GaLaBau-Wissen

Durchgefallen, Teil 3: Der Ausbildende

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195. Folge - Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau-Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Prüfung.
Junge Landschaft Ausbildung und Beruf
Grafik: Uwe Bienert

Die Eignung, ob ein Betrieb sich als Ausbildungsbetrieb anbietet, ist wie alles, was das Thema Ausbildung betrifft, im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Der Antrag auf Anerkennung zum Ausbildungsbetrieb muss bei der entsprechenden Behörde der Länder eingereicht werden, wird dort geprüft und der Betrieb mit einer Kommission besichtigt und gegebenenfalls bestätigt.

Wie werden wir Ausbildungsbetrieb?

  1. Ausstattung und Einrichtung des Betriebes muss dem Standard des Berufsfeldes entsprechen,
  2. Regelungen zur Arbeitssicherheit und der Arbeitsstättenverordnung müssen eingehalten werden,
  3. Art und Umfang der angebotenen und durchgeführten Dienstleistungen des Betriebes müssen die Vermittlung aller Ausbildungsinhalte gemäß der Ausbildungsordnung gewährleisten,
  4. Eine geeignete Person muss als Ausbilder/in zur Verfügung stehen. Dazu müssen eine Meisterqualifikation oder eine darüber liegende Qualifikation, eine angemessene Berufspraxis im auszubildenden Beruf und berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachgewiesen werden.

Dabei sind vom Betrieb folgende Grundvoraussetzungen zu erfüllen:

Für die Ausbildung ist ein betrieblicher Ausbildungsplan zu erstellen und die Qualifikationen der Ausbilder ist durch Zeugnisse nachzuweisen.

Nicht fünf Minuten vor der Angst

Als Inhaber oder Verantwortlicher eines Ausbildungsbetriebes muss man sich natürlich im Klaren sein, dass sich die Ausbildung über drei Jahre hinzieht und man den Gesamtprozess gut planen und ständig im Auge haben muss. Betriebe, die Azubis zwei Jahre in Kolonnen mit "durchschleifen" und dann fünf Minuten vor der Angst versuchen, den jungen Kollegen auf die Prüfung zu trimmen, sind inzwischen in der Minderheit.

Die Ausbildung muss zeitlich und fachlich gut organisiert werden, dazu bieten die Fachverbände eine breite Palette der Unterstützung an. Themen, die im Betrieb, das trifft in der Regel vor allem kleinere Betriebe, etwas zu kurz kommen (Spezialthemen wie Teichbau, Dachbegrünung u. ä.), werden durch die Kurse der Überbetrieblichen Ausbildung unterstützt.

In der Zwischenprüfung werden bisher erreichte Standards abgerufen und geprüft. Viele Betriebe bieten spezielle Prüfungsvorbereitungen für alle Teilnehmer an – die, wie beispielsweise bei der Fa. Dillmann Garten- und Landschaftsbau GmbH in Nidderau/Ostheim, übers gesamte Jahr an Wochenenden Weiterbildungskurse mit allen Prüfungsbestandteilen (mündlich, schriftlich, praktisch) anbieten. Besonders Pflanzenkunde steht dort immer wieder im Fokus und wird dankbar angenommen.

"Tipps, ganz für lau"

Jeder ausbildende Betrieb und jeder Ausbilder hat seinen eigenen Stil und seine eigene Herangehensweise, um das Ausbildungsziel mit dem Azubi zu erreichen. Trotzdem gibt es einige Schwerpunkte, die man immer im Auge behalten sollte.

1. "Steter Tropfen höhlt den Stein"

Es hat sich bewährt, den Auszubildenden über die gesamte Ausbildungszeit in "homöopathischen Dosen" an die Prüfung heranzuführen. Dadurch wird er an die Anforderungen bei einer Prüfung gewöhnt.Ein gutes Mittel sind dafür Übungsstücke, die auf dem Firmengelände geübt werden können. Die Intensität dieser Übungen wird, je näher der Prüfungstermin rückt, gesteigert. In Zusammenarbeit mit der Berufsschule ist auch die Simulation einer mündlichen Prüfung immer ein Event.

