EU-Parlament will KMU-Definition im Wesentlichen erhalten

Die Definition kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) soll aktualisiert werden aber im Wesentlichen erhalten bleiben. Das hat das EU-Parlament im Juli beschlossen. Weil der Status ein kleines oder mittleres Unternehmen zu sein, für Firmen in Europa einen leichteren Zugang zu europäischen Fördermitteln und einen geringeren Bürokratie-Aufwand bedeutet, war die Industrie daran interessiert, die Definition deutlich zu erweitern. Daraus wird nun nichts.
Das Europäische Parlament legte fest, dass ein kleines oder mittleres Unternehmen auch weiterhin nicht mehr als 249 Mitarbeiter haben darf. Angepasst werden sollen lediglich der finanzielle Schwellenwert für den Jahresumsatz (bisher bis 50 Mio. Euro) und die Bilanzsumme (bisher bis 43 Mio. Euro). So werden die Inflation und die in den vergangenen 15 Jahren gestiegene Arbeitsproduktivität berücksichtigt und es fallen keine traditionell förderberechtigten Unternehmen aus dem Regelsystem heraus.
Die Aktualisierung der KMU-Definition betrifft vor allem Deutschland. 99,6 Prozent aller hiesigen Unternehmen fallen unter diese Bestimmungen. Sie stellen mehr als die Hälfte aller Arbeitsplätze und erwirtschaften mehr als jeden zweiten Euro in der Nettowertschöpfung.
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