GaLaBau bleibt von Lkw-Maut-Befreiung ausgeschlossen
Verkehrsministerium verweigert GaLaBau Handwerkerausnahme

Trotz der breiten Unterstützung, die der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau seitens zahlreicher Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage erfahren hat, trotz einleuchtender wirtschaftlicher Argumente und eines fundierten Rechtsgutachtens, welches die Position des GaLaBau stützt, entschied sich das Bundesverkehrsministerium, seinen bisherigen Ansatz zur Umsetzung der Handwerkerregelung nicht zu ändern.
"Diese Weigerung, auf unsere einleuchtenden Argumente einzugehen, ist sehr enttäuschend und ärgerlich", sagte BGL-Präsident Thomas Banzhaf. Der GaLaBau-Verband habe gutachterlich nachweisen können, dass die vom Ministerium geplante Umsetzung des Mautgesetzes nicht rechtskonform sei. Dem zuständigen Bundesamt drohe nun eine Klagewelle gegen Mautnacherhebungen und Bußgelder. "Dies alles hätten wir gerne unseren Betrieben erspart", so der BGl-Präsident.
Die Tätigkeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die des Handwerks sind vergleichbar. Das für die Baustellen benötigte Material und die Arbeitskräfte werden – wie im Handwerk – an Ort und Stelle gebracht. Dieser Werkverkehr ist nicht von dem des Handwerks zu unterscheiden. Dass er im GaLaBau künftig dennoch mit einer Maut belastet werden soll, führt nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, unterstrich der BGL. cm/BGL