    2. Das Berichtsheft

    Das Nachweisdokument des Azubis über seine gesamte Ausbildungszeit ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit zwischen Ausbilder und Auszubildendem. Der Ausbilder muss das Berichtsheft regelmäßig, also nicht einmal im Jahr, sondern wöchentlich, kontrollieren und seine gefundenen Mängel beseitigen lassen. Sachberichte sind gemeinsam zu besprechen, zu korrigieren und mit einem Register abzuheften. Auch das Führen eines Herbariums (leider nicht mehr vorgeschrieben) ist ein gutes Mittel der Lernunterstützung.

      3. Arbeitsmittel und Arbeitsschutz

      Der Azubi sollte im Betrieb sein eigenes Werkzeug besitzen. Die Azubikiste ist dafür ein gutes Mittel. Sie schult den jungen Kollegen darin, sein Werkzeug in Ordnung zu halten. Dazu gehört auch alles, was in puncto Arbeitsschutz (Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe u. ä.) notwendig ist.

        4. Saubere Arbeitskleidung und tägliche Pünktlichkeit

        Diese beiden Punkte sind über die gesamte Lehre zu kontrollieren und garantieren ein gutes Erscheinungsbild sowohl beim Kunden als auch bei der Prüfung.

          5. Ausbildungsrahmenplan und "Tagesgeschäft"

          Da die Prüfung sich am Berufsbild des Landschaftsgärtners orientiert und dies auch der Ausbildungsrahmenplan untermauert, soll im Alltag der Azubi in alle auftretenden Situationen einbezogen werden.

            6. Grundtugenden fördern

            Bei allen anfallenden Arbeiten auf Baustellen und Übungsbaustellen sollte der Ausbilder als Vorbild in Genauigkeit und sauberen Arbeiten auftreten. Fachliches Können, Ordnung, Sauberkeit und Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften sind bei der Prüfung wichtige Bewertungskriterien.

              7. Gesprächsführung

              Ein großes Manko, das bei jüngeren Generationen zu verzeichnen ist, ist die mangelnde Kompetenz in der Redegewandtheit und in der Ausdrucksweise. Zweckmäßig ist es, den zukünftigen Landschaftsgärtner immer wieder zum Gespräch anzuregen, Baupläne erläutern zu lassen, Sachberichte erklären zu lassen und bei der Pflanzenerkennung über die Pflanze einige Worte reden zu lassen.

                8. Pflanzenschutz

                Ein Bereich unseres Berufes wird in der Ausbildung immer etwas stiefmütterlich behandelt: Der Pflanzenschutz. Dieser Bereich ist prüfungsrelevant und bei bestandener Prüfung kann der Sachkundenachweis beantragt werden. Der Azubi sollte in seiner Ausbildungszeit immer bei Projekten des Pflanzenschutzes mit herangezogen werden.

                  9. Fachliteratur anbieten und besprechen

                  Stellen Sie Ihren Auszubildenden Fachbücher, Fachliteratur sowie Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten in Papier- oder digitaler Form an geeigneter Stelle zur Verfügung.

                    10. Ausbildungsplan regelmäßig besprechen

                    Stellen Sie einen Ausbildungsplan auf (s. Vordruck der Zuständigen Stelle) und überprüfen Sie diesen halbjährlich zusammen mit Ihrem Auszubildenden.

                       

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                        Junge Landschaft Ausbildung und Beruf
                        Grafik: Uwe Bienert

                        11. Über Sozialpartnerschaft und ihre Arbeit informieren

                        Informieren Sie beispielsweise über die tarifvertraglichen Regelungen und Tätigkeiten der Gewerkschaften sowie Arbeitgeberverbände.

                        12. Informationen über zu erwartende Betriebsabläufe

                        Geben Sie Ihren Auszubildenden einen Einblick in die Teambesprechungen und informieren Sie über zukünftig anstehende Arbeitsabläufe.

                        13. Mindestens 12 Ausbildungseinheiten pro Jahr

                        Eine Ausbildungseinheit im Betrieb sollte aus einem zeitlich und thematisch abgeschlossenen Modul bestehen. Sie kann sowohl theoretisch als auch praktisch erfolgen.

                        14. Eine Fachexkursion/digitale Veranstaltung für die Auszubildenden pro Jahr

                        Beispielhaft sind hier Besuche von Messen oder Betriebsbesichtigungen zu nennen. Eine Fachexkursion umfasst in der Regel einen Tag.

                        15. Teilnahme an TAG-Veranstaltungen

                        Die Teilnahme ist für Auszubildende einmal im Rahmen ihrer Ausbildungszeit obligatorisch.

