Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt
Die Bundesregierung hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 24. November verlängert und erweitert. Neu hinzugekommen ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren. Zudem müssen sie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freistellen.
„Wir brauchen jetzt eine deutliche Steigerung der Impfquote“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden.“ Dazu müssten auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren. Die bisherigen Arbeitsschutzregeln gelten fort. Laut Heil können sie die notwendige Zeit verschaffen, um mehr Menschen für Impfungen zu gewinnen.
Zu den verlängerten Arbeitsschutzregeln gehören vor allem die betrieblichen Hygienepläne auf der Grundlage der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln und branchenbezogener Praxishilfen der Unfallversicherungsträger. Auch das zweimal wöchentliche Angebot von Schnell- und Selbsttests für alle Mitarbeiter in Präsenz gilt unverändert fort. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen unverändert auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen ist der Infektionsschutz zu gewährleisten. Und auch dabei bleibt es: Wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren, sind medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung zu stellen. cm