13. GaLaBau-Informationstag in Dresden
Sachsen: Auf Stadtbrachen entstehen Lebens- und Erlebnisräume
Es war mittlerweile der 13. Informationstag, zu dem der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Sachsen die Fachleute aus Landschaftsbau-Unternehmen, Planungsbüros und Gartenverwaltungen nach Wilsdruff am Stadtrand von Dresden eingeladen hatte. 75 Teilnehmer unterstrichen das große Interesse an diesem mittlerweile traditionellen Treffen mit einer Mixtur aus Fachinformation und Erfahrungsaustausch.
Charta hat immer mehr Unterzeichner
Zum Auftakt stellte Peter Menke von der Stiftung Die Grüne Stadt die Charta "Zukunft Stadt und Grün" vor. Inzwischen haben über 37 Organisationen und Persönlichkeiten das Papier unterzeichnet und sich zu aktivem Handeln verpflichtet, um das Grün in der Stadt zu fördern. Die Unterzeichner und Unterstützer kommen aus allen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens. Dass der BGL, der BDLA, die GALK, Naturschutzbund Deutschland und die DGGL die Charta auf den Weg gebracht haben, ist sicherlich nicht überraschend. Spannender werde es aber, wenn man sich die Erstunterzeichner etwas genauer ansieht. Dort sind so illustre Namen wie IKEA, RAG Montan Immobilien, LanXESS (Spezialchemie Konzern), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, die Industriegewerkschaft BAU, der Deutsche Olympische Sportbund oder die Meyer Werft in Papenburg zu finden.
Alle Unterzeichner eint die Erkenntnis, dass Hightech (Hochtechnologie) & High Touch (Umgang mit Menschen) & High Nature (hoher Naturwert) untrennbar voneinander abhängen. Ein Anliegen der Charta sei es daher, den vielfältigen Nutzen von urbanem Grün herauszustellen. Stadtgrün sei nicht nur schön anzusehen, sondern biete einen ökologischen, ökonomischen und sozialen Mehrwert, der sich rechnet. Wie wichtig diese Anliegen sind, zeige auch der internationale Trend der Bevölkerungsentwicklung. Mittlerweile lebe fast 80 Prozent der Weltbevölkerung in Städten und Stadtagglomerationen. Es gibt also noch viel zu tun für Landschaftsgärtner, Landschaftsarchitekten und Grünflächenämter. Wir brauchen aber viele Verbündete, um davon auch die Politiker und Parlamente zu überzeugen.
NL-Stellenmarkt
Brachen in schrumpfenden Städten gestalten
Nach dieser Präsentation, ging es zur Landschaftsbau-Praxis. Landschaftsbauingenieur Dr.-Ing. Jörn Buchholz von der quick-mix Gruppe, Osnabrück stellte die neue ZTV-Wegebau der FLL vor. Er erinnerte noch einmal an die Probleme, die der GaLaBau seit 2006 mit der DIN 18318 beim Bau von Pflaster- und Plattenbelägen in Privatgärten hatte. Gebundene Bauweisen wurden nicht mehr als Stand der Technik angesehen. Im Streitfall hatte der GaLaBau den Schwarzen Peter. Zwar existierte zu dieser Thematik bei der FSGV ein Arbeitspapier - war aber nicht bindend. Mit der Veröffentlichung der ZTV-Wegebau (außerhalb der Flächen, die für den Straßenverkehr vorgesehen sind) beschritt die FLL in Abstimmung der verschiedenen tangierten Fachbereiche einen anderen Weg. In seinen Ausführungen wies er aber auch auf die enthaltenen Fallstricke (Bettungstypen und Nutzungskategorien) hin, die beachtet werden müssen, sollte die ZTV-Wegebau als Vertragsgrundlage vereinbart werden. Und ohne vertragliche Vereinbarung gilt diese ZTV nicht.
Schrumpfende Städte: das ist ein Thema europaweit, nicht nur in Mitteldeutschland. Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Andreas Blume aus Dresden berichtete über seine Ideen und Erfahrungen über den Umgang mit Brachen in schrumpfenden Städten. Was Landschaftsarchitekten und Landschaftsbau-Fachleute zu einer lebenswerten Stadt im Zuge des Rückbaus beitragen können, zeigte er am Beispiel der alten Stadt Hoyerswerda.
