithium ist ein Leichtmetall, dadurch sehr reaktionsfreudig und leicht brennbar. Ein Akku besteht aus mehreren in Reihe geschalteten Zellen, in denen Lithium gelöst ist. Im Schadensfall wird die gespeicherte Energie schlagartig frei und setzt eine Kettenreaktion in Gang. Es entstehen brennbare Gase und Sauerstoff. Der Druck steigt, es kommt zu einer Flamme und der Akku explodiert.
Gebäudebrandversicherung anpassen
Zur Vorbeugung müssten Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung für das Laden und das Lagern der Akkus erstellen und ein Brandschutzkonzept dafür erarbeiten, so die SVLFG. Allgemein gelte: "Beachten Sie die Herstellerhinweise, verhindern Sie äußere und innere Kurzschlüsse, schützen Sie Akkus vor Beschädigungen und Überhitzung."
Die Sozialversicherung empfiehlt, Akkus von Gartengeräten, zum Beispiel Freischneider, in abgetrennten Bereichen mit einem Abstand von mindestens 5 m zu anderen brennbaren Gegenständen zu lagern. Das Risiko der Akkulagerung sollte in die Gebäudebrandversicherung aufgenommen werden.
Jährliche Prüfung ist Pflicht
Schäden an Akkus seien äußerlich nicht immer erkennbar. Deshalb dürfe ein heruntergefallener Akku nicht wieder aufgeladen werden, bevor er nicht vom Händler geprüft worden ist. Defekte Akkus sollten unbedingt entsorgt werden, bevor sie Schaden anrichten können.
Brennende Lithium-Ionen-Akkus seien mit Wasser zu löschen, erklärt die SVLFG. Metallbrandlöscher (Feuerlöscher der Klasse D) oder Sand seien dafür nur bedingt geeignet. Beim Löschen sollten sich Mitarbeiter mit einem Augen- und Atemschutz sowie mit Schutzhandschuhen schützen. Ladegeräte gehörten zu den sogenannten ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und müssten deshalb jährlich durch eine Elektrofachkraft geprüft werden, so die Sozialversicherung. Darüber hinaus sei eine Sichtprüfung von Ladegerät und Akku durch den Anwender vor jedem Einsatz erforderlich.
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