                        16. Freistellung für den Berufswettbewerb

                        Der Betrieb soll seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufswettbewerb freistellen.

                        17. Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme für Ausbilder 1 x pro Jahr

                        Der Ausbilder/die Ausbilderin soll einmal pro Jahr an einer ausbildungsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

                        18. Berufsnachwuchswerbung

                        Der Betrieb verpflichtet sich, Nachwuchswerbung durchzuführen, dies kann durch folgende Dinge erreicht werden:

                        • Auslegen von Infomaterial und dem Einsatz von Werbemitteln
                        • Darstellung des Ausbildungsbetriebes auf der eigenen Homepage
                        • Vorträgen in Schulen oder Social Media-Aktionen
                        • Teilnahme an Berufsbörsen oder Ausbildungsmessen

                        19. Angebot von Betriebspraktika in anderen Fachbetrieben

                        Der Betrieb bietet Praktika in Betrieben an, welche Spezialthemen (Dachbegrünung, Teichbau u. ä.) anbieten, und vermittelt dabei einen Querschnitt des Arbeitsspektrums.

                        20. Mindestens jährliche Leistungsbeurteilung

                        Ausbilder/in und Auszubildende/r reflektieren die Ausbildungsinhalte und der/die Auszubildende bekommt eine Einschätzung seines bzw. ihres Leistungsstandes. Ein Beispiel für einen Bewertungsbogen finden Sie im NRW-spezifischen Leitfaden.

                        21. Überprüfung der Pflanzenkenntnisse mindestens 4 x pro Jahr

                        Theoretische oder praktische Abfragen der Pflanzenkenntnisse dienen zur Erfolgskontrolle. Damit wir uns richtig verstehen: Hier geht es nicht nur um "Knüppelkunde", sondern um ALLE Kenntnisse um die Pflanze: Erkennung, Verwendung, Schutz

                        22. Rückenschule

                        Der Betrieb weist seine Auszubildenden auf die Wichtigkeit der Rückengesundheit hin und unterweist ihn beziehungsweise sie in die richtigen Arbeitsbewegungen oder nutzt die Angebote verschiedener Anbieter zu diesem Thema.

                        23. Benennung eines Ansprechpartners für die Auszubildenden

                        Der Betrieb sollte einen Ausbilder oder einen individuellen Ausbildungspaten (d. h. Ansprechpartner und Betreuer) dem/der jeweiligen Auszubildenden zuteilen.

                        24. Prüfungsvorbereitung

                        Wichtig ist auch eine auf jeden Auszubildenden speziell ausgerichtete und abgestimmte Prüfungsvorbereitung, berücksichtigt werden dabei seine Stärken und Schwächen:

                        • Prüfungsfragen
                        • Prüfungsanforderungen erklären
                        • Probeprüfungssituationen durchspielen

                        25. Motivation

                        Sie fängt nicht kurz vor der Prüfung an, sondern ist auch ein "schleichender" Prozess. Dazu gehört nicht nur eine gewisse Perspektive für den jungen Menschen im Beruf und im Betrieb, sondern auch die gesamte Ausbildungssituation.

                        Dabei sollte man sich solche Fragen stellen wie: Ist mein Azubi fachlich ausgelastet? Hat er Spaß am Beruf? Passt er ins Team? Ist er integriert.

                        Quellen:
                        • Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin vom 6. März 1996 (BGBl. I S. 376), Bilder Uwe Bienert
                        • Farbatlas Krankheiten und Schädlinge an Zierpflanzen, Obst und Gemüse, (Bernd Böhmer, Walter Wohanka; Ulmer-Verlag)
                        • Der Gärtner 1 (Martin Degen, Karl Schrader; Ulmer-Verlag)
                        • Schädlinge & Krankheiten (Pippa Greenwood, Andrew Halstead; Dorling Kinderley Verlag)
                        • Einheimische Laubgehölze (Hecker, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim)
                        • Grundkurs Gehölzbestimmung (Lüder, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim)
                        • Taschenlexikon der Gehölze (Schmidt/Hecker, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim)
                        • International standard ENA 2010–2015 (M.H.A. Hoffmann, ENA’s European Plant Names Working Group),
                        • www.kiefernspezi.de,
                        • Wikipedia,
                        • www.hortipedium.de
                         Uwe Bienert
                        Autor

                        Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

                        Ausgewählte Unternehmen
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