An die Vorsorge denken lohnt als Azubi besonders

Laut aktueller Prognosen von Statista werden rund 40 Prozent der heute 20-Jährigen im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig.

Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nur in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer weder im eigenen noch einem anderen Job länger als 3 Std./ Tag arbeiten kann. Die Rentenzahlungen sind zudem nur gering. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann da abhelfen. Wer sich früh, am besten schon als Azubi, um Vorsorge kümmert, sichert sich günstige Konditionen und Beiträge.

Laut Deutscher Vermögensberatung AG (DVAG) sollten Auszubildende beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung folgende Punkte beherzigen:

  • Früh absichern: Versicherungsbeiträge fallen meist niedriger aus, umso jünger der Versicherte bei Eintritt in den Versicherungsschutz ist. Denn oft werden erst in höherem Alter Krankheiten festgestellt, die den Versicherer Kosten erwarten lassen. Dann überhaupt eine Absicherung zu erwirken, kann schwierig und teuer werden.
  • Nachversicherungsgarantie abschließen: Sie ermöglicht es, den Versicherungsschutz nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
  • Auf abstrakte Verweisungen verzichten: Denn kann der eigentliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden, verweist der Versicherer oft auf andere Tätigkeiten.
  • "Sechs-Monate-Prognose" festlegen: Als berufsunfähig gilt in der Regel, wer sechs Monate lang seinem Beruf nur zu 50 Prozent oder weniger nachgehen kann. Wird in der Versicherungspolice auf eine Sechs-Monate-Prognose verwiesen, kann die Rentenzahlung ab dem ersten Monat erfolgen.
  • Angebote vergleichen: Es empfiehlt sich Angebote verschiedener Versicherer einzuholen und sich nach besonderen Angeboten für junge Erwachsene zu erkundigen. Beratung erhält man darüber hinaus auch bei Verbraucherzentralen.

DVAG

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