Fortsetzung der Corona-Unterstützung für kleine Mittelständler
Das Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für kleine Mittelständler und Start-ups zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie wird bis zum 30. Juni verlängert. Bislang konnten nur Mittel aus dem Maßnahmenpaket für Finanzierungen genutzt werden, die bis zum 31. Dezember 2020 zugesagt wurden. Mit der Verlängerung sollen die Unternehmen nun ein weiteres halbes Jahr Zusagen für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen aus dem Maßnahmenpaket erhalten können.
Das Paket steht seit Mai vergangenen Jahres zur Verfügung. Es steht allen kleinen Mittelständlern zur Verfügung, deren jährliches Umsatzvolumen höchstens 75 Millionen Euro beträgt. Ihnen werden die Mittel entweder direkt über Landesförderinstitute oder vermittelt über Family Offices, Business Angels oder mittelständische Beteiligungsgesellschaften der Länder in Form von Mezzanin- oder Beteiligungsfinanzierungen ausgereicht. Die Mittelbereitstellung im Risiko des Bundes erfolgt über haftungsfreigestellte Globaldarlehen durch die KfW. Der öffentliche Anteil an der jeweiligen Finanzierung kann gemäß "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen betragen.
"Das Maßnahmenpaket wird sehr gut angenommen", freute sich Wirtschafts-Staatssekretär Ulrich Nußbaum, "deshalb haben wir die Laufzeit verlängert." Wegen der guten Nachfrage planen einige der Landesförderinstitute im Zuge der Laufzeitverlängerung auch eine Aufstockung ihrer Globaldarlehen mit der KfW.
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