Durch die Entwicklung des Braunkohlekombinats in den 50er- und 60er-Jahren wuchs die Bevölkerung von rund 26000 Einwohnern auf 72000 Einwohner im Jahr 1981 an. Neue Wohnungen entstanden in Hoyerswerda-Neustadt. Mit der Wende brachen 100.000 bis 150.000 Arbeitsplätze in und in der Umgebung weg. Die Stadt musste eine Abwanderungsrate von etwa 46 Prozent verkraften. Seit 1999 wurden deshalb Plattenbauten in Hoyerswerda-Neustadt zurückgebaut, also schlicht weg abgerissen. Aber wie bietet man den verbliebenen Einwohnern ein Umfeld, welches zum Dableiben motiviert? Blume zeigte Wege auf, wie die frei gewordenen Flächen in Abstimmung mit den Bewohnern und der Stadt neu gestaltet und neue Lebens- und Erlebnisräume geschaffen werden können.
Staudenmischungen für trockene Freiflächen
Dr. Philipp Schönfeld von der Abteilung Landespflege der Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau, Veitshöchheim, befasste sich mit Kies- und Schottergärten. Im Privatgartenbereich kann man manches Missverständnis in der Praxis beobachten. Ein trauriges Gehölz in einer Kiesfläche ist eben kein Kies- oder Schottergarten. Andererseits bietet der allerorten zu beobachtende Klimawandel durchaus Möglichkeiten einer veränderten Pflanzenauswahl. Dass derartige Pflanzungen sogar in Städten auf Verkehrsinseln sich gut präsentieren, könne man in Jahren in Würzburg besichtigen. Es handelt sich um vollsonnige, trockene Standorte, hoher pH-Wert. Dazu gibt die FLL-Veröffentlichung "Staudenmischungen für trockene Freifläche" praktische Hinweise. Er erläuterte einige Grundsätze bei der Bodenvorbereitung und bei der Pflanzung. Die Fläche sollte nicht kleiner als 20 m² sein, wenn man Staudenmischpflanzungen vorsieht. Ansonsten ist jede kleinere sonnige Restfläche für einen Kies- und Schottergarten geeignet. Auf gelockerten Unterboden sollte ein unkrautfreies Substrat in einer Stärke von 20 bis 30 cm aufgebracht werden. Es handelt sich um ein mineralisches Substrat, Körnung 0/16 beziehungsweise 0/32 (z.B. Wandkies) mit rund 5 Prozent Feinanteil - bis 5 cm unter OK. Aufgebracht werde eine mineralische Abdeckung (8/16) in der Stärke 5 bis 7cm. Für die Pflanzung Topfballen vorsehen, natürlich abgerandelt und getaucht. Bei Bedarf sollte nur gejätet werden, gegebenenfalls Unkräuter ausstechen. Gießen ist nur im ersten Jahr erforderlich. Schnittgut und Laub muss abgeräumt werden. Bei Mangelsymptomen alle drei Jahre Düngung mit 5 bis 10 mg N/m². Ralf Dittrich von der sächsischen Landesanstalt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ging auf "Aktuelles im Pflanzenschutzrecht" ein, insbesondere den neuen Sachkundenachweis. Er erinnerte noch einmal an den Stichtag 26. November 2015 für alle Fachleute, die bereits am 14. Februar 2012 fachkundig waren, also beispielsweise die Abschlussprüfung Gartenbau oder Landwirtschaft abgelegt hatten. Natürlich gelten auch gleichwertige DDR-Abschlüsse als Nachweis. Diese Personen sollten sehr schnell den Sachkundenachweis beantragen, da sie ohne diesen Ausweis nur noch bis zum 26. November 2015 als sachkundig im Sinne des Pflanzenschutzrechts gelten. Die Sachkundenachweise müssen generell beantragt werden, auch nach einer aktuellen Abschlussprüfung Gartenbau. Dem Antrag (Online: landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30333.htm) ist das Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung beizufügen. Die Ausstellung des Sachkundenachweises kostet 30 Euro Gebühren. Danach gilt es innerhalb von drei Jahren nach Ausstellung des Ausweises einen amtlich anerkannten Fortbildungskurs zu besuchen. Jürgen R. Prigge, Dresden